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   BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05   

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BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05 (https://dejure.org/2008,1561)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05 (https://dejure.org/2008,1561)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IV ZR 317/05 (https://dejure.org/2008,1561)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht der Versicherung bzgl. der Obliegenheit des Versicherten zum Einreichen einer Stehlgutliste bei der Polizei nach einem Einbruchdiebstahl; Pflicht der Versicherung zum Hinweis auf die Rechtsfolgen der unterlassenen Einreichung einer Stehlgutliste bei der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausratsversicherung - Stehlgutliste - Hinweispflicht Versicherer

  • Judicialis

    AVB f. Hausratversicherung VHB § 21 Nr. 1c

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 21 Nr. 1 c
    Der Versicherer muss den VN nach Anzeige des Versicherungsfalls über die Obliegenheit zur Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei und über die Rechtsfolgen der Nichtvorlage belehren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stehlgutliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Hausratversicherung - Stehlgutliste: BGH verschärft Belehrungspflichten

  • IWW (Kurzinformation)

    Hausratversicherung - Stehlgutliste: BGH verschärft Belehrungspflichten

  • IWW (Zusammenfassung)

    Hausratversicherung - Stehlgutliste: BGH verschärft die Belehrungspflichten des VR

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hausratversicherung muss auf Notwendigkeit einer Stehlgutliste hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausratversicherer will nach Einbruch nicht zahlen weil die Versicherungsnehmerin bei der Polizei keine "Stehlgutliste" abgab

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung: Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste verschärft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung: Die Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste verschärft!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung: Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste verschärft

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Obliegenheit, nach dem Versicherungsfall in der Hausratversicherung eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Stehlgutliste bei der Polizei: Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers; grob fahrlässige Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls (RA Christina Eckes; r+s 2008, 513)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hausratversicherung: Versicherung auch bei verspäteter Übergabe der Stehlgutliste an die Polizei zur Leistung verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3643
  • MDR 2009, 323
  • VersR 2008, 1491
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 189/02

    Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung bei

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    Ausgehend von der praktischen Erfahrung, dass diese Obliegenheit und der Verlust des Versicherungsschutzes bei deren Verletzung verbreitet nicht geläufig seien, wird einer fehlenden Belehrung in einigen Entscheidungen aber Bedeutung für die Widerlegung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beigemessen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1727 f.; OLG Hamm r+s 1988, 22, 23; OLG Koblenz VersR 2007, 1694, 1695).
  • KG, 25.08.2000 - 6 U 465/00
    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 3 U 102/99

    Hausratversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch Vorlage

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25).
  • OLG Hamm, 03.06.1987 - 20 U 245/86
    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    Ausgehend von der praktischen Erfahrung, dass diese Obliegenheit und der Verlust des Versicherungsschutzes bei deren Verletzung verbreitet nicht geläufig seien, wird einer fehlenden Belehrung in einigen Entscheidungen aber Bedeutung für die Widerlegung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beigemessen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1727 f.; OLG Hamm r+s 1988, 22, 23; OLG Koblenz VersR 2007, 1694, 1695).
  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    Hinsichtlich der Beschädigungen sind deshalb auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Kausalitätsgegenbeweis fehlerhaft (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - VersR 1999, 1004 unter II 3).
  • OLG Koblenz, 15.12.2006 - 10 U 1678/05

    Diebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Vorlage einer

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    Ausgehend von der praktischen Erfahrung, dass diese Obliegenheit und der Verlust des Versicherungsschutzes bei deren Verletzung verbreitet nicht geläufig seien, wird einer fehlenden Belehrung in einigen Entscheidungen aber Bedeutung für die Widerlegung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beigemessen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1727 f.; OLG Hamm r+s 1988, 22, 23; OLG Koblenz VersR 2007, 1694, 1695).
  • OLG Koblenz, 11.07.1986 - 10 U 126/85

    Allgemeine Versicherungsbedingungen; Belehrungspflicht; Obliegenheitsveletzung;

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
    a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage

    Die Entscheidung BGH r + s 2008, 513 zu den Belehrungspflichten des Versicherers gegenüber einem Versicherungsnehmer zur Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei erfordert einen solchen Hinweis nicht, wenn der Versicherungsnehmer bereits von der Polizei aufgefordert worden ist, eine solche Stehlgutliste vorzulegen, auch wenn der Versicherer davon keine Kenntnis hat.

    Die einschlägige Grundsatzentscheidung des BGH hierzu (r + s 2008, 513) ist nach Auffassung des Senats nicht eindeutig - was die Zulassung der Revision begründet , steht dieser Bewertung aber nicht entgegen.

    Für den Kläger ergibt sich damit nichts aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2008 (IV ZR 317/05).

    Die Frage der Reichweite der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2008 (IV ZR 317/05) angenommenen Hinweis und Belehrungspflicht des Versicherers erscheint dem Senat von grundsätzlicher Bedeutung zu sein.

  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen

    Sie machen deutlich, dass das Berufungsgericht mit der Revisionszulassung lediglich die Prüfung ermöglichen wollte, ob die Grundsätze der Senatsentscheidung vom 17. September 2008 (IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) seiner Entscheidung entgegenstehen.

    a) Mit seinem Urteil vom 17. September 2008 (aaO Tz. 8-11) hat der Senat grundsätzlich geklärt, dass es dem Hausratversicherer nach Treu und Glauben verwehrt sein kann, sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur Vorlage eines Verzeichnisses der abhanden gekommenen Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle (§ 21 Nr. 1 Buchst. c VHB 92) zu berufen, wenn einerseits sein Verhalten nach der Schadenmeldung geeignet ist, den Versicherungsnehmer hinsichtlich dieser Obliegenheit und ihrer Rechtsfolgen irrezuführen und er es andererseits unterlässt, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er auf der Erfüllung der Obliegenheit bestehe und er anderenfalls leistungsfrei werden könne.

    Ungeachtet der dem Senatsurteil vom 17. September 2008 (aaO) zugrunde liegenden Besonderheiten hat sich - solange der Versicherer bei ihm keinen Irrtum über die Bedingungslage erweckt oder sich anderweitig widersprüchlich verhält - grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst im Schadenfalle anhand der Versicherungsbedingungen darüber zu informieren, was er unternehmen muss, um Versicherungsschutz zu erlangen.

  • OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer

    Die Klausel ist inhaltsgleich mit der entsprechenden Regelung in § 21 Nr. 1 c VHB 92, welche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - VersR 2010, 903; BGH Urt. v. 17.09.2008 - IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) durchgängig als wirksam zugrunde gelegt worden ist.
  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 20 U 69/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der

    Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung von § 242 BGB bei fehlendem Hinweis auf Obliegenheiten (vgl. BGH, Urt. 17.09.2008, IV ZR 317/05, juris, Rn. 5 ff., NJW 2008, 3643) , die zudem altes Recht betraf, womit die Entscheidung im Hinblick auf § 28 (Abs. 4) VVG n. F. überholt sein dürfte, ist mithin nicht anwendbar.
  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    Das Landgericht habe die Entscheidung des BGH, VersR 2008, 1491 falsch verstanden; hier habe - anders als im BGH-Fall - der Regulierungsbeauftragte ja auch nach dem Vorbringen des Klägers gerade auf die Obliegenheit hingewiesen.

    Nach BGH, VersR 2008, 1491 ist die Berufung darauf treuwidrig, wenn der Versicherungsnehmer nach den Kontakten mit dem Regulierer davon ausgehen durfte, es genüge, wenn er alsbald eine Liste bei der Polizei einreiche, und für ihn nicht erkennbar war, dass er bei zögerlicher Behandlung seinen Versicherungsschutz riskieren würde.

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 141/17

    Berechnung des Werts eine entwendeten Rolex-Uhr bei feststehender Echtheit und

    Denn hier ist es der Beklagten gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf die fehlende Unverzüglichkeit zu berufen, da sie den Kläger in ihrem Schreiben vom 13.05.2014 (Anlage B2, Bl. 49 f. GA) mit keinem Wort auf dieses Erfordernis der Unverzüglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 317/05 -, Rn. 11, juris); aus dem Schreiben geht auch nicht hervor, dass die Einreichung der Stehlgutliste überhaupt eine Obliegenheit sein soll.
  • LG Hannover, 08.07.2010 - 8 O 312/09

    Pflichtverletzung durch unverzügliche Vorlage einer sog. Stehlgutliste bei der

    Tue er das nicht, komme es auf den Nachweis fehlender grober Fahrlässigkeit nicht darauf an, denn die Berufung auf die Leistungsfreiheit seitens des Versicherers sei jedenfalls rechtsmissbräuchlich ( BGH, 17.09.08 - IV ZR 317/05 - NJW 2008, 3643 = VersR 2008, 1491 ).

    Bei verspäteter Vorlage der Stehlgutliste führt der Versicherungsnehmer den Kausalitätsgegenbeweis nur, wenn er dartut, dass bei unverzüglicher Einreichung einer vollständigen Stehlgutliste polizeiliche Maßnahmen nicht zu einer Sicherstellung von Diebesgut geführt hätten ( BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05 - NJW 2008, 3643 = VersR 2008, 1491).

  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).
  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Es liegt hier auch kein Fall vor, der mit demjenigen vergleichbar ist, bei dem der BGH angenommen hat, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit, der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste einzureichen, und die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheit hätte hinweisen müssen (BGH VersR 2008, 1491-1492).
  • LG Oldenburg, 09.07.2010 - 13 O 3064/09

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers wegen verspäteter Einreichung

    Die vom Kläger benannte Entscheidung des BGH (IV ZR 317/05 vom 17.09.2008) betrifft einen Einzelfall, in dem der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach dessen Mitteilung eines Versicherungsfalles umfangreiche Unterlagen mit Fragebögen und Schadensformularen übersandt hatte, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen sei.
  • OLG Celle, 17.11.2009 - 8 U 92/09
  • LG Köln, 07.04.2010 - 20 O 514/09

    Voraussetzungen für die unverzügliche Ablieferung einer Stehlgutliste bei der

  • LG Mönchengladbach, 03.07.2009 - 1 O 105/07
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