Rechtsprechung
BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren - Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen - Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren; Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen; Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit von schwachsinnigen Personen, partielle Geschäftsunfähigkeit
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1680
- MDR 1970, 915
- DNotZ 1970, 656
- DB 1970, 1730
- JR 1971, 19
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das Berufungsgericht ist damit von der NJW 1953, 1342 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewichen, nach der es keine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte partielle Geschäftsunfähigkeit gibt.Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
- BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
Prozeßunfähigkeit des Anwalts
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
- RG, 15.12.1939 - IV 361/39
1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
- BGH, 11.05.1959 - II ZR 176/58
Einreden des Wechselbürgen
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58]. - BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58]. - RG, 06.10.1930 - IV 583/29
Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach § …
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69). - RG, 18.04.1928 - I 309/27
Prozessunfähigkeit; Rechtskraft
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof (RGZ 121, 63; BGH LM ZPO § 52 Nr. 3) haben entschieden, daß die Rechtsmittelfrist auch durch die Zustellung an einen Prozeßunfähigen in Lauf gesetzt wird (…ebenso Pohle in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 50 I 2; a.A. Rosenberg, FamRZ 1958, 95). - RG, 19.01.1922 - VI 585/21
Willenserklärung eines Geistesgestörten
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69). - BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH; Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680, 1681 und vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, WM 1984, 1063, 1064). - OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche …
Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ];… Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9;… Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ). - OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen …
Vielmehr ist eine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu ziehen (vgl. BGH, NJW 1970, 1680, 1681;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 104 Rn. 6).
- BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20
Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der …
Sie geht dahin, ob es nach dem Gesetz auch eine partielle Geschäftsunfähigkeit gibt, die nicht nach bestimmten gegenständlichen Bereichen, sondern nach dem Schwierigkeitsgrad der in Frage stehenden Rechtsgeschäfte abgegrenzt wird (…vgl. BGH Urteile vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00 - juris Rn. 9 mwN und vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, 1681 mwN).Zutreffend nimmt das Landgericht dabei an, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte (sogenannte relative) Geschäftsunfähigkeit gibt (vgl. BGH Urteil vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, 1681 mwN).
- OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18
Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit; …
Eine sog. relative Geschäftsunfähigkeit - als Unterkategorie der partiellen Geschäftsunfähigkeit -, bei der eine Person allgemein für alle schwierigeren Rechtsgeschäfte geschäftsunfähig, für alle anderen einfacheren Rechtsgeschäfte dagegen geschäftsfähig sein kann, ist in diesem Zusammenhang abzulehnen (BGH NJW 1970, 1680; NJW 1953, 1342). - BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81
Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung …
Die von der Revision beanstandete Äußerung des Sachverständigen bei der mündlichen Erläuterung seines Gutachtens, die Geschäftsfähigkeit sei nicht teilbar, ist freilich, worauf die Revision zutreffend hinweist, für sich alleine betrachtet, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 = LM BGB § 104 Nr. 7) nicht ohne weiteres vereinbar und erscheint deshalb anfechtbar. - BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82
Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast
Demgemäß kommt es neben einer Störung der Geistestätigkeit vornehmlich darauf an, ob der Erblasser imstande war, seinen Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (BGH, Urteile vom 19.6.1970 - IV ZR 83/69 - und 14.7.1953 - V ZR 97/52 - NJW 1970, 1680; 1953, 1342 m.w.N.). - OLG München, 06.04.2016 - 20 U 2996/15
Geschäftsunfähigkeit infolge eines die freie Willensbestimmung ausschließenden …
aa) Zwar ist eine Person, deren intellektuelle Fähigkeiten nicht ausreichen, um bestimmte schwierige rechtliche Beziehungen verstandesmäßig zu erfassen, die aber in der Lage ist, ihren Willen frei zu bestimmen, nicht geschäftsunfähig (BGH, Urteil vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, juris Rn. 13).Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGHZ 30, 112 ff.; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1960, V ZR 103/59, juris Rn. 14 m. w. N., vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, juris Rn. 11 ff., vom 2. Oktober 1970, V ZR 125/68, juris Rn. 10 …und vom 23. Oktober 1975, II ZR 109/74, juris Rn. 12).
Entscheidend ist, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann (BGH, Urteil vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, juris Rn. 13).
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304
Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Geschäftsfähigkeit auch nur für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein (…BGH, ZIP 1999, S. 2073 [2075]; BGH, NJW 1970, S. 1680 [1681]; BGHZ 30, 112 [117 f.]; BGHZ 18, 184 [186 f.]; BPatGE 32, 167 [168 f.];… BayObLG, FamRZ 1997, S. 294 [295]; BayObLG, …Dies ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in bestimmten Lebensbereichen ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (vgl. u. a. BGH, NJW 1970, S. 1680 [1681];… BGB-RGRK/Lohmann, 12. Aufl., 1999, § 1304 Rz. 7).
- BGH, 18.05.2001 - V ZR 126/00
Abweichung von Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der …
Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (BGH, Urt. v. 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680, 1681 m.w.N.).Sie geht aber nur dahin, ob es nach dem Gesetz auch eine partielle Geschäftsunfähigkeit gibt, die nicht nach bestimmten gegenständlichen Bereichen, sondern nach dem Schwierigkeitsgrad der in Frage stehenden Rechtsgeschäfte abgegrenzt wird (BGH, Urt. v. 19. Juni 1970, IV ZR 83/69 aaO).
- OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011 - L 18 R 37/06
Rentenversicherung
- BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85
psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, § …
- OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der …
- KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung: Prozessfähigkeit eines …
- OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit …
- BGH, 25.03.1988 - V ZR 1/87
Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die prozeßunfähige Partei
- BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68
Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers - …
- OLG München, 02.11.2016 - 3 U 1522/16
Erfolgloser Grundbuchberichtigungsantrag
- BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit
- OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12
Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und …
- BGH, 17.02.1992 - II ZR 100/91
Geschäftsfähigkeit - Verminderte Geschäftsfähigkeit - Fehlerhafte Gesellschaft - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
Bestellung eines Prozesspflegers bei fehlender Prozessfähigkeit des Beteiligten
- LSG Thüringen, 29.04.2016 - L 6 R 247/16
Prozessfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bei Einlegung eines …
- OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17
Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung …
- LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 387/07
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Beginn - …
- LG Saarbrücken, 13.10.2009 - 5 T 427/09
Prozessfähigkeit ist eine persönliche Vollstreckungsvoraussetzung im …
- VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621
Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten
- OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 10 U 20/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
Besonderer Vertreter
- OLG Brandenburg, 07.10.2004 - 5 U 229/97
Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers
- LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
Voraussetzungen für die Festellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen …
- LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …
- OLG Hamm, 05.11.2014 - 15 W 452/14
Grundbuchamt, Geschäftsfähigkeit des Erklärenden, Eintragungshindernis, …
- OLG Stuttgart, 10.06.2011 - 6 U 130/10
Hinweisbeschluss gemäß 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Feststellung der Geschäftsfähigkeit …
- LG Köln, 13.01.2011 - 14 O 620/10
Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung i.R.e. …
- OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04
Chronische Schizophrenie - fehlende Geschäftsfähigkeit?
- OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03
Zustellung des Beschlusses über Festsetzung der anwaltlichen Vergütung an unter …
- BGH, 25.02.1982 - V ZR 37/78
Rückwirkend festgestellte Geschäftsunfähigkeit während eines Prozesses - …
- BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
- BFH, 03.12.1971 - III R 44/68
Streit über Prozeßfähigkeit - Behandlung als prozeßfähig - Prozeßunfähigkeit …
- LSG Thüringen, 12.05.2016 - L 6 P 248/16
Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten …
- OLG Hamm, 30.05.1995 - 15 W 162/95
Anordnung einer geschlossenen Unterbringung in einer Klinik; Entmündigung wegen …
- OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 20 W 268/21
Geschäftsunfähigkeit bei Aphasie
- KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG
- BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 29/11 B
- OVG Niedersachsen, 30.10.2000 - 4 O 2446/00
Behinderter; eheähnliche Gemeinschaft; geistige Behinderung; Hilfe zum …
- KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien …
- LG Baden-Baden, 11.08.2005 - 3 O 176/04
- KG, 08.03.1988 - KG 1 W 880/88
Zwangsweise Unterbringung im Verfahren über die Aufhebung einer …