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   BGH, 09.07.2003 - IV ZR 453/02   

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https://dejure.org/2003,7998
BGH, 09.07.2003 - IV ZR 453/02 (https://dejure.org/2003,7998)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - IV ZR 453/02 (https://dejure.org/2003,7998)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - IV ZR 453/02 (https://dejure.org/2003,7998)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde; Zwangsvollstreckung im Wege der so genannten isolierten Vollstreckungsstandschaft ; Auseinanderfallen der formalen Rechtsposition und der materiellen Berechtigung durch Abtretung der zu ...

  • Judicialis

    BGB § 401 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 398 401 Abs. 1 § 1191
    Zulässigkeit des der Zwangsvollstreckung durch den Grundschuldgläubiger nach Abtretung der persönlichen Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - IV ZR 453/02
    Soweit die Klägerin diese Einwendungen aus dem zwischen ihrem Ehemann und der Rechtsvorgängerin der Beklagten zustande gekommenen Sicherungsvertrag herleitet - dies betrifft einen möglichen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld wegen Verkaufs oder wegen Tilgung der gesicherten Forderung -, wird das Berufungsgericht zunächst zu klären haben, ob der Ehemann der Klägerin ihr seine Rechte aus dem Sicherungsvertrag übertragen hat (vgl. für die Zwangsvollstreckung BGH, Urteil vom 21. Mai 2003 - IV ZR 452/02 - unter II 1 b, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - IV ZR 453/02
    Eine isolierte Vollstreckungsstandschaft liegt vor, wenn ein Titelgläubiger einen Dritten ermächtigt, den titulierten Anspruch im eigenen Namen zu vollstrecken (BGHZ 92, 347, 349 f.).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - IV ZR 453/02
    Tilgt der Grundstückseigentümer die Grundschuld, so geht sie nämlich auf ihn als Eigentümergrundschuld über (BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 284/97 - WM 1999, 35 unter II 3 a aa; Gaberdiel, Rdn. 824; Staudinger/Wolfsteiner, aaO Rdn. 109).
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