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   BGH, 16.11.2005 - IV ZR 7/05   

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https://dejure.org/2005,7202
BGH, 16.11.2005 - IV ZR 7/05 (https://dejure.org/2005,7202)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 - IV ZR 7/05 (https://dejure.org/2005,7202)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05 (https://dejure.org/2005,7202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Anhörungsrüge; Erlass von Darlehensverbindlichkeiten als Gegenleistung für übertragene Nießbrauchsrechte

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 7/05
    Auch die Anhörungsrüge verpflichtet dazu nicht, da es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Weg die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 22/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 23/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 24/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 20/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 19/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 21/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 25/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Die Anhörungsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 142/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2. ZPO im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05).
  • BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15

    Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen

    Die Gehörsrüge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05, nv; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831).
  • BGH, 11.07.2013 - IV ZR 41/12

    Entbehrlichkeit der Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen auch bei Rüge

    Auch die Anhörungsrüge verpflichtet dazu nicht, da es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Weg die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 unter II 2).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 265/10

    Erhebung der Anhörungsrüge bei Missachtung des Verfahrensgrundrechts in

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