Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klausel zur Bestimmung des Versicherungswerts der versicherten Sache

  • NWB SteuerXpert START
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB - Klausel zu Versicherungswert bis zur Entwertungsgrenze wirksam!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entwertungsgrenze in der Hausratversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Klausel zur Entwertungsgrenze ist wirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klausel in der Neuwertversicherung mit einer Entwertungsgrenze ist bei gleichzeitiger Definition des Versicherungswerts nicht überraschend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des Neuwerts (sog. Entwertungsgrenze) betragender Versicherungswert des Zeitwerts einer versicherten Sache

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Feuerversicherung - Klausel mit Entwertungsgrenze ist in Neuwertversicherung wirksam

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 30.09.2009, Az.: IV ZR 47/09 (Feuerversicherung u. verw. Zweige)" von Prof. Dr. Johannes Wälder, original erschienen in: r+s 2009, 508 - 515.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 293
  • NJW 2010, 294
  • MDR 2010, 28
  • VersR 2009, 1622
  • DB 2010, 842



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10  

    Sanierungsgeld für eine Kirchliche Zusatzversorgungskasse

    aa) Überraschend ist eine Klausel nur, wenn sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des typischerweise damit konfrontie rten Versicherungsnehmers in einer Art und Weise deutlich abweicht, mit der er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (Senatsurteile vom 21. Juli 2011 - IV ZR 42/10, VersR 2011, 1257 Rn. 16; vom 30. September 2009 - IV ZR 47/09, VersR 2009, 1622 Rn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10  
    aa) Überraschend ist eine Klausel nur, wenn sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des typischerweise damit konfrontie rten Versicherungsnehmers in einer Art und Weise deutlich abweicht, mit der er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (Senatsurteile vom 21. Juli 2011 - IV ZR 42/10, VersR 2011, 1257 Rn. 16; vom 30. September 2009 - IV ZR 47/09, VersR 2009, 1622 Rn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10  

    AGB - Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

    a) Überraschend ist eine Klausel nur, wenn sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des typischerweise damit konfrontierten Versicherungsnehmers - hier eines Rechts- oder Patentanwalts - in einer Art und Weise deutlich abweicht, mit der er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; Senatsurteil vom 30. September 2009 - IV ZR 47/09, VersR 2009, 1622 Rn. 13).
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