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BGH, 02.05.1990 - IV ZR 310/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Inanspruchnahme einer Privat-Haftpflichtversicherung - Bejahung einer Wahrheitspflichtverletzung und Obliegenheitsverletzung ohne Zeugenvernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.07.1987 - 7 O 70/87
- KG, 07.10.1988 - 6 U 5159/87
- BGH, 02.05.1990 - IV ZR 310/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1276
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.03.2018 - IX ZR 179/17
Zulassung der Revision bei Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs …
Mit der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen wird nicht gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen, weil die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Tatsachen wiedergeben kann, grundsätzlich zulässig ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 1984 - III ZR 29/83, NJW 1984, 2039, 2040; vom 2. Mai 1990 - IV ZR 310/88, NJW-RR 1990, 1276). - BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Dies könnte es aber nicht rechtfertigen, ein solches Beweismittel als unzulässig anzusehen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1984 III ZR 29/83 NJW 1984, 2039, 2040 und vom 2. Mai 1990 IV ZR 310/88 NJW-RR 1990, 1276 sowie Beschluss vom 30. Juli 1999 - 3 StR 272/99 NStZ 1999, 578 f.; Stein/Jonas/Chr. - BGH, 20.10.2020 - VI ZR 577/19
Unterbleiben der Vernehmung der von der Prozesspartei benannten Zeugen mangels …
Indiztatsachen sind erhebliche Tatsachen, wenn der Indizienbeweis schlüssig ist, mithin die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien den Richter von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen könnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 261; vom 2. Mai 1990 - IV ZR 310/88, NJW-RR 1990, 1276, juris Rn. 7). - OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20
Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten …
Dabei ist eine Beweisaufnahme aber nicht mit der Begründung abzulehnen, dass es sich bei dem zu beweisenden Umstand lediglich um einen nur mittelbaren Beweis für die Haupttatsache handelt, sofern diesem Umstand eine jedenfalls indizielle Relevanz im vorstehend beschriebenen Sinne nicht abzusprechen ist (siehe BGH, Urteil vom 02.05.1990 - IV ZR 310/88, juris Rn. 8, NJW-RR 1990, 1276). - OLG Schleswig, 24.02.2000 - 11 U 138/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
Den unmittelbar im Anschluss an ein Unfallgeschehen abgegebenen Äußerungen von Augenzeugen über die Unfallursache können für deren Feststellung von großer Bedeutung sein, weil sie in der Regel von Überlegungen zur Haftungsfrage unbeeinflusst sind (BGH NJW-RR 1990, 1276 ).