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   BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15   

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BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25776)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25776)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 8 VVG, § 8 Abs. 5 Satz 1 VVG, § 5a VVG, § 355 BGB, § 119 I BGB, § 8 Abs. 5 Satz 4 VVG, § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 8 Abs. 5 VVG, § 346 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alte Versicherungsverträge - und die Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 24/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog.

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15
    Das erforderte eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trug und darauf angelegt war, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (Senatsurteile vom 25. Januar 2017 - IV ZR 173/15, r + s 2017, 126 Rn. 18; vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, juris Rn. 14; vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 16).

    Des Weiteren hat der Senat entschieden, dass der Versicherer d. VN nicht, wie aber die Revision meint, über eine etwaige Form der Rücktrittserklärung belehren musste, weil von ihm nicht verlangt werden konnte, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung des § 8 Abs. 5 VVG a. F. auszulegen (Senatsurteil vom 29. Juni 2016 aaO Rn. 15 m. w. N.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15
    Der diesem zugrunde liegende Sachverhalt kann in tatsächl icher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem für die begehrte Auskunft maßgeblichen Prozessstoff beurteilt werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 11).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15
    Das erforderte eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trug und darauf angelegt war, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (Senatsurteile vom 25. Januar 2017 - IV ZR 173/15, r + s 2017, 126 Rn. 18; vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, juris Rn. 14; vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 16).
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 173/15

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Verwirkung und Ausschluss des

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15
    Das erforderte eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trug und darauf angelegt war, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (Senatsurteile vom 25. Januar 2017 - IV ZR 173/15, r + s 2017, 126 Rn. 18; vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, juris Rn. 14; vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23

    Widerspruch bzw. Rücktritt beim Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht

    Um dem gesetzlichen Zweck gerecht zu werden und dem Aufklärungsziel Rechnung zu tragen, musste die Belehrung aber darauf angelegt sein, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - IV ZR 501/15, juris Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16

    Rückzahlungsanspruch eines Versicherten auf die geleisteten Versicherungsbeiträge

    Eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15, juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 11 U 42/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Ob sich einzelne Belehrungen über das Lösungsrecht des betreffenden Versicherungsnehmers als ordnungsgemäß erweisen, speziell ob sie den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen, hat - unabhängig von der Häufigkeit ihrer Verwendung durch den jeweiligen Versicherer - allein der Tatrichter im jeweiligen Einzelfalle zu beurteilen; eine Beantwortung der Frage durch den Bundesgerichtshof ist weder geboten noch überhaupt zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Judikatur generell möglich (so zu § 8 Abs. 5 VVG a.F. vgl. BGH, Beschl. v. 17.05.2017 - IV ZR 501/15, Rdn. 10 und 12, juris = BeckRS 2017, 118049).
  • BGH, 28.10.2020 - IV ZR 53/20

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen aus

    Eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15, juris Rn. 12).
  • OLG München, 17.04.2019 - 25 U 2695/18

    Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

    Ob eine Widerspruchsbelehrung oder auch eine Rücktrittsbelehrung inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - Az. IV ZR 201/16, r+s 2018, 363; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - Az. IV ZR 501/15 -, Rn. 12, juris; Senat, Beschluss vom 22.11.2017 - Az. 25 U 4262/16).

    Ausserdem ist die Bewertung der Widerspruchserklärung das Ergebnis einer Einzelfallbetrachtung(BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - Az. IV ZR 201/16, r+s 2018, 363; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - Az. IV ZR 501/15 -, Rn. 12, juris; Senat, Beschluss vom 22.11.2017 - Az. 25 U 4262/16).

  • OLG Frankfurt, 21.12.2021 - 14 U 393/20

    Rückabwicklung fondsgebundener Rentenversicherung

    Ob die jeweilige Belehrung den genannten Anforderungen genügt, obliegt dabei der tatrichterlichen Würdigung (BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - IV ZR 501/15, Rn. 12, juris).

    Ob eine Widerspruchsbelehrung formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Tatrichter im Einzelfall zu entscheiden; einer höchstrichterlichen Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, bedarf es nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 21.03.2018 -IV ZR 201/16-, Rn. 9, juris, Beschluss vom 17.05.2017 -IV ZR 501/15-, Rn. 12, juris,) nicht.

  • OLG Köln, 06.05.2022 - 20 U 253/21

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages Fristgerechter

    Im Übrigen steht einer Revisionszulassung auch entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ist, ob eine Widerspruchsbelehrung den formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt; eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - IV ZR 53/20 -, juris-Rz. 13, und Beschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15 -, juris-Rz. 12).
  • OLG München, 29.05.2020 - 25 U 6057/19

    Bereicherungsausschluss nach langjähriger Durchführung einer im Policenmodell

    Ob eine Widerspruchsbelehrung oder auch eine Rücktrittsbelehrung inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - Az. IV ZR 201/16, r+s 2018, 363; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - Az. IV ZR 501/15 -, Rn. 12, juris; Senat, Beschluss vom 22.11.2017 - Az. 25 U 4262/16).
  • OLG Köln, 30.12.2021 - 20 U 69/21

    Widerruf eines Versicherungsvertrages Inhaltlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Im Übrigen steht einer Revisionszulassung auch entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ist, ob eine Widerspruchsbelehrung den formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt; eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (BGH, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - IV ZR 53/20 -, juris-Rz. 13 und Beschl. v. 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15 -, juris-Rz. 12).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2019 - 11 U 147/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Ob sich einzelne Belehrungen über das Lösungsrecht des betreffenden Versicherungsnehmers als ordnungsgemäß erweisen, speziell ob sie den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen, hat - unabhängig von der Häufigkeit ihrer Verwendung durch den jeweiligen Versicherer - allein der Tatrichter im konkreten Einzelfalle zu beurteilen; eine Beantwortung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof ist weder geboten noch überhaupt zur Rechtsfortbildung oder zwecks Sicherung einer einheitlichen Judikatur generell möglich (so zu § 8 Abs. 5 VVG a.F. vgl. BGH, Beschl. v. 17.05.2017 - IV ZR 501/15, Rdn. 10 und 12, juris = BeckRS 2017, 118049).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 11 U 27/17

    Kapitallebensversicherung: Widersprüchliche Rechtsauübung des

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2021 - 5 U 32/21

    1. Eine bei der Antragstellung erteilte Rücktrittsbelehrung, die auf die zu

  • OLG Schleswig, 20.03.2023 - 16 U 165/22

    Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen: Voraussetzungen einer

  • OLG Dresden, 22.11.2022 - 4 U 740/22

    1. Die Frage, ob vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zum

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16

    Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 147/20

    Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines

  • OLG Brandenburg, 01.02.2019 - 11 U 50/17

    Nichtzulassung der Revision im Streit um die Wirksamkeit des Widerspruchs gegen

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 117/17

    Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung

  • LG Hamburg, 04.02.2021 - 332 O 296/20

    Versicherungsvertrag: Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei nicht

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2019 - 5 U 79/18

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Ordnungsgemäße Belehrung über

  • OLG Stuttgart, 07.02.2019 - 7 U 139/18

    Rentenversicherungsvertrag: Vollständigkeit einer Verbraucherinformation,

  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 7 U 35/19

    Rentenversicherungsvertrag: Ansprüche eines Versicherungsnehmers nach erklärtem

  • OLG München, 09.09.2021 - 14 U 5950/20

    Zur Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers und zur

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 286/20

    Versicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines Widerspruchsrechts

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 24 U 186/17

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG München, 22.11.2017 - 25 U 4262/16

    Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Rentenversicherung im Policenmodell

  • LG Leipzig, 24.06.2021 - 3 O 141/21

    Rückabwicklung Lebensversicherungsvertrag nach fehlerhaft erteilter

  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 14 U 367/19

    Versicherungvertrag: Keine Angaben über die Zugehörigkeit zu

  • LG Münster, 16.08.2018 - 115 O 21/18

    Rückabwicklung eines geschlossenen Lebensversicherungsvertrags nach erklärtem

  • OLG Brandenburg, 12.07.2023 - 11 U 298/22
  • LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20

    Verwirkung des Rückabwicklungsanspruchs aus fondsgebundener Lebensversicherung

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2017 - IV ZR 501/15   

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BGH, 10.07.2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25777)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25777)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - IV ZR 501/15 (https://dejure.org/2017,25777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de

    VVG a.F. § 8 Abs. 5 S. 3
    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.); Ordnungsgemäße Belehrung und deren Bestätigung durch den Versicherungsnehmer

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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