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   BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14   

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https://dejure.org/2015,2134
BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14 (https://dejure.org/2015,2134)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2015 - IV ZR 460/14 (https://dejure.org/2015,2134)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - IV ZR 460/14 (https://dejure.org/2015,2134)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 4 VVG vom 21.07.1994
    Fondsgebundene Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmer auf Prämienrückzahlung bei rechtzeitigem Widerspruch

  • IWW

    § 5a VVG, § 10a VAG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, §§ 355, 495 Abs. 1, 499 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG, § 3 RDG, § 134 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rewis.io

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmer auf Prämienrückzahlung bei rechtzeitigem Widerspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 1 S. 1; VVG § 5a Abs. 2 S. 4
    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Prämienrückzahlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Prämienrückzahlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherungen und Widerspruchsrecht - Volle Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ablaufleistungen bei Lebensversicherungen sinken - Widerruf oft möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherungen und Widerspruchsrecht: Rückzahlung aller Versicherungsbeiträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Der diesem zugrunde liegende Sachverhalt kann in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem für die Schadensersatzforderung und den Auskunftsanspruch maßgeblichen Prozessstoff beurteilt werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 11).

    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht (vollständig) erhalten hat.

    bb) Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 37 m.w.N.).

    b) Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur eine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 42-44).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46).

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Das erforderliche schutzwürdige Interesse an der Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen ist unter anderem im Fall der Sicherungsabtretung zu bejahen (BGH, Urteile vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, VersR 1996, 83 unter II 2 a; vom 24. Oktober 1985 - VII ZR 337/84, BGHZ 96, 151, 155).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Das erforderliche schutzwürdige Interesse an der Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen ist unter anderem im Fall der Sicherungsabtretung zu bejahen (BGH, Urteile vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, VersR 1996, 83 unter II 2 a; vom 24. Oktober 1985 - VII ZR 337/84, BGHZ 96, 151, 155).
  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 136/13

    Abgrenzung zwischen Einziehung einer abgetretenen Forderung auf fremde Rechnung

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Falls die zwischen d. VN und der p AG getroffene - nicht zu den Gerichtsakten gereichte - Abtretungsvereinbarung derjenigen entspricht, die Gegenstand der Senatsurteile vom 11. Dezember 2013 (IV ZR 131/13; IV ZR 136/13; IV ZR 137/13; jeweils in juris veröffentlicht) waren, ist sie ohnehin wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG i.V.m. § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig.
  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 131/13

    Notwendigkeit einer behördlichen Erlaubnis für das Betreiben einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Falls die zwischen d. VN und der p AG getroffene - nicht zu den Gerichtsakten gereichte - Abtretungsvereinbarung derjenigen entspricht, die Gegenstand der Senatsurteile vom 11. Dezember 2013 (IV ZR 131/13; IV ZR 136/13; IV ZR 137/13; jeweils in juris veröffentlicht) waren, ist sie ohnehin wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG i.V.m. § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig.
  • BGH, 12.04.2011 - II ZR 197/09

    Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Die - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2011 - II ZR 197/09, NJW 2011, 2581 Rn. 10; vom 7. Juli 2008 - II ZR 26/07, WM 2008, 1615 Rn. 12; jeweils m.w.N.) - Prozessführungsbefugnis d. VN ist gegeben.
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Die erstmalige Bezugnahme d. VN auf seine Ermächtigung zur Prozessführung im Revisionsverfahren ist zu beachten, weil er zu Recht gerügt hat, dass das Berufungsgericht es verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, ihm durch entsprechenden Hinweis diesen Vortrag bereits im Berufungsverfahren zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 21/87, NJW 1988, 1585 unter II 3).
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Die - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2011 - II ZR 197/09, NJW 2011, 2581 Rn. 10; vom 7. Juli 2008 - II ZR 26/07, WM 2008, 1615 Rn. 12; jeweils m.w.N.) - Prozessführungsbefugnis d. VN ist gegeben.
  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 137/13

    Rechtsdienstleistung: Abgrenzung zwischen Forderungseinziehung und Forderungskauf

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Falls die zwischen d. VN und der p AG getroffene - nicht zu den Gerichtsakten gereichte - Abtretungsvereinbarung derjenigen entspricht, die Gegenstand der Senatsurteile vom 11. Dezember 2013 (IV ZR 131/13; IV ZR 136/13; IV ZR 137/13; jeweils in juris veröffentlicht) waren, ist sie ohnehin wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG i.V.m. § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225).
  • OLG Hamm, 17.06.2015 - 20 U 56/14

    Anforderung an die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist beim Abschluss

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urt. v. 07.05.2014 (IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 02.02.2015, IV ZR 460/14, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Der Senat hat insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach das Widerspruchsrecht im Falle der Überlassung einer unvollständigen Verbraucherinformation fortbesteht (BGH, Urt. v. 04.02.2015, IV ZR 460/14, juris, Rn. 14), nicht verkannt.
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 255/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urt. v. 07.05.2014 (IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 02.02.2015, IV ZR 460/14, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 55/21

    Rückabwicklung einer im Wege des sogenannten Policenmodells zustande gekommenen

    Das erforderliche schutzwürdige Interesse an der Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen ergibt sich hier daraus, dass die Zessionarin unstreitig erklärt hat, den Kläger hälftig an der von ihm durchgesetzten Forderung zu beteiligen (Anlage K12 im Anlagenband Kläger), was sich auch aus dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vorgelegten Forderungskaufvertrag vom 28.03.2018 ergibt und nahezu den vollständigen Kaufpreis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 04. Februar 2015 - IV ZR 460/14 -, Rn. 11, juris, m.w.N. für den Fall der Sicherungsabtretung).
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