Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1871
BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99 (https://dejure.org/2000,1871)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - IV ZR 85/99 (https://dejure.org/2000,1871)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 (https://dejure.org/2000,1871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Tätigkeit - Obermonteur - Videothek - Inhaber einer Videothek - Zeitpunkt

  • Judicialis

    B-BUZ § 20; ; B-BUZ § 20 Abs. 1; ; ZPO § 139

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; EB-BUZ § 20
    Darlegungs- und Beweislast bei Verweisung auf einen Vergleichsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 20
    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 691
  • VersR 2000, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99
    In einem solchen Falle genügt es daher nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vergleichbarkeit der anderen Tätigkeit nur summarisch bestreitet, vielmehr obliegt es ihm von Anfang an vorzutragen - und erforderlichenfalls zu beweisen -, daß und warum er diese Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (Senatsurteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99
    Diesen Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der - branchenerfahrene - Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale näher konkretisiert (Senatsurteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie "in gesunden Tagen" ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 11; vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II 1 [juris Rn. 9]; vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349 unter 2 a [juris Rn. 10]; vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470 unter 3 [juris Rn. 21]; vgl. nunmehr auch § 172 Abs. 2 VVG, der die frühere Rspr. umgesetzt hat, so Terno, r+s 2008, 361; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 172 Rn. 8).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Diesen Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer im Regelfall aber nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale näher konkretisiert (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 3 a).

    Dann genügt es nicht mehr, wenn der Versicherungsnehmer die Vergleichbarkeit der anderen Tätigkeit nur summarisch bestreitet, vielmehr muß er in einem solchen Fall von Anfang an vortragen und erforderlichenfalls beweisen, daß und warum er diese Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (Senatsurteile vom 12. Januar 2000 aaO und vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3).

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 143 ff.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der (behauptete) Eintritt der Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf (Urteile vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 2 a und 3; vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134 unter 2 b; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 a und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I 3 c; ebenso Versicherungsrechts-Handbuch/Rixecker, § 46 Rdn. 121, 123; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 28).
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Denn den ihm obliegenden Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der - branchenerfahrene - Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale ausreichend konkretisiert (siehe zum Vorstehenden insgesamt BGH, Urteil vom 12.01.2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349, Rn. 15; vgl. auch Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 38).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss deshalb nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er auch keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft nach allgemeinen Grundsätzen den Versicherungsnehmer, hier: die Klägerin, die hierzu nachweisen muss, dass sie zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet, und dass sie auch keine andere, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 143 ff.).
  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Übt der Versicherungsnehmer eine Vergleichstätigkeit aber tatsächlich aus, muss er auch darlegen, dass und warum er die Tätigkeit (eigentlich) nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 349; BGH VersR 1995, 159; OLG Karlsruhe VersR 2011, 1165; OLG Düsseldorf RuS 2011, 524; OLG Hamm ZfSch 2007, 582).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

    Diesen Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer im Regelfall aber nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale näher konkretisiert (BGH VersR 1994, 1095, VersR 2000, 349 und VersR 2005, 676).

    Er muss daher aufzeigen und nachweisen, dass und warum er der Vergleichstätigkeit nicht aufgrund seiner bei der Tätigkeitsaufnahme vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen gewachsen war, sie also nicht sachgerecht und anforderungsgemäß ausüben konnte, oder dass sie aus anderen Gründen mit seinem zuvor ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist (BGH VersR 1995, 159, VersR 2000, 349 und VersR 2005, 676).

  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der

    In einem solchen Falle genügt es daher nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vergleichbarkeit der anderen Tätigkeit nur summarisch bestreitet, vielmehr obliegt es ihm von Anfang an vorzutragen - und erforderlichenfalls zu beweisen -, dass und warum er diese Tätigkeit nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (BGH, Urteil vom 12.01.2000 - IV ZR 85/99 in: VersR 2000, 349, juris Rz. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 28 U 139/07

    Anwaltshaftung wegen Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG - Mithaftung

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05

    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 71/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berufsunfähigkeit

  • OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorhandenseins eines

  • OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Krankenschwester im Nachtdienst; nach Treu

  • OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer

  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 12 U 144/12

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistig

  • LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlegungslast hinsichtlich fehlender

  • OLG Zweibrücken, 15.01.2014 - 1 U 190/12

    Berufsunfähigkeit mehrdimensionale psychosomatische Störung

  • OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2012 - L 3 AS 4573/11
  • KG, 02.11.2010 - 6 U 75/10

    Zur Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04

    Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen

  • OLG Hamm, 03.07.2002 - 20 U 194/01

    Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorliegen einer

  • LG Arnsberg, 12.01.2022 - 1 O 452/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren - Verweisung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht