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   BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76   

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https://dejure.org/1977,730
BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76 (https://dejure.org/1977,730)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1977 - IV ZR 97/76 (https://dejure.org/1977,730)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 (https://dejure.org/1977,730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines den Firmenrechtsschutz und den Vertragsrechtsschutz umfassenden Versicherungsvertrages - Kostentragungspflicht des Versicheres bei gütlicher Beilegung des Rechtsstreits - Ausnahme von durch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB § 2 Abs. 3 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 1006
  • VersR 1977, 809
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene, stark einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 3 a Fall 1 ARB ist nach dem Sinn der Bestimmung unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise nicht gerechtfertigt (vgl. BGH VersR 1951, 97; BGHZ 65, 142, 145) [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75].
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    d) Bei der einverständlichen Erledigung eines Rechtsstreits durch einen Vergleich ist aber dessen Ausdehnung auf nicht rechtshängige Streitgegenstände häufig sachdienlich und allgemein üblich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809 unter I 2 b).
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11

    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei

    Dies ergibt sich aus ihrem Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 12; vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 20 f.; vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Die an § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO angelehnte Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809 unter I 1; Bauer, aaO Rdn. 167).

    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    Dies ergibt sich aus dem Zweck der Klausel, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (Senat, aaO und Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).

    Wie der Senat schon mit Urteil vom 16. Juni 1977 (IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 2 c) ausgeführt hat, ist der Versicherer bei erheblichen Schwierigkeiten, die im Einzelfall bei der Ermittlung des Erfolgsverhältnisses bestehen, jedenfalls nach Treu und Glauben gehalten, eine der gesetzlichen Ersatzregelung des § 98 ZPO entsprechende Kostenaufhebung zu akzeptieren, sofern sie nach den Ergebnissen in der Hauptsache noch vertretbar erscheint.

  • OLG Hamm, 08.12.2004 - 20 U 151/04

    Bindung des Rechtsschutzversicherers an eine abweichende Kostenquote nach

    Der erkennbare Zweck ist derselbe, der in den älteren Musterbedingungen mit der Regelung des § 2 Abs. 3 Buchst. a) ARB 75 verbunden gewesen ist (vgl. dazu BGH, VersR 1977, 809 unter I 1; OLG Karlsruhe, VersR 1984, 839).
  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 254/80

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Abschluß eines Prozeßvergleichs

    Auf solche an die materielle Rechtslage anknüpfende Erwägungen, für die im Einzelfall erfahrungsgemäß häufig nur schwer feststellbare Umstände maßgebend wären, soll es bei der Anwendung der ersten Alternative des § 2 Abs. 3 a ARB ersichtlich nicht ankommen (BGH Urteil vom 16.6.1977, IV ZR 97/76 = VersR 1977, 809, 810).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Die Regelung ist nach der Rechtsprechung (BGH VersR 1977, 809; NJW 1982, 1103) formal nach ihrem Wortlaut auszulegen.
  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03

    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der

    Das Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens, dem ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich entsprechen muss, ist danach in erster Linie durch eine Gegenüberstellung der erstrebten Rechtsfolgen und der im Vergleich erzielten Ergebnisse zu ermitteln (vgl. BGH VersR 1977, 809; BGH VersR 1982, 391).
  • LG Kempten, 04.12.1996 - 5 S 1923/96

    Bestimmung der Anforderungen an das Vorliegen einer gütlichen Erledigung im Sinne

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  • BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83

    Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der

    Das hat der frühere IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 16. Juni 1977 (IV ZR 97/76 - VersR 1977, 809) bereits zu § 2 Abs. 3 a), 1. Alternative ARB klargestellt.
  • LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08

    Leistungsausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung:

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

  • AG Aachen, 16.12.2005 - 84 C 501/05

    Umfang der Erstattungspflicht einer Rechtsschutzversicherung für aufgebrachte

  • OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06

    Nichtangabe der Kündigung eines Vorversicherers bei wechselseitigen Kündigungen -

  • OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12

    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser

  • LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11

    Rechtsschutzversicherung: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

  • LG Ulm, 12.12.2007 - 1 S 132/07

    Konkludente Vereinbarung einer Kostenaufhebung durch fehlende Problematisierung

  • LG Münster, 08.10.2018 - 15 S 12/18

    Rückzahlung der geleisteten Verfahrenskosten aufgrund des

  • LG Bielefeld, 07.07.2004 - 25 O 94/04
  • LG Bielefeld, 16.01.2003 - 21 S 286/02

    Rechtsanwalt hat einen Anspruch auf Vergütung gem. Anwaltsvertrag durch Anfallen

  • LG Hannover, 09.06.2005 - 3 S 73/04

    Anspruch auf Kostenerstattung nach Maßgabe der wirksam vereinbarten

  • LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses; Einschränkung der

  • LG Kleve, 20.06.1986 - 4 O 107/86

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages;

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