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   BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75   

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https://dejure.org/1976,330
BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75 (https://dejure.org/1976,330)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1976 - IV ZR 83/75 (https://dejure.org/1976,330)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - IV ZR 83/75 (https://dejure.org/1976,330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei unterschiedlichen Kaufverträgen, die verschieden hohe Kaufpreise ausweisen - Feststellen der objektiven Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I 2 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 849
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75
    In der falschen Angabe des Kaufpreises liegt deshalb eine relevante Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH VersR 1975, 752).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 = VersR 1983, 674, 675 a.E.), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 25.8.1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753; Urteil vom 19.5.1976 - IV ZR 83/75 = VersR 1976, 849, 850), der Versicherer sich nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen kann, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wobei jedenfalls für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (BGH Urteil vom 13.7.1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021).
  • OLG Bremen, 10.03.1983 - 2 U 128/82

    Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Vollkaskoversicherung ;

    Zudem ist gemäß § 6 Abs. 3 VVG i.V.m. § 7 Abs. 5 Nr. 4 AKB davon auszugehen, daß auch Hohn die Vorschäden vorsätzlich verschwiegen hat, weil nach diesen Bestimmungen den Versicherungsnehmer die Beweislast dafür trifft, daß die Verletzung der Auskunftsobliegenheit nicht vorsätzlich erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1968, 447; VersR 1970, 824, 827 und VersR 1976, 849, 850; OLG München, VersR 1981, 1170; Prölss/Martin, VVG 22. Aufl. AKB § 7 Anm. 7; Stiefel/Hofmann, AKB 11. Aufl. § 7 RN 251 und 256; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. V Lieferung 2, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Fahrzeugversicherung, Anm. J 19; die abweichenden Urteile BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] und BGH VersR 1977, 733 ff, müssen im Hinblick auf die klare Beweislastregel des § 6 Abs. 3 VVG auf Sonderfälle beschränkt bleiben und betreffen jedenfalls nicht die Auskunftserteilungsobliegenheit in der Fahrzeugversicherung, wie das Urteil des gleichen Senats BGH VersR 1976, 849 f zeigt, vgl. auch Johannsen, a.a.O. und Stiefel/Hofmann, § 7 AKB RN 41).

    Davon, daß der Kläger und Hohn die Vorschäden vorsätzlich verschwiegen haben, ist schon deshalb auszugehen, weil die Beweislast des Versicherungsnehmers dafür, daß die Obliegenheitsverletzung nicht auf Vorsatz beruht, auch im vorliegenden Zusammenhang zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, VersR 1976, 849, 850 sowie OLG München, a.a.O.), zumal allein der Versicherungsnehmer die ihn insoweit entlastenden Umstände darzulegen vermag und der Abschreckungszweck der Verwirrung erheblich beeinträchtigt wäre, müßte der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei unrichtigen Angaben vorsätzliches Handeln erst nachweisen.

    Mithin handelte es sich hier bei der Höhe des vorsätzlich verschwiegenen Vorschadens nicht um ein "Bagatellvergehen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1975, 752 und 1976, 849), wenn man die Auswirkungen des verschwiegenen Vorschadens auf die Höhe der Gesamtentschädigung berücksichtigt.

  • LG Coburg, 07.02.2007 - 13 O 314/06

    Schadensberichte ehrlich ausfüllen

    In der Rechtsprechung ist auch allgemein anerkannt, dass unrichtige Angaben zum Kaufpreis eines Fahrzeugs gegenüber dem Versicherer grundsätzlich eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung darstellen, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt (vgl. BGH VersR 1976, 849, 850 [BGH 19.05.1976 - IV ZR 83/75] ; OLG Hamburg VersR 1977, 634, 635; OLG Düsseldorf VersR 1983, 1173, 1174; OLG Hamm VersR 1997, 997).

    ( BGH VersR 1976, 849, 850 [BGH 19.05.1976 - IV ZR 83/75] ).

  • LG Berlin, 12.07.2007 - 17 O 131/06

    Kfz-Kaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit trotz Berichtigung falscher

    Er soll sich ohne eigene Nachforschungen auf die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers verlassen können (BGH, VersR 1976 S. 849) und darf sich regelmäßig darauf verlassen, in der Schadensanzeige alle Tatsachen mitgeteilt zu bekommen, die er benötigt, um sich allein aufgrund der Angaben des Versicherungsnehmers ein zutreffendes Bild von dem Schadensfall machen zu können.

    Sie sind grundlegende Ausgangspunkte für die Höhe der zu zahlenden Entschädigung, die sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AKB allein nach dem Wiederbeschaffungswert (Marktwert) des als gestohlen behaupteten Fahrzeugs richtet, und schon allein deshalb für die Schätzung des Zeitwertes von entscheidendem Informationswert für den Versicherer, weil es bei dem erfolgreichen Diebstahl eines Kraftfahrzeugs regelmäßig ausgeschlossen ist, den Schaden durch eine Inaugenscheinnahme zu überprüfen (BGH, VersR 1976 S. 849; KG, Urteil vom 24. November 1995 - 6 U 265/95 -).

  • OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00

    Repräsentant der Versicherungsnehmerin - Handelsvertreter - Fahrzeugnutzung -

    Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Versicherungsnehmer bzw. hier der Repräsentant vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99

    Teilkaskoversicherung - Schadensanzeige - Vorschaden - vorsätzliche

    2) Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05

    Kaskoversicherung: Anspruch auf Entschädigung nach Entwendung eines

    Im übrigen aber gilt, dass der von dem Listenpreis verschiedene Kaufpreis gerade dann für die Schätzung der Höhe der zu leistenden Entschädigung von besonderem Interesse ist, wenn es sich um ein auf dem Markt seltener erhältliches Kraftfahrzeug handelt, dessen Inaugenscheinnahme auf Grund einer behaupteten Entwendung nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 19.5.1976 - IV ZR 83/75 - VersR 1976, 849).
  • OLG Koblenz, 05.05.2003 - 10 U 1032/02

    Zu den Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der

    Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III S. 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung der hier fraglichen Art wird der Versicherer nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1984, 228; 1976, 849; 1975, 752) aber nur dann - selbst bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen - von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens traf, und der Versicherer den Versicherungsnehmer über die mögliche Leistungsfreiheit auch bei vorsätzlicher folgenloser Obliegenheitsverletzung belehrt hat (vgl. BGH VersR 1978, 121).
  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 10 U 97/04

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl:

    Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03

    (Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für

  • OLG Celle, 09.03.2000 - 8 U 67/99

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei Angabe eines überhöhten

  • OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 407/00

    Obliegenheitsverletzung - keine Sachaufklärung vor Ort nach angeblichem Unfall am

  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 10 U 970/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Angabe über die gefahrenen

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

  • LG Dortmund, 15.04.2009 - 22 O 71/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei falscher Kilometerangabe -

  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 68/99

    Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung bei falscher Kaufpreisangabe

  • LG Berlin, 22.03.2007 - 17 O 71/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung durch Verschleierung

  • LG Berlin, 29.04.2008 - 17 S 104/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 2 O 485/06

    Befreiung des Vollkaskoversicherers von der Leistungspflicht wegen Einreichung

  • OLG Koblenz, 15.10.1999 - 10 U 102/99

    Verschweigen von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer im Rahmen der

  • LG Berlin, 14.01.2010 - 44 O 64/09
  • OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95
  • KG, 17.10.2012 - 6 U 82/12

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Angabe eines überhöhten

  • LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01

    Kfz-Diebstahl: Vorschäden nicht angegeben - Versicherung leistungsfrei?

  • OLG Braunschweig, 02.03.1995 - 1 U 40/94

    Anspruch auf Ersatz des Neubeschaffungspreises gegen den

  • OLG Nürnberg, 28.04.1988 - 8 U 3942/87

    Verlust des Versicherungsanspruchs wegen vorsätzlicher Täuschung über die Höhe

  • LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11

    Anspruch auf Leistung aus der Kfz.-Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl

  • LG Coburg, 26.10.2005 - 12 O 461/05
  • LG Essen, 07.11.1991 - 18 O 263/91

    Anspruch aus einer Gebäudeversicherung wegen eines Sturmschadens;

  • KG, 07.08.2012 - 6 U 145/11

    Zum Nachweis des sogen. äußeren Bildes in der Kfz-Kaskoversicherung durch eigene

  • OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 976/82
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