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   BGH, 26.03.2003 - IV ZR 85/02   

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https://dejure.org/2003,9760
BGH, 26.03.2003 - IV ZR 85/02 (https://dejure.org/2003,9760)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - IV ZR 85/02 (https://dejure.org/2003,9760)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - IV ZR 85/02 (https://dejure.org/2003,9760)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Schwergutauftrag" i.S.d. Schwergut-Police; Einsatz besonderer Beförderungs- oder Hebemittel; Tandem-Anhänger als besonderes Transportmittel; Erforderlichkeit einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung; Haftungsausschluss nach ...

  • tis-gdv.de

    Schwergutauftrags, Schwergut-Police

  • Judicialis

    StVZO § 52 Abs. 4 Ziff. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVZO § 52; ADSp Nr. 2.3; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung des Begriffs "Schwergutauftrag" in einer so genannten Schwergut-Police

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdSp Nr. 2.3; StVZO § 52 Abs. 4 Nr. 4
    Begriff des Schwertransports

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 85/02
    Soweit das Feststellungsinteresse hinsichtlich der Verpflichtung zum Ersatz des Verzugsschadens (Klagantrag zu 2) bejaht und dabei darauf abgestellt worden ist, daß ein Schadenseintritt (wegen einer Gefährdung oder Störung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kläger und der Firma K. ) nicht ausgeschlossen sei, genügt dies den Maßstäben, die der Bundesgerichtshof für die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftiger Schäden nach bereits eingetretener Rechtsgutverletzung aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - NJW 2001, 1431 unter II 2).
  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Es ist also danach zu fragen, wie ein verständiger Versicherungsnehmer die vertragliche Regelung verstehen durfte (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 2003 - IV ZR 85/02, VersR 2003, 728).
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