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   BGH, 11.06.2003 - IV ZR 410/02   

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https://dejure.org/2003,11239
BGH, 11.06.2003 - IV ZR 410/02 (https://dejure.org/2003,11239)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2003 - IV ZR 410/02 (https://dejure.org/2003,11239)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - IV ZR 410/02 (https://dejure.org/2003,11239)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten für den Wert des Nachlasses ; Bestreiten des Bestehens einer Nachlassverbindlichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303; ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - IV ZR 410/02
    Daß der Pflichtteilsberechtigte das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen, vom Erben substantiiert dargelegten Nachlaßverbindlichkeit zu beweisen hat, folgt ohne weiteres aus der allgemein anerkannten Beweislast des Pflichtteilsberechtigten für den Wert des seinem Anspruch aus § 2303 BGB zugrunde zu legenden Nachlasses (BGHZ 7, 134, 136).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten:

    Aus dieser allgemein anerkannten Verteilung der Darlegungs- und Beweislast folgt zugleich, dass der Pflichtteilsberechtigte das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen, vom Erben substantiiert dargelegten Nachlassverbindlichkeit zu beweisen hat (Senatsbeschluss vom 11. Juni 2003 - IV ZR 410/02 - FF 2003, 218; MünchKomm-BGB/Lange, 5. Aufl. § 2311 Rdn. 1).
  • LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07

    Bestimmung des Werts eines unbelasteten Hausgrundstücks im Zusammenhang mit

    Das wäre zunächst Voraussetzung dafür gewesen, dass der Kläger als Pflichtteilsberechtigter das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen Forderung zu beweisen hat (vgl. zum Erfordernis der substantiierten Darlegung den Beschluss des BGH vom 7.11.2002, IV ZR 410/02, ZEV 2003, 364).
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