Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1086
BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96 (https://dejure.org/1997,1086)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - IV ZR 357/96 (https://dejure.org/1997,1086)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - IV ZR 357/96 (https://dejure.org/1997,1086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstrecken der sechmonatigen Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung - Hemmung eines Schadensersatzanspruches auf Grund von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner - Wirkung der Verjährungshemmung des § ...

  • Judicialis

    BGB § 852 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852 Abs. 2
    Auf abtrennbaren Anspruchsteil begrenzte Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 Abs. 2
    Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Verhandlungen über einen abtrennbaren Teil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährung und Hemmung der Verjährung bei konkurrierender Vertrags- und Deliktshaftung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1142
  • ZIP 1998, 111
  • MDR 1998, 347
  • NZV 1998, 108
  • VersR 1998, 377
  • WM 1998, 871
  • WM 1999, 871
  • DB 1998, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Grundsätzlich trifft auch zu, daß Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner über den zu leistenden Schadensersatz gemäß § 852 Abs. 2 BGB nicht nur die Verjährung eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung hemmen, sondern auch die Verjährung eines damit konkurrierenden vertraglichen Schadensersatzanspruchs (BGHZ 93, 64).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 194/81

    Verjährung von auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Auch bei einem gesetzlichen Forderungsübergang muß die Klägerin eine bereits in Lauf gesetzte Verjährungsfrist gegen sich gelten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 194/81 - VersR 1984, 136 unter II 1 b).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Insbesondere ist die Annahme einer Beschränkung nur gerechtfertigt, wenn sich der dahingehende Wille eindeutig ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 60/84 - VersR 1985, 1141 unter II 2 b), denn im allgemeinen kann der Berechtigte davon ausgehen, daß die Verhandlungen sämtliche Einzelansprüche zum Gegenstand haben sollen (vgl. Kreft, aaO; Schäfer, aaO).
  • BGH, 26.01.1988 - VI ZR 120/87

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Es ist bei dem Inhalt eines solchen Gesprächs schon fraglich, ob damit eine "Verhandlung" im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB stattgefunden hat, auch wenn dieser Begriff grundsätzlich weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1988 - VI ZR 120/87 - VersR 1988, 718 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Der Senat kann die Erklärungen des Beklagten und des Versicherungsnehmers selbst auslegen, weil hierzu weitere tatsächliche Feststellungen nicht zu erwarten sind und damit die Sache zu einer abschließenden Entscheidung reif ist, § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 123, 137, 141 f.).
  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Das Berufungsgericht geht zunächst zu Recht davon aus, daß sich die sechsmonatige Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Sache auch auf damit konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung erstreckt (st. Rspr.; vgl. Nachweise im Urteil vom 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92 - NJW 1993, 2797).
  • OLG Köln, 29.10.1996 - 9 U 58/96

    Versicherung Flugkasko Regreß Obliegenheit Pilot Mitversicherter

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96
    Die Berufung hatte keinen Erfolg (VersR 1997, 1268; r+s 1997, 42).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Eine solche Beschränkung der Hemmungswirkung muss sich aus dem Willen der Verhandlungsparteien eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 357/96, NJW 1998, 1142).
  • OLG Hamm, 26.06.2001 - 27 U 6/01

    Zur Haftung eines Hundehalters für die Schäden, die ein Fahrradfahrer beim

    Da die Verhandlung auch nicht auf immaterielle Schadensersatzansprüche oder bestimmte Teilansprüche beschränkt war (vgl. hierzu BGH in NJW 1998, 1142; Palandt, a.a.O.), konnte sie die Klägerin - auch annehmen, dass die Verhandlungen sämtliche Ansprüche zum Gegenstand haben würden.
  • OLG Koblenz, 23.09.2015 - 5 U 403/15

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen bei Überlassung einer

    Nur wenn Ansprüche gegen bestimmte Beteiligte ausdrücklich ausgenommen werden, darf davon ausgegangen werden, dass sich die Verhandlungen darauf nicht beziehen (BGH NJW 1965, 295; OLGR Rostock 2002, 89; vgl. auch BGH ZIP 1998, 111 ); das ist jedoch gerade nicht geschehen.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Nur ausnahmsweise wirkt die Hemmung nur für einen abgrenzbaren Teil eines Anspruchs nicht, wenn die Parteien nur über bestimmte andere Ansprüche verhandeln (BGH, Urteil vom 19.11.1997, IV ZR 357/96, NJW 1998, 1142; Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, § 203, Rn 3 mwN).
  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Dabei beziehen sich die Hemmungstatbestände nicht nur auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, sondern auch auf die vertraglichen Ansprüche (BGH VersR 1998, 377).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich der dahingehende Wille der Parteien eindeutig ergibt (BGH VersR 1998, 377 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 2 U 13/08

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach strenge Anforderungen zu stellen sind an die Annahme, dass sich verjährungshemmende Verhandlungen ausnahmsweise nur auf einen abtrennbaren Teil der gesamten Ansprüche beziehen sollen (BGH NJW 1998, 1142), muss erst recht gelten für die Annahme, dass nur über eine von mehreren alternativen Anspruchsgrundlagen verhandelt werden soll.
  • OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05

    Architektenvertrag: Verjährung von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des

    Abgesehen davon läge es unter den gegebenen Umständen nahe, dass die Parteien hinsichtlich der Erstplanung nur über den mit der Teilschlussrechnung geltend gemachten und deshalb diesen betragsmäßig festgelegten abtrennbaren Teil der erbrachten Erstleistungen verhandelt hätten (vgl. BGH, Urteil v. 19.11.1997 - IV ZR 357/96, NJW 1998, 1142).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Aberkennung der

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach strenge Anforderungen zu stellen sind an die Annahme, dass sich verjährungshemmende Verhandlungen ausnahmsweise nur auf einen abtrennbaren Teil der gesamten Ansprüche beziehen sollen (BGH NJW 1998, 1142), muss erst recht gelten für die Annahme, dass nur über eine von mehreren alternativen Anspruchsgrundlagen verhandelt werden soll.
  • OLG Köln, 24.08.2021 - 4 U 29/20

    Beschlussmängelklage innerhalb einer Rechtsanwaltsgesellschaft Voraussetzungen

    Eine solche Beschränkung der Hemmungswirkung muss sich aus dem Willen der Verhandlungsparteien eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 357/96 -, juris Rn. 12; Urteil vom 5. Juni 2014 - VII ZR 285/12 -, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 6 U 56/17

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")

    An Teilabbrüche von Verhandlungen sind strenge Anforderungen zu stellen, weil nur selten in derartigen Fällen für den Gläubiger eindeutig ist, dass der Schuldner bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt eine Leistung endgültig ablehnt (BGH NJW-RR 1989, 278 f. ; BGH NJW 1998, 1142 ).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15

    Feststellungsanspruch: Aufrechenbarkeit von Forderungen aus einer Regelbürgschaft

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01

    Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen

  • LG München II, 14.09.2017 - 12 O 4343/15

    Verjährung von Regressansprüchen der gestezlichen Rentenversicherung

  • OLG Celle, 03.05.2001 - 14 U 223/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Feststellungsantrag ; Verkehrsunfall;

  • OLG Naumburg, 04.11.2004 - 2 U 69/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Rostock, 31.05.2001 - 1 U 199/99

    Amtshaftung - Ergotherapeutin in städtischem Alten- und Pflegeheim -

  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07

    Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. Drittschadensliquidation bei

  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 12 U 961/18

    Über zwei Nachträge verhandelt: Verjährung wird nur zum Teil gehemmt!

  • OLG Jena, 29.11.2000 - 4 U 1677/99

    Unterschiedlicher Verjährungsbeginn bei Teilregulierung eines Brandschadens und

  • KG, 26.06.2006 - 24 U 96/05

    Nutzungsentgeltanspruch für Grundstück im Beitrittsgebiet: Berechnung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht