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   BGH, 28.01.2004 - IV ZR 65/03   

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https://dejure.org/2004,806
BGH, 28.01.2004 - IV ZR 65/03 (https://dejure.org/2004,806)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - IV ZR 65/03 (https://dejure.org/2004,806)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - IV ZR 65/03 (https://dejure.org/2004,806)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung des Wertes der nicht genutzten Reiseleistung durch den Versicherer bei einer Reiseabbruchversicherung; Berechnung der Reisedauer bei spätabends beginnenden und frühmorgens endenden Reisen; Teilleistungen bei einer Pauschalreise; Begriffe "Vollschutz" und ...

  • reise-recht-wiki.de

    Berechnung der Versicherungsleistung für "nicht genutzte Reiseleistung"

  • Judicialis

    AVB RR § 2; ; AVB RA 00 § 1; ; AVB RA 00 § 1 Nr. 2; ; AVB RA 00 § 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB RA 2000 § 1; AVB RR 2000 § 2
    Wert der nicht genutzten Reiseleistung bemisst sich bei Pauschalreise nach Pauschalpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB f. Reiseabbruchvers.
    Berechnung des Restwertes einer abgebrochenen Pauschalreise in der Reiseabbruchversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Wertes der nicht genutzten Reiseleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Wert der nicht genutzten Reiseleistung in einer Reiseabbruchversicherung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Wert der nicht genutzten Reiseleistung in einer Reiseabbruchversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wert der nicht genutzten Reiseleistung in einer Reiseabbruchversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1600
  • MDR 2004, 749
  • VersR 2004, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - IV ZR 65/03
    a) Das ergibt eine Auslegung von § 1 AVB RA 00. Sie muß sich - weil es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen handelt - davon leiten lassen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • AG Velbert, 18.06.2002 - 17 C 129/02

    Ermittlung der Höhe der erstattungsfähigen Rückreisekosten aus einer

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - IV ZR 65/03
    Das Amtsgericht, dessen Urteil veröffentlicht ist in NVersZ 2002, 565 f., hat die u.a. auf Zahlung des Differenzbetrages von 691, 78 EUR gerichtete Klage insoweit abgewiesen, das Landgericht hat ihr auf die Berufung des Klägers in vollem Umfang stattgegeben.
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteile vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17; vom 28. Januar 2004 - IV ZR 65/03, VersR 2004, 600 unter II 1 a [juris Rn. 15]; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22

    Umfang der Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen

    Die Reiserücktrittskostenversicherung soll gegen einen Schaden in Gestalt nutzloser Aufwendungen für die ausgefallene Reise absichern (Senatsurteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20, VersR 2021, 772 Rn. 12; Jahnke in Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht 2. Aufl. 6. Kap. Rn. 4683; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 65/03, VersR 2004, 600 unter II 1 d) [juris Rn. 18] zur Reiseabbruchversicherung).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 9 S 25/15

    Versicherungsansprüche nach dem vorzeitigen Abbruch einer Reise

    Entsprechend führt der BGH in der von der Klägerin zitierten Entscheidung in Bezug auf die Berechnung des Werts des nicht genutzten Teils einer Reiseleistung (einer Pauschalreise) auch ausdrücklich aus, dass dann, wenn der Versicherer die Erstattung des Werts der nicht genutzten Reiseleistung verspricht, der Pauschalpreis für die Berechnung maßgeblich ist (BGH VersR 2004, 600).
  • LG Düsseldorf, 25.07.2012 - 11 O 40/12

    Anspruch aus einer Reiseabbruchversicherung wegen Abbruch eines Schiffsreise auf

    Insoweit ist der Gesamtpreis auf die einzelnen Reisetage aufzuteilen und so der Wert eines Reisetages zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2004, Seite 1600 ff.).
  • AG Düsseldorf, 05.05.2015 - 29 C 24/15

    Grundsätze zur Auslegung einer Reiseabbruchversicherung bzgl. der Höhe des

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die in ihrem Schriftsatz vom 24.04.2015 genannten Urteile des Landgerichts Düsseldorf vom 25.7.2012 (welches sich in den Gründen auf das - soweit ersichtlich nicht veröffentlichte - Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.6.2011 bezieht) und des BGH vom 28.01.2004 - IV ZR 65/03 - berufen.
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