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   BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76   

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https://dejure.org/1977,8451
BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76 (https://dejure.org/1977,8451)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1977 - IV ZR 40/76 (https://dejure.org/1977,8451)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1977 - IV ZR 40/76 (https://dejure.org/1977,8451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Provisionspflicht aus einem Maklervertrag - Erledigung eines Maklervertrags - Kündigung eines Maklervertrags - Pflichten des Maklers aus einem Maklervertrag - Anspruch des Maklers auf eine Verkäuferprovision - Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung einer Provision ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1977, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.1967 - VIII ZR 40/65

    Provisionsanspruch eines Grundstücksmaklers - Sinn einer Vereinbarung über den

    Auszug aus BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76
    Nach den rechtsirrtumsfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsurteils hatte der Kläger gegenüber dem Beklagten keinen Anspruch auf eine Verkäuferprovision; er sollte und wollte sich eine Provision offensichtlich ohne Zutun des Beklagten vom Käufer holen, wie sich aus dem vom Kläger nicht bestrittenen Vortrag des Beklagten ergibt (vgl. BGH LM BGB § 652 Nr. 25 = MDR 1967, 836).
  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76
    Zugunsten der Revision ist davon auszugehen, daß der Beklagte den Alleinauftrag nicht rechtzeitig (und rechtswirksam) gekündigt hat; zu ihren Gunsten ist für die Revisionsinstanz ferner zu unterstellen, daß der unbefristet abgeschlossene Alleinauftrag vom 26. Juli 1971 nicht durch reinen Zeitablauf am 18. Mai 1972, als der Kaufvertrag zustande kam, schon sein Ende gefunden hatte (vgl. BGH WM 1974, 257; 1976, 533).
  • BGH, 08.12.1976 - IV ZR 44/75

    Merkmale eines Alleinauftrags an einen Makler - Unterschied zwischen

    Auszug aus BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76
    Der Kläger war nach Maßgabe des Alleinauftrages zur angemessenen Maklertätigkeit nach seinen Kräften verpflichtet (BGH WM 1973, 1382; Urteil des Senats vom 8. Dezember 1976 - IV ZR 44/75).
  • BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 290/63

    Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Maklers - Wahrnehmung der Rechte aus einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76
    Das gilt nicht nur dann, wenn sich der Auftraggeber sowohl zur Zahlung einer Provision für den Abschluß des Hauptvertrages als auch zur Leistung eines (gleichhohen) Schadensersatzes wegen Verletzung der Verweisungs- und Hinzuziehungsklausel verpflichtet hatte (BGH LM BGB § 652 Nr. 17 = NJW 1966, 1405), sondern auch dann, wenn lediglich eine Schadensersatzpflicht in Rede steht (Schwerdtner, Maklerrrecht, RN 207).
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 115/74

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Zahlung von Maklerlohn oder Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 06.05.1977 - IV ZR 40/76
    Zugunsten der Revision ist davon auszugehen, daß der Beklagte den Alleinauftrag nicht rechtzeitig (und rechtswirksam) gekündigt hat; zu ihren Gunsten ist für die Revisionsinstanz ferner zu unterstellen, daß der unbefristet abgeschlossene Alleinauftrag vom 26. Juli 1971 nicht durch reinen Zeitablauf am 18. Mai 1972, als der Kaufvertrag zustande kam, schon sein Ende gefunden hatte (vgl. BGH WM 1974, 257; 1976, 533).
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 160/98

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Vertrauensmaklers

    Richtig ist zwar, daß die Verweisungs- und Hinzuziehungsklausel einem Kunden deutlich macht, der Makler sei daran interessiert, mit der anderen Vertragsseite in Kontakt zu treten, um sich von ihr gleichfalls eine Provision zusagen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1977 - IV ZR 40/76 - WM 1977, 871, 872).
  • BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 17/86

    Tätigkeitspflicht des alleinbeauftragten Maklers

    Die Kläger hatten der Beklagten einen Makleralleinauftrag erteilt; das hierdurch begründete Rechtsverhältnis hatte daher den Charakter eines Maklerdienstvertrages (BGH Urteile vom 21. März 1966 - VIII ZR 111/64 - NJW 1966, 1404 = LM BGB § 652 Nr. 17; vom 9. November 1966 - VIII ZR 170/64 - NJW 1967, 198 = LM BGB § 652 Nr. 21; vom 6. Mai 1977 - IV ZR 40/76 - WM 1977, 871).
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 22/77

    Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags über die Schadenshöhe -

    Sie war verpflichtet, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Vermittlung weiterer Eigentumswohnungen voranzutreiben und Verkaufsabschlüsse zu erzielen (BGH LM BGB § 652 Nr. 17 = NJW 1966, 1405; Nr. 21 = NJW 1967, 198; BGH AIZ 1969, 220; WM 1973, 1382 und 1977, 871).
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