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   BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96   

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https://dejure.org/1996,12770
BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96 (https://dejure.org/1996,12770)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - IV ZR 53/96 (https://dejure.org/1996,12770)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - IV ZR 53/96 (https://dejure.org/1996,12770)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59

    Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96
    Die nach Einreichung der Klage und der Klägerweiterung fällig gewordenen Beträge führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn sie im Klagantrag oder im Urteilstenor zu einer Summe zusammengefaßt werden (BGH, Beschluß vom 06.05.1959 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459, 1460 = LM § 9 ZPO Nr. 12; MünchKomm/Lappe, ZPO § 9 Rdn. 37; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 11. Aufl. Rdn. 3941).
  • OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15

    BUZ; Berufsunfähigkeitsversicherung; rückständige Raten; Renten; Zeitpunkt;

    Die Bezifferung der fällig gewordenen Renten stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine Äußerlichkeit dar, die am wirtschaftlichen Interesse des Klägers nichts ändert (BGH, Beschluss vom 06.05.1960 - V ZR 148/59 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 02.10.1996 - IV ZR 53/96 -, Rn. 3; Beschluss vom 25.06.2008 - II ZR 179/07 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    a) Aus Rentenrückständen ergibt sich eine Beschwer von 13.500 DM, denn bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage werden die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (s. z.B. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96).
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

    Die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie - wie hier - beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, werden nach der Senatsrechtsprechung bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris Rn. 1; vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, juris Rn. 3; vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - III ZR 142/14, juris Rn. 5; vom 25. Juni 2008 - II ZR 179/07, juris Rn. 2; vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 [juris R. 7]).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2018 - 12 Sa 230/18

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage

    Rückstände bis zur Klageeinreichung sind hinzuzurechnen (BGH 02.10.1996 - IV ZR 53/96, juris Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 9 Rn. 5).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 179/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung eines Ruhegeldes

    Hingegen findet eine Erhöhung um die im Lauf des Rechtsstreits rückständig werdenden Beträge nicht statt, selbst wenn sie während des Rechtsstreits in einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459; Beschl. v. 25. November 1998 - IV ZR 199/98, NVersZ 1999, 239; Beschl. v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1).
  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14

    Festsetzung des Werts der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die

    Die nach Einreichung der Klage fällig gewordenen Beträge (weitere 2.300 EUR) führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn sie - wie hier - im Berufungsantrag zu einer Summe zusammengefasst werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00

    Private Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei teilweisem Verlust der

    Bei der Festsetzung der Beschwer hat der Senat den bezifferten Restbetrag der Invaliditätsentschädigung von DM 365.000,-, den Betrag des auf rückständige Rentenbeträge entfallenden Zahlungsantrags bis zur Rechtshängigkeit der Klage von DM 32.000 (vgl. BGH B.v. 2.10.96 ­IV ZR 53/96 ­ BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1; Senatsbeschluss v. 26.3.1999 ­ 7 U 22/98 -) und 80 % des 3, 5-fachen Jahresbetrages der Unfallrente (§ 9 ZPO) berücksichtigt.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 27/01

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen

    Auf titulierte Versorgungsrenten und Unterhaltsansprüche, die der hier in Rede stehenden Leibrente ähneln, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach § 9 Satz 1 ZPO n.F. angewendet, ohne verfassungsrechtliche Bedenken anklingen zu lassen (vgl. Beschl. v. 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 1; v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1; Urt. v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 2; Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080).
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