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   BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70   

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https://dejure.org/1973,3096
BGH, 21.12.1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 70/70 (https://dejure.org/1973,3096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anmeldefrist - Dauerschaden - Bestimmung - Schadensverursachung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 234
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auch nach § 6 II AUB a.F. war es hierbei unerheblich, ob den VN ein Verschulden traf (BGH VersR 1954, 33, 34; 1965, 505, 506; vgl. auch BGH VersR 1974, 234, 235; OLG Köln VersR 1951, 160, 161; Haidinger VersR 1952, 412).

    Der Fall ist im Ergebnis ebenso zu behandeln wie die verspätete Feststellung der Invaliditätsursache, auf die sich der Versicherer einläßt (BGH VersR 1974, 234).

  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Damit wird zugleich der für die Invaliditätsentschädigung maßgebliche Sachverhalt inhaltlich auf die dem Grunde nach gemäß § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 zu berücksichtigenden Dauerschäden begrenzt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 70/70 - VersR 1974, 234 unter I).
  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei

    Sowohl für die ärztliche Feststellung als auch die Geltendmachung der Invalität ist erforderlich, daß ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet wird, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH r+s 1997, 84 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234 für die Geltendmachung).

    Die Wirkungen der ärztlichen Feststellung bzw. der Geltendmachung einer Invalidität beschränken sich auf den benannten Verletzungsbereich (Senat r+s 1997, 174 für die ärztliche Feststellung; BGH VersR 1974, 234; 1998, 308 für die Geltendmachung).

  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Es muss aber jedenfalls ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet werden, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1974, 234).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten

    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, dass sich aus ihr ergibt, dass eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der vereinbarten Frist nach dem Unfall zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
  • OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 120/01

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung

    Vielmehr muss ein bestimmter Dauerschaden bezeichnet werden, der durch bestimmte Symptome gekennzeichnet ist (BGH VersR 1974, 234).
  • OLG Bremen, 18.04.2000 - 3 U 98/99

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität

    Die "Feststellung" im Sinne dieser Regelung erfordert, daß sich aus ihr ergibt, daß eine bestimmte körperliche Beeinträchtigung auf einem bestimmten Unfall beruht und innerhalb der Jahresfrist - im vorliegenden Fall nach Ziffer 8 der o. g. besonderen Vereinbarungen binnen 15 Monaten - zu unveränderlichen Gesundheitsschäden geführt hat (BGH VersR 1998, 175, 176; BGH VersR 1997, 442, 443; BGHZ 130, 171, 177f.; BGH NJW-RR 1991, 539, 540; BGH VersR 1988, 286, 287; BGH VersR 1974, 234ff).
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