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   BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73   

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https://dejure.org/1976,326
BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73 (https://dejure.org/1976,326)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1976 - IV ZR 79/73 (https://dejure.org/1976,326)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 (https://dejure.org/1976,326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige Angaben eines Versicherungsnehmers - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 3 Nr. 1; AKB § 7 I; AKB § 7 V; AKB § 10 Nr. 2 c

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 383
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73
    Ist dies der Fall, so verbleibt es bei der gänzlichen Leistungsfreiheit auch dann, wenn sich die Gefahr nach nach dem tatsächlichen Verlauf nicht verwirktlicht hat (BGH LM Nr. 37 zu § 6 VVG = VersR 1972, 341).

    Geringes Verschulden ist bei einem Fehlverhalten gegeben, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer in der entstandenen Lage leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH LM Nr. 37 zu § 6 VVG = VersR 1972, 341/342).

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73
    Der Versicherer kann den Versicherungsschutz aber nur verweigern, wenn er den Versicherungsnehmer vorher darauf hingewiesen hat, daß ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes droht, und zwar auch dann, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (seit BGHZ 48, 7 ständige Rechtsprechung; vgl. auch VerBAV 1969, 78/79 zu Nr. 7 und die Neufassung in VerBAV 1973, 102).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69

    Versicherung eines Landwirtes gegen Betriebshaftpflicht und

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73
    Der Kläger würde bei gerechter Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Parteien den ihm generell gewährten Schutz in unzulässiger Weise ausnutzen, wenn er der Beklagten entgegenhalten könnte, daß er zwar über den ihm bei falschen Angaben drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs belehrt worden sei, dabei aber unerwähnt geblieben sei, daß der Rechtsverlust auch dann eintrete, wenn die falschen Angaben dem Versicherer keine Nachteile bringen würden (BGH VersR 1971, 405; vgl. auch BGH VersR 1973, 217).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 166/72

    Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts eines Versicherers bei unvollständiger

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73
    Der Kläger würde bei gerechter Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Parteien den ihm generell gewährten Schutz in unzulässiger Weise ausnutzen, wenn er der Beklagten entgegenhalten könnte, daß er zwar über den ihm bei falschen Angaben drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs belehrt worden sei, dabei aber unerwähnt geblieben sei, daß der Rechtsverlust auch dann eintrete, wenn die falschen Angaben dem Versicherer keine Nachteile bringen würden (BGH VersR 1971, 405; vgl. auch BGH VersR 1973, 217).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Hiernach war im Rahmen von § 6 Abs. 3 VVG a.F. im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Hinweis des Versicherers an den Versicherungsnehmer erforderlich, dass ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes selbst dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter II 2).

    Gegen ein Belehrungserfordernis nach § 19 Abs. 5 VVG spricht außerdem, dass die Belehrungspflichten ausdrücklich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet sind (BT-Drucks. 16/3945 S. 65 f.), der arglistig handelnde Versicherungsnehmer aber nicht gleichermaßen schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 aaO).

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auch der IV. Zivilsenat hat sich in einer - allerdings nicht tragenden und auch nicht näher begründeten - Bemerkung im Urteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - (VersR 1987, 170 [EuGH 27.01.1987 - - 45/85]) der letztgenannten Ansicht angeschlossen (ebenso verschiedene Instanzgerichte: AG München VersR 1967, 1045; LG Düsseldorf VersR 1967, 948; OLG Oldenburg NJW 1974, 2133 [OLG Oldenburg 21.06.1974 - 6 U 65/74]; LG Braunschweig VersR 1980, 837).
  • KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger

    Hiernach war im Rahmen von § 6 Abs. 3 VVG a.F. im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Hinweis des Versicherers an den Versicherungsnehmer erforderlich, dass ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes selbst dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter II 2).

    Gegen ein Belehrungserfordernis nach § 19 Abs. 5 VVG spricht außerdem, dass die Belehrungspflichten ausdrücklich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet sind (BT-Drucks. 16/3945 S. 65 f.), der arglistig handelnde Versicherungsnehmer aber nicht gleichermaßen schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 aaO.).

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Wohl aber ist der Versicherungsnehmer befugt, im Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den (Mit-)Versicherten zu begründen (so - allerdings ohne nähere Begründung - BGH Urteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383; vom 15. November 1978 - IV ZR 183/77 - VersR 1979, 176; die Gründe werden von Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 75 Anm. 3 zutreffend dargelegt; vgl. auch Sieg bei Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 79 Anm. 5-8, Johannsen ebenda B IV Anm. H 19).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Dann aber gilt nichts anderes, als wenn ein Versicherungsnehmer beharrlich an falschen Angaben in seinem Antragsformular festhält, obwohl ihn der Versicherer wiederholt auf die Bedenken gegen seine Angaben aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter II 2).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Ein solches ist zu verneinen, wenn es sich bei der Obliegenheitsverletzung um ein Fehlverhalten handelte, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (Senatsurteile vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 b; vom 7. Dezember 1983 aaO; vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter III 2; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Bei diesem fortgesetzten planmäßigen Verhalten des Klägers kann nicht die Rede davon sein, es handele sich um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH Urteil vom 12.3.1976 - IV ZR 79/73 = VersR 1976, 383, 384; Urteil vom 13.7.1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021, 1022).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Der Hinweis, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn sie nicht zur Erlangung eines unberechtigten Vermögensnachteils gemacht worden sind und sie keine für den Versicherer nachteiligen Folgen ausgelöst haben, entspricht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung (BGH, Urt. v. 12.3.1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383).
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Die zur Kfz-Haftpflichtversicherung (BGH, Urteil vom 25.10.1952 - II ZR 24/25 -, BeckRS 2008, 17859; BGH, Urteil vom 16.02.1967 - II ZR 73/65 -, juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 12.03.1976 - IV ZR 79/73 -, BeckRS 2008, 19751 Rn. 24; BGH, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99 -, juris Rn. 14; siehe ferner die weiter von der Beklagten angeführte Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 30.04.2008 - 5 U 614/07 - juris Rn. 24), zur Gebäudeversicherung (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04 -, juris Rn. 13) oder zur Valorenversicherung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 -, juris Rn. 39) ergangene Rechtsprechung, nach der der strafprozessuale Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit die Offenbarungsobliegenheiten gegenüber dem Versicherer nicht suspendiert und auch solche Umstände anzugeben sind, die dem Versicherer den Einwand der Leistungsfreiheit ermöglichen, ist auf die vorliegende A.-Versicherung, soweit den Strafrechtsschutz betreffend, nicht übertragbar.
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00

    Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 1/76

    Vereitelung der objektiven Aufklärung einer tatsächlichen Alkoholbeeinflussung

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von

  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

  • LG Mönchengladbach, 06.04.2017 - 1 O 220/15

    Aufklärungspflicht über Fahrer, Kaskoversicherung

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