Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,503
BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69 (https://dejure.org/1970,503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren - Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen - Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Ehescheidungsverfahren; Beginn der Rechtsmittelfrist durch die Zustellung an einen Prozessunfähigen; Existenz einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit von schwachsinnigen Personen, partielle Geschäftsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1680
  • MDR 1970, 915
  • DNotZ 1970, 656
  • DB 1970, 1730
  • JR 1971, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das Berufungsgericht ist damit von der NJW 1953, 1342 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewichen, nach der es keine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte partielle Geschäftsunfähigkeit gibt.

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).

  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).

  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • BGH, 11.05.1959 - II ZR 176/58

    Einreden des Wechselbürgen

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das ist der Fall, wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht möglich ist, in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflußt von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während das für andere Lebensbereiche nicht zutrifft (RGZ 162, 223, 229; BGHZ 18, 184, 186 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54]; 30, 112) [BGH 11.05.1959 - II ZR 176/58].
  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69).
  • RG, 18.04.1928 - I 309/27

    Prozessunfähigkeit; Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof (RGZ 121, 63; BGH LM ZPO § 52 Nr. 3) haben entschieden, daß die Rechtsmittelfrist auch durch die Zustellung an einen Prozeßunfähigen in Lauf gesetzt wird (ebenso Pohle in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 50 I 2; a.A. Rosenberg, FamRZ 1958, 95).
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (RGZ 103, 399; 130, 69).
  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69
    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH; Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, vom 19. Juni 1970 - IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680, 1681 und vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, WM 1984, 1063, 1064).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Vielmehr ist eine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu ziehen (vgl. BGH, NJW 1970, 1680, 1681; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 104 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht