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   BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95   

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https://dejure.org/1997,2599
BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95 (https://dejure.org/1997,2599)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1997 - IV ZR 335/95 (https://dejure.org/1997,2599)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 (https://dejure.org/1997,2599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung aus einer Fahrzeugvollversicherung wegen Diebstahls eines Fahrzeugs mit rotem Kennzeichen - Verstoß gegen eine versicherungsrechtliche Verwendungsklausel - Mißbräuchliche Verwendung eines Fahrzeugs mit rotem Kennzeichen - Überlassung eines Fahrzeugs mit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; AKB § 2 Abs. 2 a
    Angebliche Entwendung eines sammelversicherten Kfz

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 2 Nr. 2a; VVG § 6 Abs. 1 S. 3
    Kündigung einer Versicherung wegen Obliegenheitsverletzung bei Kenntnis des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalls

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 528
  • NZV 1997, 226
  • VersR 1997, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83

    Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95
    Das gilt auch dann, wenn der Versicherer erst nach dem Versicherungsfall von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis erlangt (Senatsurteil vom 24.4.1985 - IVa ZR 166/83 - VersR 1985, 775 unter II 1).

    Im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck wird eine Kündigung entbehrlich, wenn der Versicherungsvertrag durch den dauernden und vollständigen Wegfall des versicherten Interesses vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenstandslos wird (Senatsurteil vom 24.4.1985, a.a.O. unter II 2).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung darüber, unter welchen Umständen bei einem Diebstahl eines Fahrzeugs ein dauernder und vollständiger Wegfall des versicherten Interesses anzunehmen sein kann (vgl. dazu Senatsurteile vom 13.1.1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395 unter II 2 b; vom 24.4.1985, a.a.O. unter II 2).

  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95
    Sie läßt sich nicht in einzelne, rechtlich selbständige Versicherungsverhältnisse bezüglich der verschiedenen Fahrzeuge aufteilen (BGHZ 35, 153, 155 [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60]; Senatsurteil vom 13.3.1974 - IV ZR 30/73 - VersR 1974, 637 unter II).

    Scheidet bei einer solchen Versicherung ein Fahrzeug - etwa durch dessen Veräußerung - aus dem versicherten Bestand aus, endet zwar der Versicherungsschutz für das ausscheidende Fahrzeug (BGHZ 35, 153, 156 [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60]; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 16. Aufl. S. 972, 977), der Bestand des Versicherungsvertrages bleibt davon aber unberührt.

    Diese Eigenart des vom Kläger genommenen Versicherungsvertrages, der nicht ein bestimmtes einzelnes Fahrzeug zum Gegenstand hat, bedingt deshalb auch, daß das versicherte Interesse nicht schon dann vollständig wegfällt, wenn ein bestimmtes Fahrzeug - selbst wenn es mit dem dem Versicherungsnehmer zugeteilten roten Kennzeichen versehen war - dem Versicherungsnehmer entwendet wird (vgl. BGHZ 35, 153, 163 f [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60]ür den Fall der Zerstörung).

  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 30/73

    Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95
    Sie läßt sich nicht in einzelne, rechtlich selbständige Versicherungsverhältnisse bezüglich der verschiedenen Fahrzeuge aufteilen (BGHZ 35, 153, 155 [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60]; Senatsurteil vom 13.3.1974 - IV ZR 30/73 - VersR 1974, 637 unter II).
  • BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 25/87

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95
    Durch § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG soll der Versicherer veranlaßt werden, alsbald Klarheit darüber zu schaffen, ob er die Obliegenheitsverletzung als so schwerwiegend ansieht, daß er sich zu einer Auflösung des Versicherungsverhältnisses entschließt (Senatsurteil vom 22.6.1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 [BGH 22.06.1988 - IV a ZR 25/87] unter II 2).
  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 237/80

    Abschluss eines Wassersportfahrzeug-Versicherungsvertrags hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung darüber, unter welchen Umständen bei einem Diebstahl eines Fahrzeugs ein dauernder und vollständiger Wegfall des versicherten Interesses anzunehmen sein kann (vgl. dazu Senatsurteile vom 13.1.1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395 unter II 2 b; vom 24.4.1985, a.a.O. unter II 2).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZR 316/04

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für

    Mit dem Ausscheiden eines Fahrzeugs aus dem versicherten Bestand endet entsprechend § 54 VVG der Versicherungsschutz für das ausscheidende Fahrzeug automatisch (vgl. dazu BGHZ 35, 153, 155 f.; BGH, Urteil vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 c).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer;

    Damit wird zugleich den Interessen des Versicherungsnehmers Rechnung getragen, Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Versicherer aus der Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (BGHZ 4, 369, 375; Senatsurteile vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395 unter II 2 c; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 b).
  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09

    Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen

    b) Ob eine Kündigung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F. bereits deshalb nicht mehr erfolgen musste, weil mit dem Diebstahl zugleich das versicherte Interesse entfallen war (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 b), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht das Kündigungserfordernis auch in den Fällen, in denen der Versicherer erst nach dem Versicherungsfall von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis erlangt (Urteil vom 24. April 1985 - IVa ZR 166/83 - VersR 1985, 775 unter II 1 m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 a).
  • OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 77/99
    Der Mißbrauch eines roten Kennzeichens ist nach ganz herrschender Meinung ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel des § 2 Abs. 2 a AKB 93 und damit eine Obliegenheitsverletzung (vgl. BGH VersR 1997, 443 = r + s 1997, 99 [nur die tatsächlichen Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung wurden offengelassen]; OLG Köln VersR 1987, 1004; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 26. Aufl., Kfz-Handel Rn. 2 m. w. Nachw.; ausführlich zum Problem Mittelmeier VersR 1975, 12 ff.; a.A: Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 2 Rn. 173, 174 und Kfz-Handel Rn. 5 ff und OLG Köln [11. Senat] VersR 1990, 847f).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 7 U 138/96

    Ausschluß der Kündigungspflicht (§ 6 Abs. 1 S. 3 VVG) bei Großrisiken

    Hierdurch soll der Versicherer im Interesse des Versicherungsnehmers veranlaßt werden, alsbald Klarheit darüber zu schaffen, ob er die Obliegenheitsverletzung als so schwerwiegend ansieht, daß er sich zu einer Auflösung des Versicherungsvertrags entschließt (BGH NJW-RR 1997, 528, 529).
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