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   BGH, 10.11.2004 - IV ZR 39/04   

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https://dejure.org/2004,11733
BGH, 10.11.2004 - IV ZR 39/04 (https://dejure.org/2004,11733)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV ZR 39/04 (https://dejure.org/2004,11733)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV ZR 39/04 (https://dejure.org/2004,11733)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Höhere Zusatzrente durch volle Anrechnung von Vordienstzeiten; Verfassungsmäßigkeit der lediglich hälftigen Anrechnung von Arbeitszeiten bei einer Zusatzversorgungsrente; Ungleichbehandlungen durch Vereinfachungen und Generalisierungen des Satzungsgebers; ...

  • Judicialis

    VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 1; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 2; ; VBLS n.F. § 39; ; BGB § 242; ; BGB § 307; ; AGBG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS §§ 75 ff. (n.F.)
    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 39/04
    Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183) entschieden hat.

    Für diese Generation ist die Halbanrechnung der Vordienstzeiten also noch hinzunehmen (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. November 2003 aaO).

    d) Die Klägerin des vorliegenden Verfahrens gehört allerdings bereits zu jenen jüngeren Versichertengenerationen, für die die angegriffene Halbanrechnung von Vordienstzeiten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr hinnehmbar ist (Rentenbeginn ist hier der 1. Februar 2001, vgl. dazu Senatsurteil vom 26. November 2003 aaO).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 39/04
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 39/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 06.05.2022 - V ZR 282/20

    Vertretung des Käufers bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen

    cc) (1) Abgegeben im Sinne von § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, wenn sie mit Willen des Erklärenden in den Rechtsverkehr gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/04, NJW-RR 2003, 384).
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