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   BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05   

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https://dejure.org/2007,5539
BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,5539)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2007 - IV ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,5539)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 94/05 (https://dejure.org/2007,5539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Rückerstattung von an eine Lebensversicherung gezahlten Beiträgen; Unwirksamkeit von Bestimmungen über den Rückkaufswert und die Verrechnung der Abschlusskosten des Versicherungsvertrags wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot

  • Judicialis

    VAG § 10a; ; VVG § 5a; ; VVG § ... 5a Abs. 1; ; VVG § 5a Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 5a Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 5a Abs. 2 Satz 4; ; VVG § 39; ; AVB § 6 Abs. 3; ; AVB § 15; ; AGBG § 6; ; AGBG § 9; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 306

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 174; VVG § 176
    BGH-Urteile vom 9. 5. 2001 zur Intransparenz von Rückkaufswertklauseln gelten auch für einen VVaG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 6 Abs. 3 § 15; VVG § 5a; AGBG § 6; BGB § 306
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AVB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rechtsfolgen einer Klauselunwirksamkeit ergeben sich nicht aus § 5 a VVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 337
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Wie der Senat im Urteil vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 318 m.w.N.) entschieden hat, ergeben sich die Rechtsfolgen der Klauselunwirksamkeit nicht aus § 5a VVG, sondern allein aus § 306 BGB, § 6 AGBG.

    Für das Versicherungsverhältnis trifft die im Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (aaO S. 320 ff.) nach objektiv-generalisierenden Gesichtspunkten vorgenommene Interessenabwägung auch für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu, selbst wenn die Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder sind (vgl. zur Feststellung des Schlussüberschusses beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit BVerfG VersR 2005, 1127, 1134).

    b) Ob der vom Beklagten angesetzte Rückkaufswert den nach Maßgabe des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (aaO S. 318 ff.) zu beanspruchenden Mindestbetrag erreicht, hat das Berufungsgericht noch zu klären.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Dies habe der Bundesgerichtshof für gleichartige Klauseln entschieden (BGHZ 147, 354, 373).

    § 6 Abs. 3 AVB über den Rückkaufswert bei Kündigung und § 15 AVB über die Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren sind in gleicher Weise intransparent wie die vom Senat durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354, 373) für unwirksam erklärten Klauseln anderer Lebensversicherer.

    Daran ändern auch der Hinweis in der Verbraucherinformation, in den ersten Jahren sei der Rückkaufswert deutlich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge, und die Bezugnahme auf die im Versicherungsschein abgedruckte vollständige Tabelle der Garantiewerte nichts, weil in den Klauseln selbst kein Hinweis auf die für den Versicherungsnehmer mit der vorzeitigen Beendigung der Beitragszahlung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile enthalten ist (dazu BGHZ 147, 354, 363 f. und BGHZ 147, 373, 380).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Soweit Verschiebungen im Wert der Mitgliedschaft eintreten sollten, gelten für die Abwägung der jeweiligen Interessen der Versicherungsnehmer die gleichen Erwägungen, zumal der wirtschaftliche Wert, den der Versicherungsnehmer während der laufenden Vereinsmitgliedschaft bezieht, eher gering ist (vgl. BVerfG VersR 2005, 1109, 1124).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Daran ändern auch der Hinweis in der Verbraucherinformation, in den ersten Jahren sei der Rückkaufswert deutlich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge, und die Bezugnahme auf die im Versicherungsschein abgedruckte vollständige Tabelle der Garantiewerte nichts, weil in den Klauseln selbst kein Hinweis auf die für den Versicherungsnehmer mit der vorzeitigen Beendigung der Beitragszahlung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile enthalten ist (dazu BGHZ 147, 354, 363 f. und BGHZ 147, 373, 380).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Für das Versicherungsverhältnis trifft die im Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (aaO S. 320 ff.) nach objektiv-generalisierenden Gesichtspunkten vorgenommene Interessenabwägung auch für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu, selbst wenn die Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder sind (vgl. zur Feststellung des Schlussüberschusses beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit BVerfG VersR 2005, 1127, 1134).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
    Allgemeine Versicherungsbedingungen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, die das Versicherungsverhältnis betreffen, sind vom Anwendungsbereich des AGB-Gesetzes und der §§ 305 ff. BGB nicht ausgenommen (vgl. BGHZ 136, 394, 396 ff.).
  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, begründet ein etwaiger Transparenzmangel in einer Verbraucherinformation kein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 94/05, VersR 2008, 337 Rn. 8; vom 26. September 2007 - IV ZR 321/05, VersR 2007, 1547 Rn. 9 f.; vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297 [juris Rn. 49]).
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    Auch bei den vom Kläger beanspruchten Nachzahlungen geht es damit um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag (vgl. BGHZ 164, 297, 318; Senatsurteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 94/05 - VersR 2008, 337 Tz. 10).
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 200/10

    Inhaltskontrolle für Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 24. Oktober 2007 entschieden, dass dem Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert die Rechtsnatur des Versicherers als VVaG nicht entgegensteht (IV ZR 94/05, VersR 2008, 337 Rn. 12).
  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08

    Kapitallebensversicherung: Berechnung des Rückkaufswertes nach vorzeitiger

    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2011 - 7 U 73/11

    Widerspruch gegen einen nach altem Recht abgeschlossenen

    Deshalb hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen kein unbefristetes Widerspruchsrecht angenommen (vgl. BGH, VersR 2008, 337).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 7 U 204/10

    Versicherungsvertrag nach altem Recht: Europarechtskonformität des sog.

    Deshalb hat auch der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen kein unbefristetes Widerspruchsrecht angenommen (vgl. BGH, VersR 2008, S. 337).
  • AG Köln, 31.01.2012 - 124 C 484/11

    Späteres Berufen eines Versicherungsnehmers auf ein seit Vertragsschluss

    Deshalb hat auch der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen kein unbefristetes Widerspruchsrecht angenommen (vgl. BGH, VersR 2008, S. 337).".
  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3976/08

    Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer

    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).
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