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   BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98   

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https://dejure.org/1999,2396
BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Nichabschließen der Haustür; Obliegenheitsverletzung durch fehlerhafte Schadensanzeige und fehlender unverzüglicher Einreichung von Stehlgutlisten bei Polizei und Versicherung; Richterliche Aufklärungspflicht ...

  • Judicialis

    VHB 84 § 9 Nr. 1 a; ; VHB 84 § 21 Abs. 1 b; ; VHB 84 § 21 Abs. 1 d; ; VHB 84 § 21 Nr. 1 a; ; VHB 84 § 21 Nr. 1 e; ; VVG § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 2; ; VVG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 66 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 563; ; ZPO § 565 Abs. 1; ; ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6
    Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit des VN bei Obliegenheitsverletzungen. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Egon Lorenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 397
  • VersR 1999, 1004
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, ist keine reine Tatsachenfrage, sondern unterliegt der revisionsrechtlichen Nachprüfung, soweit das Berufungsgericht entweder den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder nicht alle festgestellten Umstände des Geschehens in seine Wertung einbezogen hat (BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 176/82 - VersR 1984, 830 unter II 2; Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 6 Rdn. 119).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Dabei besteht eine gesetzliche Vermutung für den Vorsatz des Versicherungsnehmers - den das Berufungsgericht hier jedoch verneint hat - oder seine grobe Fahrlässigkeit, so daß hier die Klägerin hinsichtlich letzterer den Gegenbeweis erbringen muß (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 72/93 - VersR 1993, 960 unter I 2).
  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 145/92

    Darlegung eines Einbruchsdiebstahls; Berufung des Versicherers auf

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, wem dieser die alleinige Obhut für die versicherte Sache nicht bloß vorübergehend übertragen hat (Senatsurteil vom 16. Juni 1993 - IV ZR 145/92 - VersR 1994, 45 unter III).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (Senatsurteile vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter II 2 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 57/88 - NJW 1989, 1354 unter 2).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (Senatsurteile vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter II 2 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 57/88 - NJW 1989, 1354 unter 2).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Diese Bestimmung ist jedoch gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter I 3 c).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Hinsichtlich der Beschädigungen sind deshalb auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Kausalitätsgegenbeweis fehlerhaft (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - VersR 1999, 1004 unter II 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09

    Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit

    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).

    Das Verhalten der Klägerin rechtfertigt zumindest die Annahme grober Fahrlässigkeit, denn die Klägerin hat die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in ihrer Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004; 1992, 1087).

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Bei Annahme grober Fahrlässigkeit, von der das Berufungsgericht ausgeht, ist hingegen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG a.F. zu prüfen, ob dem Versicherungsnehmer ein Kausalitätsgegenbeweis gelingt (vgl. BGHZ 169, 86, 93; Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - VersR 1999, 1004 unter II 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07

    Kaskoentschädigung: Wegfall der Leistungspflicht wegen Verletzung einer

    Steht - wie hier - der objektive Tatbestand einer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheit fest, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis dafür erbringen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (BGH VersR 1999, 1004), denn der Vorsatz wird gesetzlich vermutet (BGH VersR 2002, 173; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 121).
  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

    Leistungsfreiheit besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Obliegenheit, wobei das Verschulden des Versicherungsnehmers vermutet wird und dieser sich entlasten muss (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in AVB, die die Haftung des Versicherungsnehmers für das Verschulden Dritter über den Kreis von Repräsentanten hinaus erweitern, ist vom Bundesgerichtshof für die Hausratversicherung wiederholt entschieden worden (BGH, r+s 1993, 308 f.; VersR 1999, 1004, 1006).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des

    Eine Folgenlosigkeit in Bezug auf die Vertragsgefahr - Aufbauschen des Schadens - wäre bewiesen, wenn die Klägerin den Nachweis erbrächte, dass die als entwendet behaupteten Gegenstände tatsächlich entwendet wurden (vgl. BGH VersR 1999, 1004 ff. Rn 11 im juris-Ausdruck).
  • OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05

    Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

    Eine Repräsentantenstellung kann nur dann angenommen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer von jedweder Risikoverwaltung und Benutzung zurückgezogen und einem Dritten die vollständige Obhut über das versicherte Risiko übertragen hat (BGH VersR 1993, 828; 1999, 1004).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 170/02

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus Betriebshaftpflichtversicherung bei

    Wobei die Beweislast für fehlenden Vorsatz oder für einen geringeren Verschuldensgrad als grobe Fahrlässigkeit die Schuldnerin trifft (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1999, 1004).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 5 U 166/09

    Haftung des Herstellers einer Alarmanlage wegen Nichtauslösen bei einem Einbruch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.2.1999, IV ZR 60/98, NJW-RR 2000, S. 397, zitiert nach Juris, Rdnr. 11) stellt im Versicherungsrecht die Verzögerung der Mitteilung einer Stehlgutliste an die Polizei eine Verletzung der Schadensminderungs-Obliegenheit dar.
  • LG Köln, 21.12.2016 - 20 O 262/15

    Versicherungsschutz für die Entwendung des Fahrzeugs durch Diebstahl; Beweislast

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