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   BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76   

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https://dejure.org/1977,546
BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76 (https://dejure.org/1977,546)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1977 - IV ZR 79/76 (https://dejure.org/1977,546)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 (https://dejure.org/1977,546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Versicherungsnehmer zum Erhalt der Versicherungssumme - Berücksichtigung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers - Anforderungen an die Annahme der Vortäuschung eines Diebstahls gegenüber dem Versicherungsunternehmen - Anforderungen an den Beweis ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; AKB § 12 Abs. 1 I Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 1
    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 738
  • VersR 1977, 610
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
    Ob der Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend den in der Diebstahlversicherung geltenden beschränkten Beweisanforderungen nachgewiesen ist (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845),kann von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers abhängen.

    Behauptet der Versicherer, der VN habe den Diebstahl nur vorgetäuscht, so hat er Tatsachen zu beweisen, aus denen sich die naheliegende Möglichkeit einer solchen Täuschung ergibt (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845).

  • BGH, 09.07.1975 - IV ZR 95/73

    Besondere Vereinbarungen werden auch dann Bestandteil des Versicherungsvertrages,

    Auszug aus BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
    Ob der Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend den in der Diebstahlversicherung geltenden beschränkten Beweisanforderungen nachgewiesen ist (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845),kann von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers abhängen.

    Behauptet der Versicherer, der VN habe den Diebstahl nur vorgetäuscht, so hat er Tatsachen zu beweisen, aus denen sich die naheliegende Möglichkeit einer solchen Täuschung ergibt (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845).

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Zu den Beweisanforderungen bei behauptetem Kraftfahrzeugdiebstahl (Anschluß an std. Rspr., vgl. BGHZ 79, 54, 59 und Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - LM VVG § 1 Nr. 5),.

    Aber auch bei dieser Gegenbeweisführung sind immer noch die Beweisnot des Versicherungsnehmers und sein Bedürfnis zu berücksichtigen, vor einer Entwertung der Diebstahlsversicherung geschützt zu sein (BGH, Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 = LM VVG § 1 Nr. 5).

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung;

    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).

    Auch kann es genügen, wenn der Versicherungsnehmer Indizien dartut und beweist, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (vgl. BGH VersR 1977, 610 m.w.N.).

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