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   BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88   

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BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88 (https://dejure.org/1990,1055)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 (https://dejure.org/1990,1055)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 (https://dejure.org/1990,1055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerprovision; Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschied zwischen Vermittlungsmakler und Nachweismakler (IBR 1990, 465)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1008
  • MDR 1990, 906
  • VersR 1990, 973
  • WM 1990, 1677
  • BB 1990, 1225
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
    Zum anderen genügt es für die Entstehung des Provisionsanspruchs nicht, daß die Maklertätigkeit in irgendeiner Weise für das Zustandekommen des Hauptvertrages ursächlich war; er muß sich vielmehr als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung, d.h. also eines Nachweises und/oder einer Vermittlung, darstellen (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 IVa ZR 237/86 - Ziffer 3b 2. Abs. - S. 7 des Urteilsabdrucks, WM 1988, 725, 726 und vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 17O/87 - WM 1988, 1492).
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
    Zum anderen genügt es für die Entstehung des Provisionsanspruchs nicht, daß die Maklertätigkeit in irgendeiner Weise für das Zustandekommen des Hauptvertrages ursächlich war; er muß sich vielmehr als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung, d.h. also eines Nachweises und/oder einer Vermittlung, darstellen (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 IVa ZR 237/86 - Ziffer 3b 2. Abs. - S. 7 des Urteilsabdrucks, WM 1988, 725, 726 und vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 17O/87 - WM 1988, 1492).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Ein Provisionsanspruch entsteht allerdings nicht, wenn der Makler seinem Auftraggeber eine Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, es aber gleichwohl unter veränderten Umständen später zum Vertragsschluss kommt (Senatsurteile BGHZ aaO S. 46; und vom 23. November 2006 aaO Rn. 14; BGH, Urteile vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950 und vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 753 für den Fall, dass der Verkäufer Auftraggeber des Maklers war und der Käufer seine Erwerbsabsicht aufgegeben hat).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Die Annahme einer dem Maklerauftrag entsprechenden Nachweisleistung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008) scheitert nicht - wie die Revisionserwiderung meint - daran, daß die Klägerin in ihren Aufnahmebogen als besonderen Wunsch der Beklagten einen Balkon und als Preis maximal 400.000 DM aufgenommen hat, die nachgewiesene Wohnung aber über keinen Balkon verfügte und teurer sein sollte.

    Der Nachweismakler hat seinen Kunden auf die Gelegenheit, über ein bestimmtes Objekt einen Vertrag zu schließen, hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008).

    An letzterem kann es etwa fehlen, wenn der Vertragspartner seinen Entschluß, einen Vertrag über das Objekt abzuschließen, endgültig aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f).

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 69/19

    Voraussetzungen der Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen

    An letzterem kann es etwa fehlen, wenn der Vertragspartner seinen Entschluss, einen Vertrag über das Objekt abzuschließen, endgültig aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88, NJW-RR 1990, 1008 f. [juris Rn. 23]).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Dementsprechend entsteht ein Provisionsanspruch nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f und vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950).
  • OLG Hamm, 27.10.2014 - 18 U 22/14

    Voraussetzungen des Honoraranspruchs eines Personalvermittlers

    Schließlich muss der geführte Nachweis dem Maklerauftrag entsprechen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 -, juris).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Demgemäß kann sich ein Maklerkunde nicht auf Vorkenntnis berufen, wenn ihm zwar das Objekt bereits bekannt war, nicht aber die Bereitschaft des Eigentümers, das Objekt zu verkaufen, wenn er also von der Verkaufsbereitschaft erst durch den Makler erfahren hat (vgl. zu allem Senatsurteil vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - VersR 1990, 973).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18

    Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?

    Der Vortrag des Beklagten, wonach sich die Eigentümerin unter neuer Beurteilung der Marktsituation erst in 2016 zum Verkauf zu einem Preis von lediglich 520.000,00 EUR entschieden habe, nachdem ein erster Verkauf Ende 2015 rückabgewickelt worden sei, stünde der Kausalität einer Nachweisleistung allenfalls dann entgegen, wenn diese Nachweisleistung bereits vor dem Ende 2015 vorgenommenen Verkauf an Dritte erfolgt wäre und wenn nach der Rückabwicklung dieses Verkaufs alsdann die neuerliche Kontaktaufnahme von C oder G-### ausgegangen wäre (BGH, Urt. vom 16.5.1990, IV ZR 337/88, MDR 1990, S. 906f., Tz. 23; Urt. vom 23.11.2006, Az. III ZR 52/06, NJW-RR 2007, Tz. 15).
  • OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18

    Nachweis einer Maklerangelegenheit

    Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen dem Nachweis des Maklers und dem schließlich zustande gekommenen Vertrag hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen der intendierte Vertrag zunächst scheitert und schließlich doch noch zustande kommt, dann angenommen, wenn der vom Makler nachgewiesene Interessent seine Vertragsabsicht zunächst aufgibt und sie später neu fasst (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.1990 - IV ZR 337/88, Rz. 23; Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 93/90, Rz. 14).

    Dem korrespondiert der Hinweis im Urteil des BGH vom 16.5.1990 (a.a.O. Rz. 27), dass in Fällen der vorliegenden Art der Makler den Kunden gerade auf die neue Vertragsgelegenheit nach zwischenzeitlichem Abbruch der Verhandlungen durch den nachgewiesenen Interessenten hingewiesen haben muss, damit ein Maklerlohnanspruch entsteht.

  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

    Die Leistung des Nachweismaklers ist nach dem Gesetzeswortlaut die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluß, nicht etwa die Bekanntgabe des Objektes; dieses ist nicht Nachweisgegenstand (Urteile vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1007 = WM 1990, 1677 unter II 1 und vom 20.03.1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachw. 10 = VersR 1991, 774 unter 2).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98

    Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag

    Es genügt danach nicht, daß die Maklertätigkeit für den späteren Erfolg auf anderem Wege adäquat kausal geworden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1008 = LM § 652 BGB Nr. 118:, NJW 1983, 1849 = LM § 652 BGB Nr. 83).

    Der Umstand, daß die Bemühungen des Maklers in irgendeiner Weise für den Abschluß des Hauptvertrages adäquat ursächlich waren, genügt zur Entstehung des Provisionsanspruchs nicht, wenn die Gelegenheit, die Gegenstand des Nachweises war, nicht vom Kunden ausgenutzt worden ist (BGH, NJW 1991, 950; NJW-RR 1990, 1008 [1009] = LM § 652 BGB Nr. 118).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05

    Keine Maklerprovision bei fehlender Ausnutung der vom Makler nachgewiesenen

  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95

    Provisionspflicht bei Teilanmietung und Maklernachweis für Gesamtvermietung

  • AG Montabaur, 08.11.2011 - 5 C 134/11

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers: Ursächlichkeit der Maklerleistung bei

  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 18 U 63/12

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages i.S.

  • OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13

    Anspruch auf Nachweismaklerlohn bei behaupteter, aber nicht bewiesener

  • KG, 02.03.2023 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

  • OLG Hamm, 24.08.1998 - 18 U 20/98

    Voraussetzungen eines Maklerprovisionsanspruchs; Nachweis der Erbringung einer

  • OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98

    Entstehen der Maklerprovision des Vermittlungsmaklers bei Doppeltätigkeit

  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 18 U 98/96

    Benennung eines Grundstücks ohne Verkäuferangabe L

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

  • OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07

    Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages;

  • OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
  • KG, 19.12.2022 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

  • KG, 01.04.2019 - 10 U 53/17

    Provisionspflicht für Bekanntgabe von Ersteigerungsmöglichkeit

  • OLG Frankfurt, 18.09.1995 - 4 U 74/94

    Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Nachweismaklers

  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96

    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines

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