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   BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14   

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https://dejure.org/2016,102
BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14 (https://dejure.org/2016,102)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14 (https://dejure.org/2016,102)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - IV ZR 38/14 (https://dejure.org/2016,102)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 153 Abs 1 Halbs 1 VVG, § 1 AltZertG, §§ 1 ff AltZertG, § 1 VAG
    Allgemeine Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen: Intransparenz von Teilklauseln zur Überschussbeteiligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Intransparenz zweier Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen; Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen

  • rewis.io

    Allgemeine Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen: Intransparenz von Teilklauseln zur Überschussbeteiligung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; VVG § 153
    Intransparenz von Teilklauseln von Riester-Rentenversicherungsverträgen über Beteiligung der VN an Kostenüberschüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Intransparenz zweier Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen; Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen

  • rechtsportal.de

    Intransparenz zweier Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen; Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Riester-Rente - und die intransparente Kostenüberschussbeteiligung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Riester-Verträge: Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof kippt Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Allianz-Riesterprodukten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kontrollfähigkeit und Intransparenz zweier Klauseln zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenüberschussbeteiligung in Riesterverträgen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Riester-Verträge

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Das Zauberwort heißt Intransparenz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Riester-Rente: Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung gekippt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln bei Riester-Renten - Rückabwicklung von Rentenversicherungen und Lebensversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Riester-Rente: Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Intransparente Klauseln betreffend Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klausel in Riester-Rente der Allianz unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Riester-Rentenversicherungsvertrag ist nicht transparent - Fehlerhafte Anlageberatung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Riester-Rente: Kostenüberschussbeteiligung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungsanspruch bei Riester-Rentenversicherungsverträgen prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvertragsrecht | Kostenüberschussbeteiligung in Riesterverträgen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Klauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen intransparent und damit unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Benachteiligungen bei Riester-Rente

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Intransparenz von Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1646
  • MDR 2016, 273
  • VersR 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Bei solchen Klauseln verbietet sich eine Inhaltskontrolle schon wegen der Bindung des Richters an das Gesetz; sie liefe auch leer, weil an die Stelle der unwirksamen Klausel gemäß § 306 Abs. 2 BGB doch wieder die inhaltsgleiche gesetzliche Bestimmung träte (Senatsurteil vom 9. Mai 2001 - IV ZR 138/99, BGHZ 147, 373 unter I 2 b zu § 8 AGBG m.w.N.).

    Allerdings ist die bloße Wiedergabe einer gesetzlichen Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Fällen jedenfalls auf ihre Transparenz zu prüfen, in denen über die gesetzliche Regelung hinaus ein nicht zu übergehendes Bedürfnis des Versicherungsnehmers nach weiterer Unterrichtung besteht (Senatsurteil vom 9. Mai 2001 - IV ZR 138/99 aaO).

    Ergänzt eine Klausel Rechtsvorschriften oder füllt sie diese aus, indem sie entweder vom Gesetz eröffnete Spielräume ausfüllt oder sich die zitierte Vorschrift als von vornherein ausfüllungsbedürftig erweist, kann kontrolliert werden, ob und wie der Verwender das Gesetz ergänzt hat (Senatsurteil vom 9. Mai 2001 aaO).

    c) Entgegen der Auffassung der Revision kann ein - die Klauselkontrolle rechtfertigendes - nicht zu übergehendes Bedürfnis des Versicherungsnehmers nach weiterer Unterrichtung (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 2001 aaO) nicht mit der quantitativen Erwägung verneint werden, dass der Zusatzüberschussanteil regelmäßig nur circa 0, 1% des Deckungskapitals betrage und die Beklagte beispielsweise im Jahre 2012 für Kostenüberschussbeteiligungen lediglich 300.000 EUR für sämtliche betroffenen Versicherungsverträge aufgewendet habe, was - bei einer Verteilung auf alle Verträge - 60 Cent pro Vertrag bedeutet hätte.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, r+s 2013, 297 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).

    Eine Regelung hält deshalb einer Transparenzkontrolle auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 aaO m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, r+s 2013, 297 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, r+s 2013, 297 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, r+s 2013, 297 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das Gesetz nur einen Rahmen vorgibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507 unter II 2 a).
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Ergänzt eine Klausel Rechtsvorschriften oder füllt sie diese aus, indem sie entweder vom Gesetz eröffnete Spielräume ausfüllt oder sich die zitierte Vorschrift als von vornherein ausfüllungsbedürftig erweist, kann kontrolliert werden, ob und wie der Verwender das Gesetz ergänzt hat (Senatsurteil vom 13. Januar 2016 - IV ZR 38/14, VersR 2016, 312 Rn. 19 m.w.N.).
  • AG Bamberg, 22.02.2018 - 103 C 1015/17

    Transparenzkontrolle bei versicherungsvertragsrechtlicher Regelung

    Eine Regelung hält deshalb einer Transparenzkontrolle auch dann nicht Stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Seiten verdunkelt wird (BGH, Urteil vom 13.01.2016, Az. IV ZR 38/14, Rz. 24).
  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (zuletzt BGH, Urteil vom 15.2.2017 - IV ZR 91/16, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 13.1.2016 - IV ZR 38/14, VersR 2016, 312, juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 4.3.2015 - IV ZR 128/14, VersR 2015, 571 juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 9.12.2015 - VIII ZR 349/14, NJW 2016, 2101, juris Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Klausel zur

    Das Aktenzeichen das Bundesgerichtshofs lautet: IV ZR 38/14.
  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 20 U 69/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der

    aa) Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urt. v. 13.01.2016, IV ZR 38/14, juris, Rn. 24 m. w. N., VersR 2016, 312) .
  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    c) Ebenso kann dahinstehen, ob die vom Kläger unterzeichnete Abfindungsklausel als AGB der den Nebenintervenienten vertretenden Haftpflichtversicherung anzusehen sind und als solche möglicherweise bei der maßgeblichen Bewertung aus der Sicht eines durchschnittlichen Haftpflichtgeschädigten ohne Vorkenntnisse zum gesetzlichen Anspruchsübergang wegen einer unangemessenen Benachteiligung privat Krankenversicherter als intransparent gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB anzusehen sind (vgl. zum Transparenzgebot allgemein: BGH, Urt. v. 13.01.2016, IV ZR 38/14, juris, Rn. 24 m. w. N., VersR 2016, 312; vgl. zur Unangemessenheit allgemein: BGH, Urt. v. 22.01.2014, IV ZR 344/12, juris, Rn. 20, RdTW 2014, 355; BGH, Urt. v. 25.07.2012, IV ZR 201/10, juris, Rn. 31, VersR 2012, 1149).
  • OLG Hamm, 12.10.2018 - 20 U 98/18

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Restschuldversicherung

    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14, VersR 2016, 312, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OLG Köln, 17.11.2016 - 9 U 127/16

    Wirksamkeit der sogenannten Tresorklausel in der Hausratversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - IV ZR 38/14 - Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11 - Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06 - alle zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 11.05.2017 - 2 O 259/16

    Wirksame Klausel eines Unfallversicherungsunternehmens über den

    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind daher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09; BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 3 U 325/21

    Ordnungsgemäße Information über Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F.

    Die Klauseln zur Überschussbeteiligung unterliegen grundsätzlich der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016, IV ZR 38/14, juris).
  • OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1002/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung des Wiederbeschaffungswerts gemäß den

  • OLG Hamm, 07.11.2018 - 20 U 107/17

    Versicherungsschutz trotz intransparenter Wiedereinschlussklausel!

  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 183/18

    Wirksamkeit der Einschränkung von Auszahlungen in den Allgemeinen Bedingungen

  • OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer Vertragskündigung wegen kurzzeitiger

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15

    Zur Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen vor Jahren abgeschlossenen

  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

  • LG München I, 28.01.2021 - 12 O 8721/20

    Unwirksamkeit von Bedingungen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Hamm, 08.11.2022 - 20 U 287/22

    Formularmäßige Vereinbarung einer Haftungsgrenze von 1000 EUR im Rahmen des

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