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   BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63   

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https://dejure.org/1964,310
BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63 (https://dejure.org/1964,310)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1964 - IV ZR 320/63 (https://dejure.org/1964,310)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63 (https://dejure.org/1964,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspäteter Sachvortrag - Berücksichtigung der Erwiderung - Neuer Sachvortrag - Replik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 283
    Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 297
  • MDR 1965, 195
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17

    Zurückweisung des Verteidigungsmittels durch den Tatrichter in offenkundig

    Dazu zählen auch neue tatsächliche Behauptungen, soweit sie als Reaktion auf das der Partei nicht rechtzeitig mitgeteilte gegnerische Vorbringen erfolgen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. November 1964, IV ZR 320/63, JR 1965, 263, 264 [zu § 272a ZPO aF]).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der insoweit vom Berufungsgericht allein zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, FamRZ 1979, 573 unter II 1), welche - wie die dort in Bezug genommenen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, JR 1965, 263, 264; vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64, aaO unter 2 b, c [jeweils zu § 272a ZPO aF]) belegen - mit ihren ersichtlich verkürzt formulierten Ausführungen nur scheinbar engere Anforderungen an das im nachgelassenen Schriftsatz enthaltene Vorbringen stellt.

    § 283 ZPO soll es einer Partei, die auf ein Vorbringen des Gegners nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, ermöglichen, sich innerhalb einer bestimmten Frist hierzu zu erklären, es also - gegebenenfalls auch durch substantiierte Gegenbehauptungen - zu bestreiten, zuzugestehen oder ihm schließlich durch ein selbständiges - gegebenenfalls auf neue tatsächliche Behauptungen gestütztes - Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegenzutreten (BGH, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, aaO [zu § 272a ZPO aF]).

    Unzulässig ist es dagegen - und das ist mit den Erwägungen in der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1979 (IV ZR 80/78, aaO) "erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich" gemeint -, in dem nachzureichenden Schriftsatz auch solche neuen Behauptungen aufzustellen, die durch den verspätet eingereichten Schriftsatz des Gegners nicht veranlasst sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, aaO [zu § 272a ZPO aF]).

    bb) An dem notwendigen Zusammenhang mit dem das Schriftsatzrecht auslösenden gegnerischen Vortrag fehlt es allerdings in den Fällen, in denen sich dieses bei näherer Prüfung als bloße Wiederholung und Zusammenfassung des bisherigen Vorbringens herausstellt, im nachgelassenen Schriftsatz hierauf aber mit neuem Vorbringen reagiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, aaO [zu § 272a ZPO aF]).

    Der dargestellte Zusammenhang beider Schriftsätze zeigt ohne weiteres, dass es sich bei dieser erstmaligen Behauptung der Beklagten um ein durch das Vorbringen der Klägerin im Schriftsatz vom 9. Dezember 2015 ausgelöstes neues Verteidigungsmittel der Beklagten handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, aaO).

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Nur eine Erwiderung auf verspäteten Sachvortrag des Gegners darf berücksichtigt werden, nicht jedoch neuer Sachvortrag, der über eine Replik hinausgeht (BGH, Urt. v. 11. November 1964 - IV ZR 320/63, NJW 1965, 297, 298; v. 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64, NJW 1966, 1657, 1658; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 283 Rdnr. 26; Zöller/Stephan, ZPO 17. Aufl. § 283 Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

    Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1964 (MDR 1965, 195) folgt ebenfalls nichts anderes.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Der Antrag auf Vernehmung von Dr. L. wurde nach Schluß der mündlichen Verhandlung in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz gestellt und brauchte vom Landgericht daher aus formellen Gründen (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]) nicht beachtet zu werden (vgl. § 296 a Satz 1 ZPO und BGH, NJW 1965, S. 297 [298]).
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Durch einen Schriftsatznachlaß nach § 283 ZPO erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich (BGH LM BGB § 242 [A] Nr. 7; BGB NJW 1965, 297; 1966, 1657).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 17 U 25/16

    Wertpapierhandel: Haftung der möglicherweise strafbare Wertpapierübertragungen

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Hat das Gericht einer Partei mit Rücksicht auf einen erst im Verhandlungstermin überreichten Schriftsatz der Gegenseite in der Annahme oder für den Fall, dass dieser neue Behauptungen enthalte, eine Erklärungsfrist bewilligt, obwohl darin nur das bisherige Parteivorbringen zusammenfassend wiederholt ist, so ist eine in dem nachgelassenen Schriftsatz enthaltene, durch den verspäteten Schriftsatz nicht veranlasste neue Behauptung bei der Entscheidung nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11.11.1964 - IV ZR 320/63 -, juris).
  • LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

    Vorbringen, das über eine Stellungnahme zu dem neuen Vortrag aus dem verspäteten Schriftsatz hinausgeht, ist dagegen nicht zu berücksichtigen (BGH 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 - LM BGB § 242 (A) Nr. 7; 11. November 1964 - IV ZR 320/63 - NJW 1965/297; Stein/Jonas-Leipold ZPO 21. Aufl. § 283 Rdn. 26 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann ZPO 61. Aufl. § 283 Rdn. 14).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 134/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Recht auf die Aufrechnung und auf den

    Denn sie hat die Rüge erst in der Berufungsinstanz im nachgelassenen Schriftsatz erhoben, ohne hierdurch auf neuen Sachvortrag des Klägers erwidert zu haben, und kann deswegen hiermit keine Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, NJW 1965, 297 f; vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64, NJW 1966, 1657, 1658; vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, FamRZ 1979, 573, 575).
  • LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch Vollstreckung aus

    Soweit der nachgelassene Schriftsatz Sonstiges nachschiebt, das nicht durch den verspäteten Schriftsatz veranlasst wurde, sondern auch ohne diesen bereits hätte vorgetragen werden können, ist der nachgelassene Schriftsatz nicht zu berücksichtigen (Zimmermann ZPO § 283 Rn. 8; BGH NJW 1965, 297).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64

    Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die

    Sinn und Zweck des § 272 a ZPO würden verfehlt, wenn mit Hilfe des nachgelassenen Schriftsatzes der Partei unbeschränkt das Vorbringen neuer Behauptungen und Beweise ermöglicht würde, auch wenn sie mit dem vorangegangenen Schriftsatz des Gegners in keinem Zusammenhang stehen und sich nicht als Erwiderung darauf darstellen (vgl. die Urteile BGH LM Nr. 7 zu § 242 BGB (A); BGH NJW 1965, 297; BGH IV ZR 53/54 vom 6. Mai 1954 [Insoweit nicht veröffentlicht]; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 272 a III 1).
  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

  • LG Düsseldorf, 29.05.2012 - 8 O 654/10

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrages

  • BGH, 06.10.1967 - IV ZR 105/66

    Beginn der Verjährung des Unterhaltsanspruchs des scheinehelichen Kindes gegen

  • OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86

    Ausübung von Stimmrechten als Gesellschafter einer GmbH bei gepfändeten

  • BGH, 30.09.1964 - IV ZR 276/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 46/69

    Bemessung des Streitwerts des Rechtmittels der Klagepartei nach deren

  • BGH, 09.12.1976 - II ZR 35/76

    Berücksichtigung des Klägervortrags bei Verfahrensverstoß des Berufungsgerichts

  • BGH, 30.11.1966 - Ib ZR 111/64

    Anforderungen an die Zusetzung fremder Stoffe im Herstellungsverfahren - Zur

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