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   BGH, 14.02.1990 - IV ZR 4/89   

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https://dejure.org/1990,1563
BGH, 14.02.1990 - IV ZR 4/89 (https://dejure.org/1990,1563)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - IV ZR 4/89 (https://dejure.org/1990,1563)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - IV ZR 4/89 (https://dejure.org/1990,1563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechtsschutz für eine beabsichtigte Schadensersatzklage - Umfang des Rechtsschutzvertrages mit einer Rechtsschutzversicherung - Auslegung des Begriffs des unmittelbaren Zusammenhangs im Rechtsschutzversicherungsrecht - Haftpflichtansprüche aus der Erteilung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ARB 75 § 26; ARB 75 § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikoausschluss des ARB § 4 Abs. 1 Buchstabe k

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz für den Kauf eines Baugrundstücks? (IBR 1990, 407)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 603
  • NVwZ 1990, 350
  • VersR 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - IV ZR 4/89
    Ausgehend von der Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - (VersR 1986, 132) hat er nach Erlaß des Berufungsurteils im Urteil vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - (VersR 1989, 470 = BGHR AVB für Rechtsschutzversicherung - ARB - § 4 Abs. 1 Buchst. k Baurisiko 1) entschieden, daß der Kauf eines Baugrundstücks von einem am Bau nicht beteiligten Dritten mit dem Bauvorhaben selbst nicht in dem genannten unmittelbaren Zusammenhang steht.

    Da es nach der oben genannten Grundsatzentscheidung (VersR 1986, 132, 134) nicht auf die Art der Beteiligung der anderen Seite am Bau ankommt und beispielsweise auch die mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschluß fallen können, mag auch eine öffentlich-rechtliche Beteiligung des potentiellen Prozeßgegners am Bauvorhaben eine Rolle spielen.

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87

    Begriff und Umfnag des Baurisikos

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - IV ZR 4/89
    Ausgehend von der Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - (VersR 1986, 132) hat er nach Erlaß des Berufungsurteils im Urteil vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - (VersR 1989, 470 = BGHR AVB für Rechtsschutzversicherung - ARB - § 4 Abs. 1 Buchst. k Baurisiko 1) entschieden, daß der Kauf eines Baugrundstücks von einem am Bau nicht beteiligten Dritten mit dem Bauvorhaben selbst nicht in dem genannten unmittelbaren Zusammenhang steht.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Der geforderte Zusammenhang muß dabei nicht nur zeitlich bestehen, sondern es muß darüber hinaus auch ein innerer sachlicher Bezug gegeben sein (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132 unter 2; vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - VersR 1989, 470 unter 2; vom 14. Februar 1990 - IV ZR 4/89 - VersR 1990, 485 unter 4; vom 10. November 1993 - IV ZR 87/93 - VersR 1994, 44 unter 3).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Da die Verkehrsauffassung auch hier das Baurisiko von dem selteneren und weniger kostenträchtigen "Erwerbsrisiko" unterscheidet, und da es nicht einmal stets auf die Art der Beteiligung der anderen Seite am Bau ankommt (Senatsurteile vom 14.2. 1990 - IV ZR 4/89 - VersR 1990, 485, 486; 16.10.1985, VersR 1986, 132), schlägt diese Unterscheidung hier ebenso durch, wie wenn der Erwerber Baugrundstück einerseits und Bau- und Planungsleistungen andererseits aus verschiedenen Händen erhielte.
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 32/03

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Erwerb von Anteilen an einem

    Der geforderte Zusammenhang muß dabei nicht nur zeitlich bestehen, sondern es muß darüber hinaus auch ein innerer sachlicher Bezug gegeben sein (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 2 a; vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132 unter 2; vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - VersR 1989, 470 unter 2; vom 14. Februar 1990 - IV ZR 4/89 - VersR 1990, 485 unter 4; vom 10. November 1993 - IV ZR 87/93 - VersR 1994, 44 unter 3).
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