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   BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94   

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https://dejure.org/1996,2170
BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94 (https://dejure.org/1996,2170)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1996 - IV ZR 351/94 (https://dejure.org/1996,2170)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 (https://dejure.org/1996,2170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kläger als Gewährsperson seines Zeugen - Stützung auf Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit des Klägers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Glaubwürdigkeit des Klägers als Gewährsperson von Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 Ib
    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen eines Kfz-Diebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 983
  • VersR 1996, 703
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Das Berufungsurteil enthält nichts zu der demgemäß allein entscheidenden Frage (Senatsurteile vom 24.4.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2 und vom 17.3.1993 - IV ZR 11/92 - VersR 1993, 571 unter 1), ob und warum gegebenenfalls die Mitteilungen des Klägers den Zeuginnen gegenüber wahrheitsgemäß waren.
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Das Berufungsurteil enthält nichts zu der demgemäß allein entscheidenden Frage (Senatsurteile vom 24.4.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2 und vom 17.3.1993 - IV ZR 11/92 - VersR 1993, 571 unter 1), ob und warum gegebenenfalls die Mitteilungen des Klägers den Zeuginnen gegenüber wahrheitsgemäß waren.
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Sollte dem Kläger der Beweis für das äußere Bild, der Beklagten aber nicht der Vortäuschungsbeweis gelingen, dann sind die Ausführungen im angefochtenen Urteil dazu nicht zu beanstanden, daß die Beklagte ausgehend von den dort gewürdigten Umständen nicht leistungsfrei ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Kläger (§ 61 VVG) oder wegen etwaiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Hinblick auf deren mangelnde Relevanz gemäß § 7 V (1) AKB (vgl. Senatsurteil vom 7.12.1983 - IVa ZR 231/84 - VersR 1984, 228 a.E.).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Sie hat z.B. auf falsche Angaben zur Schadenshöhe aufmerksam gemacht und zu seinen Vermögensverhältnissen und seinem Interesse an der Beendigung des Leasingvertrages sowie zu den Besonderheiten der Fahrzeugschlüssel (vgl. dazu aber das oben unter 1. a) a.E. genannte Senatsurteil BGHZ 130, 1 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94]) ausführlich mit Beweisantritt vorgetragen.
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Deshalb muß der mit der Beweisaufnahme beauftragte Einzelrichter Umstände, die für die Würdigung durch das Kollegium maßgeblich sein sollen, zumindest im Protokoll niederlegen (vgl. außer dem genannten Senatsurteil vom 13.3.1991 unter II 1 b BGH, Urteile vom 30.1.1990 XI ZR 162/89 - und vom 18.3.1992 - VIII ZR 30/91 - BGHR ZPO § 286 Zeugenbeweis 1 und 3 = NJW 1991, 1302 bzw. 1992, 1966).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Ihnen ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob der Tatrichter sich die notwendige Unterscheidung zwischen der Glaubhaftigkeit der Aussage einerseits und der Glaubwürdigkeit der Beweispersonen andererseits (Senatsurteil vom 13.3.1991 - IV ZR 74/90 - VersR 1991, 924 unter II 1) hinreichend bewußt gemacht hat.
  • BGH, 18.03.1992 - VIII ZR 30/91

    Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Deshalb muß der mit der Beweisaufnahme beauftragte Einzelrichter Umstände, die für die Würdigung durch das Kollegium maßgeblich sein sollen, zumindest im Protokoll niederlegen (vgl. außer dem genannten Senatsurteil vom 13.3.1991 unter II 1 b BGH, Urteile vom 30.1.1990 XI ZR 162/89 - und vom 18.3.1992 - VIII ZR 30/91 - BGHR ZPO § 286 Zeugenbeweis 1 und 3 = NJW 1991, 1302 bzw. 1992, 1966).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84

    Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Sollte dem Kläger der Beweis für das äußere Bild, der Beklagten aber nicht der Vortäuschungsbeweis gelingen, dann sind die Ausführungen im angefochtenen Urteil dazu nicht zu beanstanden, daß die Beklagte ausgehend von den dort gewürdigten Umständen nicht leistungsfrei ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Kläger (§ 61 VVG) oder wegen etwaiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Hinblick auf deren mangelnde Relevanz gemäß § 7 V (1) AKB (vgl. Senatsurteil vom 7.12.1983 - IVa ZR 231/84 - VersR 1984, 228 a.E.).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85

    Haftung bei Begegnungskollision; Beweislast bei Direktklage gegen den Versicherer

    Auszug aus BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
    Also kann es auf die Beweislast des Klägers für das Fortbestehen der Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 16.9.1986 - VI ZR 159/85 - VersR 1987, 37 unter II 2 a) nicht ankommen.
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Der Tatrichter hat aber zu beachten, daß es dabei noch nicht um den vom Versicherer zu führenden Beweis von Tatsachen geht, die die Annahme einer Vortäuschung des Diebstahls nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 c; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2 und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2).
  • OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 777/18

    Eintrittspflicht der Hausratversicherung bei Aufbruch eines Kfz und Entwendung

    Der Beweis kann grundsätzlich auch durch die Angaben eines glaubwürdigen (redlichen) Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 -, juris; Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 -, juris).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Entscheidend ist daher insoweit - da der Kläger unmittelbare Zeugen hierzu nicht zu benennen vermag - seine Glaubwürdigkeit (Senatsurteil aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Lässt sich indes nicht ausschließen, dass Dritte - ob in der Wohnung oder außerhalb - den Schlüssel an sich genommen haben, so ist dadurch das Risiko einer Entwendung grundsätzlich erhöht (BGH, VersR 1996, 703, Juris Rdn. 13; OLGR Hamm, 1992, 237, Juris Rdn. 16; OLGR Nürnberg 2003, 284, Juris Rdn. 13).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Auch der BGH dürfte dieser Ansicht folgen (vgl. VersR 1996, 703, 704 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 351/94] , wo es heißt:.
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Der vorliegende Fall ist darum im Ergebnis ähnlich zu beurteilen wie der, in dem die Freundin des Versicherungsnehmers lediglich bekunden konnte, gemeinsam mit diesem das Fahrzeug abgestellt zu haben und 12 Tage später von ihm telefonisch über den Diebstahl unterrichtet worden zu sein: Entscheidend ist hier wie dort die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b aa).
  • KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16

    Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des

    Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13).
  • OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01

    Verlust des Portemonnaie-Schlüssels

    (Zur Anwendbarkeit des § 27 VVG auf den Verlust eines Schlüssels siehe BGH VersR 96, 703; OLG Hamm, VersR 92, 1217).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    An den persönlichen Eindruck hätte das Berufungsgericht Verfahrensfehlerfrei nur anknüpfen können, wenn alle an der Entscheidung beteiligten Richter an der Anhörung des Zeugen und des Klägers teilgenommen hätten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b bb; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 11/81 - MDR 1982, 297).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03

    Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines

    Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048; Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
  • OLG München, 29.11.1996 - 21 U 2676/96

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer Kaskoversicherung bei behauptetem

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