Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.2017

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47777
BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47777)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47777)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Erstattung einer Gegenwertzahlung; Bestimmung der Person des Leistenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Erstattung einer Gegenwertzahlung; Bestimmung der Person des Leistenden

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Erstattung einer Gegenwertzahlung; Bestimmung der Person des Leistenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 172/15

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 7. September 2016 (IV ZR 172/15, BGHZ 211, 350) entschieden und im Einzelnen begründet hat, benachteiligt die Gegenwertregelung gemäß dem Satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 23 bis 23c VBLS vom 21. November 2012 den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen.

    Wie der Senat ebenfalls in dem Urteil vom 7. September 2016 (aaO Rn. 60) entschieden hat, führen die Betriebsrentenzahlungen nicht zu einem Wegfall der Bereicherung, weil sie nicht adäquatkausal durch die Gegenwertzahlung entstanden, sondern davon unabhängig aufgrund der fortbestehenden Leistungspflicht der Beklagten angefallen sind.

    Entgegen der Auffassung der Revision ist ein Schaden der Widerklägerin nicht schon deshalb wahrscheinlich, weil sie gemäß dem Senatsurteil vom 7. September 2016 (aaO Rn. 55 f.) die Möglichkeit einer nochmaligen Neuregelung des Gegenwerts im Satzungsänderungsverfahren hatte.

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11

    Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Maßgeblich ist, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt (BGH, Urteil vom 13. März 2014 - IX ZR 147/11, NJW-RR 2014, 873 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Für die Bestimmung der Person des Leistenden kommt es darauf an, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04, NJW 2005, 60 unter II 2 a).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Eine Leistung durch einen Dritten setzt voraus, dass dieser mit dem erklärten Willen handelt, die fremde Schuld zu tilgen (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09, NJW 2012, 523 Rn. 38).
  • BGH, 13.02.2013 - IV ZR 17/12

    Anspruch eines Trägervereins von Einrichtungen des Gesundheitswesens der

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Ob die Neuregelung in der Fassung der 21. Satzungsänderung vom 7. September 2016 den Vorgaben des Senatsurteils vom selben Tag Rechnung trägt, hat der Senat im Revisionsverfahren nicht zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2013 - IV ZR 17/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Im Übrigen besteht, wie die Revision einräumt, auch im Falle der Leistung auf eine fremde Schuld grundsätzlich ein Bereicherungsanspruch des leistenden Dritten (hier: der Klägerin), wenn der Schuldner (hier: der Verein) gegenüber dem Leistungsempfänger (hier: der Beklagten) nicht leistungspflichtig war (BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 69 [juris Rn. 23] m.w.N.; Palandt/Grüneberg, BGB 76. Aufl. § 267 BGB Rn. 8).
  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16
    Ein allgemeines Klärungsinteresse reicht nicht aus (Senatsurteil vom 5. März 2014 - IV ZR 102/13, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    (a) Der Kläger hat auch nicht etwa eine Leistung auf fremde Schuld erbracht, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich im Versicherungsrecht für den Fall der (rechtsgrundlosen) Zahlung der Versicherungsleistung durch den Versicherer an den (vermeintlich) Geschädigten angenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 65 f., 68 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16, juris Rn. 17; Urteile vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, NJW 2002, 3772 unter 2; vom 16. Februar 2017 - IX ZR 165/16, NJW 2017, 3376 Rn. 11 mwN; aA MünchKommBGB/Schwab, 7. Aufl., § 812 Rn. 188 f. [auch insoweit die Anwendung der für die Anweisungsfälle geltenden Grundsätze befürwortend]).

    Eine Leistung durch einen Dritten (§ 267 Abs. 1 BGB) setzt voraus, dass dieser mit dem erklärten (eigenen) Willen handelt, die fremde Schuld zu tilgen (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16, aaO Rn. 16; Urteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09, NJW 2012, 523 Rn. 38 mwN).

    Der Kläger handelte bei der auch insoweit maßgeblichen objektiven Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16, aaO) - mithin aus der Sicht der Beklagten - jedoch nicht mit dem Willen, eine fremde Schuld - in Gestalt der Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der in deren Mietvertrag mit den Beklagten vereinbarten Miete - zu tilgen.

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 399/18

    Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame

    Selbst wenn die Klägerin einen solchen Willen gehabt hätte, wäre eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH 31. Januar 2018 - VIII ZR 39/17 - Rn. 26; 27. September 2017 - IV ZR 39/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 400/18

    Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame

    Selbst wenn die Klägerin einen solchen Willen gehabt hätte, wäre eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH 31. Januar 2018 - VIII ZR 39/17 - Rn. 26; 27. September 2017 - IV ZR 39/16 - Rn. 16) .
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

    32 Nach § 267 Abs. 1 BGB führt die Leistung eines Dritten - hier der Klägerin - nur dann zur Schulderfüllung, wenn der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners - hier des H. B. - zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt; maßgeblich kommt es dabei aber nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa Urteil vom 31.01.2018 - XIII ZR 39/17 - juris Rn. 26; Urteil vom 27.09.2017 - IV ZR 39/16 - juris Rn. 17; Urteil vom 13.03.2014 - IX ZR 147/11 - juris Rn. 16; Urteil vom 08.04.2003 - VI ZR 423/01 - juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2019 - 5 U 162/18

    Zur Frage der Anspruchsidentität im Sinne von Art. 27 Verordnung (EG) 44/2001

    Die Klägerin handelte bei der auch insoweit maßgeblichen objektiven Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16 -, juris Rz. 16) - mithin aus der Sicht der Herstellerin - jedoch nicht mit dem Willen, eine fremde Schuld - in Gestalt der Verpflichtung der Beklagten gegenüber der Herstellerin - zu tilgen.
  • VG München, 14.03.2023 - M 26a K 21.2901

    Rundfunkbeitrag, Fürzahler-Thematik, Maßgeblichkeit des objektiven

    Nach § 267 Abs. 1 BGB führt die Leistung eines Dritten - hier des Klägers - nur dann zur Schulderfüllung, wenn der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners - hier seiner damaligen Ehefrau - zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt; maßgeblich kommt es dabei aber nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa Urteil vom 31.01.2018 - XIII ZR 39/17 - juris Rn. 26; Urteil vom 27.09.2017 - IV ZR 39/16 - juris Rn. 17; Urteil vom 13.03.2014 - IX ZR 147/11 - juris Rn. 16; Urteil vom 08.04.2003 - VI ZR 423/01 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2017 - IV ZR 39/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47778
BGH, 04.12.2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47778)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47778)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - IV ZR 39/16 (https://dejure.org/2017,47778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2016 - IV ZR 423/12
    Auszug aus BGH, 04.12.2017 - IV ZR 39/16
    Etwas anderes ergibt sich - anders als die Revision meint - nicht aus dem Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 (IV ZR 423/12, juris Rn. 8 ff.).

    Diese kann auch insoweit nicht erstmals im Revisionsverfahren zur Überprüfung gestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 aaO Rn. 19; Senatsurteil vom 13. Februar 2013 - IV ZR 17/12, juris Rn. 26).

  • BGH, 13.02.2013 - IV ZR 17/12

    Anspruch eines Trägervereins von Einrichtungen des Gesundheitswesens der

    Auszug aus BGH, 04.12.2017 - IV ZR 39/16
    Diese kann auch insoweit nicht erstmals im Revisionsverfahren zur Überprüfung gestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 aaO Rn. 19; Senatsurteil vom 13. Februar 2013 - IV ZR 17/12, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht