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   BGH, 22.08.2011 - IV ZR 77/11   

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https://dejure.org/2011,6897
BGH, 22.08.2011 - IV ZR 77/11 (https://dejure.org/2011,6897)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2011 - IV ZR 77/11 (https://dejure.org/2011,6897)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11 (https://dejure.org/2011,6897)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1965 - IV ZB 294/65

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Opferentschädigung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 22.08.2011 - IV ZR 77/11
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits entschieden, dass ein Restitutionsgrund gemäß § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nicht vorliegt, wenn der Richter bei seiner Entscheidung die Urkunde bereits verwertet hat (Senatsbeschluss vom 25. Juni 1965 - IV ZB 294/65, MDR 1965, 817).
  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 22.08.2011 - IV ZR 77/11
    a) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden sowie ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 195/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beiordnung eines Notanwalts wegen

    aa) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d.

    aa) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 98/11

    Notanwalt: Voraussetzungen für die Beiordnung

    Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden sowie ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011  IV ZR 77/11, juris Rn. 5, mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 19/17

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Scheitern der

    Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 169/18

    Beiordnung eines Notanwalts bei Vorliegen einer rechtfertigenden Notlage

    Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.08.2012 - XI ZR 155/12

    Voraussetzung für die Beiordnung eines Notanwalts bei vorheriger Niederlegung des

    Voraussetzung für die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO ist unter anderem, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 6 W 69/23

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts; Nachweis ausreichender

    Erforderlich ist daher zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - IV ZB 24/20, juris; Beschluss vom 14.12.2017 - I ZR 195/15, juris; Beschluss vom 22.08.2011 - IV ZR 77/11, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2022 - 1 Ws 147/22, juris).
  • BGH, 18.09.2018 - XI ZA 13/18

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPON; ichtfinden eines zur

    Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat sie dem Gericht substantiiert darzulegen und nachzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5 und vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.04.2015 - IV ZB 7/15

    Voraussetzungen für eine Beiordnung eines Notanwalts für das

    Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (z. B. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11 juris Rn. 5; vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864 m. w. N.).
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