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   BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90   

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https://dejure.org/1991,981
BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90 (https://dejure.org/1991,981)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1991 - IV ZR 66/90 (https://dejure.org/1991,981)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 (https://dejure.org/1991,981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Ausschlußfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Wirkung der Klage nach § 12 Abs. 3 VVG bei Ablehnung des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3
    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 736
  • MDR 1991, 1142
  • VersR 1991, 450
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 529/68

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
    Unter diesen Umständen ist es unschädlich (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 - VersR 1969, 171, letzter Abs.), daß der Kläger seine erste Klage nicht ausdrücklich als Teilklage gekennzeichnet hat.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
    Deshalb durfte das Berufungsgericht eine Verweisbarkeit des Klägers nicht bejahen, ohne die angebotenen Beweise des für fehlende Verweisbarkeit auf einen sogenannten Vergleichsberuf beweispflichtigen Klägers (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 204/86 - VersR 1988, 234 unter 2c) erhoben zu haben.
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 204/86

    Umfang der Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung -

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
    Deshalb durfte das Berufungsgericht eine Verweisbarkeit des Klägers nicht bejahen, ohne die angebotenen Beweise des für fehlende Verweisbarkeit auf einen sogenannten Vergleichsberuf beweispflichtigen Klägers (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 204/86 - VersR 1988, 234 unter 2c) erhoben zu haben.
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Dies kann der Fall sein, wenn die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht (vgl. Senatsurteile vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter 2 b; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 2 und vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 zu b).

    Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es genügen, wenn sie bereits eingetreten oder ernsthaft zu befürchten sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991, aaO und OLG Karlsruhe VersR 1983, 281 f.).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Eine solche Unzumutbarkeit kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass zwar die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht, ihm dabei aber infolge einer durch die Erkrankung indizierten Medikamenteneinnahme ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren drohen (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90, VersR 1991, 450 unter 2 b).

    Zwar ist dem Versicherungsnehmer eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (Senatsurteile vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89 unter II 1; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90, VersR 1991, 450 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).

  • OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach

    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451).
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