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   BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03   

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https://dejure.org/2003,26605
BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03 (https://dejure.org/2003,26605)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2003 - IV ZR 39/03 (https://dejure.org/2003,26605)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 39/03 (https://dejure.org/2003,26605)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03
    Die von der Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen sind durch die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren IV ZR 33/03 und IV ZR 398/02 geklärt.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03
    Die von der Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen sind durch die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren IV ZR 33/03 und IV ZR 398/02 geklärt.
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 39/03 -.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 457/02 und IV ZR 39/03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin durch Beschluss jeweils vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 457/02 - betreffend das Oberlandesgericht Nürnberg - und IV ZR 39/03 - betreffend das Oberlandesgericht Bamberg) zurückgewiesen und hierzu ausgeführt, dass über die durch die Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen durch die Urteile des Senats von diesem Tage in zwei weiteren Verfahren entschieden worden sei (IV ZR 398/02, NJW 2004, S. 59 und IV ZR 33/03, NJW 2004, S. 62).

  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2420/03

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und des Gleichheitssatzes;

    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 39/03 -.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 457/02 und IV ZR 39/03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin durch Beschluss jeweils vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 457/02 - betreffend das Oberlandesgericht Nürnberg - und IV ZR 39/03 - betreffend das Oberlandesgericht Bamberg) zurückgewiesen und hierzu ausgeführt, dass über die durch die Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen durch die Urteile des Senats von diesem Tage in zwei weiteren Verfahren entschieden worden sei (IV ZR 398/02, NJW 2004, S. 59 und IV ZR 33/03, NJW 2004, S. 62).

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Dies habe der BGH in seinem Urteil vom 22. Januar 2004 IV ZR 39/03 (richtig IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350) für die Lohnsteuer ausdrücklich bestätigt.
  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Zwei weitere hierzu gleich gelagerte Nichtzulassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss jeweils vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 457/02 und IV ZR 39/03) zurückgewiesen.
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