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   BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96   

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https://dejure.org/1997,2668
BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96 (https://dejure.org/1997,2668)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1997 - IV ZR 67/96 (https://dejure.org/1997,2668)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - IV ZR 67/96 (https://dejure.org/1997,2668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178 b Abs. 3
    Ausschluß des Bezuges von Krankentagegeld wegen Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 665
  • VersR 1997, 481
  • BB 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96
    Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit und Krankentagegeldbezug schlössen einander - wie auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Januar 1992 - BGHZ 117, 92 ff. klargestellt habe - grundsätzlich aus.

    Ferner geht aus ihnen hervor, daß das Berufungsgericht die Entscheidung des erkennenden Senates vom 22. Januar 1992 aaO. dahin deutet, es bedürfe wegen des in § 1 (1) Satz 2 MB/KT 78 verankerten Grundsatzes der Spezialität nicht einmal einer Tarifbestimmung, nach der die Versicherungsfähigkeit bei einem Berufsunfähigkeitsrentenbezug ende.

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96
    Der Kläger bezieht Renten wegen sog. unwiderlegbarer Berufsunfähigkeit (s. dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Ein Rentenbezug wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit schließt den Anspruch auf Krankentagegeld indes nicht in jedem Fall aus, sondern nur, wenn er als Beendigungsgrund in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung ausdrücklich vorgesehen ist (Senatsurteil vom 5. Februar 1997 - IV ZR 67/96 - VersR 1997, 481 unter 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2017 - 5 U 15/17

    Anspruch des Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen

    Er weist darauf hin, dass ein gleichzeitiger Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1997, 481) nur dann ausgeschlossen sei, wenn der Versicherer solches im Vertrag klar festlege.

    Der BGH beanstandete in der vom Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung vom 05.02.1997 (IV ZR 67/96 - VersR 1997, 481) die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, wonach der Anspruch auf Tagegeld bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente schon infolge eines allgemein geltenden Spezialitätsgrundsatzes und auch dann entfalle, wenn der Vertrag keine Tarifbestimmung vorsehe, welche das Ende der Versicherungsfähigkeit für einen solchen Fall anordne.

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung Krankentagegeld bei Bezug Berufsunfähigkeitsrente

    Die Bedingungen enthalten damit eine ausdrückliche Regelung, wonach der Rentenbezug als Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - IV ZR 67/96, VersR 1997, 481; OLG Oldenburg, VersR 2000, 752; OLG Köln, VersR 2005, 822; KG RuS 2017, 362) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird in den Bedingungen nur für den Fall des "Bezuges einer Rente aufgrund lediglich vermuteter Berufsunfähigkeit (z.B. § 2 Abs. 3 BUZ)" gemacht: dann endet das Versicherungsverhältnis nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, führt der Rentenbezug wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit allein noch nicht zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit (BGH VersR 1997, 481; Bach/Moser - Wilmes aaO, § 15 MB/KT Rn 14 mwN).
  • KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz Möglichkeit der

    Der Senat berücksichtigt dabei auch, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung anders definiert sein kann als in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so dass der Bezug einer BU-Rente nicht automatischen den Anspruch auf Krankentagegeld ausschließt (vgl. BGH VersR 1997, 481 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - für den Fall einer bewilligten BU-Rente auf Grund einer Klausel, bei der das Merkmal "voraussichtlich dauernd" durch eine unwiderlegbare Vermutung bestätigt wurde).
  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass der Bezug von Rente nicht ohne Weiteres zur Beendigung der Leistungspflicht der Beklagten führt, sondern nur dann, wenn die Bedingungen eine entsprechende Beendigungsfolge vorsehen (BGH, VersR 1997, 481; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51, OLG Hamm, VersR 1997, 1087).
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