Rechtsprechung
BGH, 11.06.2003 - IV ZR 418/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Bekanntgabe von Gutachten in der privaten Krankenversicherung; Teilweise Erstattung von Rechnungen für Behandlungen bei einem Heilpraktiker
- Judicialis
VVG § 178m
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 178 m
Umfang der Auskunftspflicht des Versicherers nach § 178 m VVG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 178m
Pflicht des Krankenversicherers zur Bekanntgabe von Gutachten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Krankenkassen - Bekanntgabe von Gutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Privatversicherung muss Identität des Gutachters angeben
- IWW (Kurzinformation)
Viel Ärger mit der Postbeamtenkrankenkasse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 340 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
Anspruch auf Erstattung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Einsichtsrecht in vom Versicherer eingeholten Gutachten
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Einsichtnahme in Gutachten: PKV muss Name eines Sachverständigen offen legen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heilpraktiker-Rechnungen nur teilweise erstattet - Krankenversicherung darf Einsicht in Gutachten nicht verweigern
- vertragsarztrecht.net (Kurzinformation)
GOÄ-Streit mit Krankenversicherung: Versicherung muss Einsicht in Gutachten gewähren
- rpmed.de (Kurzinformation)
PKV-Gutachten und Namen der Gutachter nicht mehr tabu
Besprechungen u.ä. (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1249
- MDR 2003, 1111
- VersR 2003, 1030
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Stuttgart, 17.07.1997 - 16 S 57/97
Auszug aus BGH, 11.06.2003 - IV ZR 418/02
Daraus muß selbst vor dem Hintergrund der in den Materialien gegebenen Begründung entnommen werden, daß der Anspruch auch dann gegeben ist, wenn der Gutachter den Versicherten nicht körperlich untersucht hat (so auch LG Stuttgart NJW-RR 1998, 173;… Bach in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. 2002 VVG § 178m Rdn. 4;… BK/Hohlfeld, § 178m Rdn. 3).Erst die umfassende Kenntnis des Gutachtens einschließlich seines Urhebers erlaubt dem Versicherten eine sachgerechte Beurteilung der Frage, ob der Anspruch auf Kostenerstattung Aussicht auf Erfolg hat (LG Stuttgart NJW-RR 1998, 173).
- OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 8 U 158/90
Einsichtsrecht des VN in vom Versicherer eingeholte psychiatrische Gutachten
Auszug aus BGH, 11.06.2003 - IV ZR 418/02
Nur für solche Fälle einer ärztlichen Untersuchung sei vor Einführung des § 178m VVG (durch Gesetz vom 21. Juli 1994, BGBl. I S. 1630) eine Auskunftspflicht auf der Grundlage von § 242 BGB anerkannt gewesen (OLG Frankfurt VersR 1992, 224).
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 575/10 Zur Herausgabe der Unterlagen sei er entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 11.6.2003 - IV ZR 418/02) nur bereit, wenn die Klägerin zuvor die Identität des mit der Prüfung beauftragten Sachverständigen bekannt gebe.
Die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 11.6.2003, - IV ZR 418/02 -) habe eine andere Fallgestaltung zum Gegenstand (nachträgliche Offenlegung der Identität des Gutachters) und betreffe ohnehin die private und nicht die gesetzliche Krankenversicherung.
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 5 U 31/13
Vergleich über Werklohnforderung geschlossen: Keine Aufrechnung wegen Mängeln …
Dies ist nicht der Fall bei einer bloß rechtsfehlerhaften Entscheidung (BGH, NJW-RR 2003, 1249).