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   BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51   

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https://dejure.org/1951,168
BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51 (https://dejure.org/1951,168)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1951 - IV ZR 37/51 (https://dejure.org/1951,168)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1951 - IV ZR 37/51 (https://dejure.org/1951,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 394
  • NJW 1952, 138
  • DNotZ 1952, 81
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines

    Weiter hat der Senat Grundschulden an von Kriegsschäden betroffenen Grundstücken als zweifelhafte Verbindlichkeiten angesehen, weil unklar war, ob und in welcher Höhe diese tatsächlich verwirklicht werden könnten (Urteil vom 22. November 1951 - IV ZR 37/51, BGHZ 3, 394, 397 ff.).

    aa) Als zweifelhaft sind nicht nur Verbindlichkeiten anzusehen, bei denen Zweifel am rechtlichen Bestand oder an der Person des Berechtigten bestehen, sondern auch solche, bei denen die tatsächliche oder wirtschaftliche Verwertbarkeit in Frage steht (BGHZ 3, 394, 397; Senatsurteil vom 2. November 1977 - IV ZR 144/76, WM 1977, 1410 unter III 2; RG SeuffArch 68, 237, 238; MünchKomm-BGB/Lange aaO Rn. 10; Staudinger/Haas aaO Rn. 10, 36).

    Das Risiko, dass ein derartiger Rückforderungsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten nicht zu realisieren ist, hat nach der ausdrücklichen gesetzlichen Wertung der Erbe zu tragen (BGHZ 3, 394, 401 f.).

  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/12

    Pflichtteilsanspruch: Verjährungsfristbeginn bei nachträglicher Kenntniserlangung

    a) Ungewiss ist ein Recht, wenn sein rechtlicher Bestand zweifelhaft ist, unsicher ist es, wenn fraglich ist, ob das Recht verwirklicht werden kann (Senatsurteil vom 22. November 1951 - IV ZR 37/51, BGHZ 3, 394, 397; MünchKomm-BGB/Lange, § 2313 Rn. 10; Staudinger/Haas, BGB (2006) § 2313 Rn. 8).
  • KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Abzugsfähigkeit einer auf einem

    Zweifelhafte Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz, wenn sie zur Zeit des Erbfalls zweifelhaft waren und zur Zeit der Geltendmachung des Pflichtteils noch in voller Höhe sind (BGHZ 3, 394; Palandt-Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2313 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Die veränderte Lage ist jedoch schon bei der ersten Berechnung zu beachten, wenn die Unsicherheit zwar zur Zeit des Erbfalles bestand, aber bei Geltendmachung des Pflichtteilsrechtes behoben ist (BGHZ 3, 394 (396) = NJW 1952, 138).

    Sie durchbricht das grundsätzlich auch dort maßgebende Stichtagsprinzip (§§ 1934b I, 2311 I 1 BGB) aufgrund der Erwägung, daß der Berechtigte dem Erben vergleichbar behandelt werden soll; diesem kommen aufschiebend bedingte oder zweifelhafte Rechte regelmäßig erst zugute, wenn die Bedingung eingetreten oder die Zweifelhaftigkeit behoben ist, während er durch aufschiebend bedingte oder zweifelhafte Verbindlichkeiten wirtschaftlich erst belastet wird, wenn die Bedingung eintritt oder die Zweifelhaftigkeit entfallen ist (vgl. BGHZ 3, 394 (401) = NJW 1952, 138).

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 85/03

    Verjährung von Ansprüchen nach dem VermögensG

    Ungewiß ist ein Anspruch vielmehr nur, wenn nicht sicher ist, ob er überhaupt besteht oder einem anderen zusteht (BGHZ 3, 394, 397; Senatsurteil vom 10. November 1976 aaO S. 130).
  • OLG Koblenz, 14.08.2020 - 12 W 173/20

    Höhe des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Geltendmachung

    Die Klägerin hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung damit ihre Ansprüche weitgehend zutreffend beziffert und die Beklagte durfte zu diesem Zeitpunkt den klägerseits geltend gemachten Ansprüchen auch nicht die ungewisse Verbindlichkeit gegenüber dem weiteren Pflichtteilsberechtigten entgegenhalten (vgl. BGHZ 3, 394 ).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 1951 - IV ZR 37/51 - ist ein abweichender Standpunkt nicht zu entnehmen, wie in der Anmerkung dazu bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 1 zu § 2313 BGB ausgeführt wird.
  • BGH, 02.11.1977 - IV ZR 144/76

    Berechnung eines Pflichtteils - Bemessung des kapitalisierten Werts eines ins

    Zweifelhaft ist eine Verbindlichkeit dann, wenn zweifelhaft ist, ob sie rechtlich besteht oder ob sie tatsächlich verwirklicht werden kann (BGHZ 3, 394, 396).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94

    Grundschuld als zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne des § 2313 Abs. 2 Satz 1

    Dingliche Belastungen von zum Nachlaß gehörigen Grundstücken sind grundsätzlich als Verbindlichkeiten im Sinne dieser Vorschrift anerkannt (vgl. BGHZ 3, 394, 397).
  • OLG Braunschweig, 17.11.1994 - 5 W 18/94

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage, die dazu dient eine

    Nach der Rechtsprechung ist ein Anspruch nur dann ungewiß i. S. v. § 2313 Abs. 2 BGB , wenn nicht sicher ist, ob er überhaupt besteht oder ob er dem Erblasser oder einer anderen Person zusteht (BGH FamRZ 1977, 128, 130; BGHZ 3, 395, 397) [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51] .
  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 6 W 128/93

    Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über des Wert des Nachlasses;

  • OLG Stuttgart, 29.06.1989 - 7 U 293/88

    Schadensersatzanspruch auf Grund verzögerter Beantragung des Konkursverfahrens

  • LG Dortmund, 08.05.2007 - 1 O 81/03

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bzgl. des Bestands und der Bewertung

  • BGH, 30.05.1969 - V ZR 132/66

    Bloße Beteiligung an einem Vertragsbruch als sittenwidrige Schadenszufügung -

  • BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60

    Rechtsmittel

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