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   BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52   

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https://dejure.org/1952,829
BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52 (https://dejure.org/1952,829)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1952 - IV ZR 99/52 (https://dejure.org/1952,829)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 (https://dejure.org/1952,829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1953, 100
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.11.1933 - II 112/33

    Darf eine bestrittene Klagforderung ohne Prüfung ihres Bestehens mit der

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
    Denn auch bei der ergänzenden Testamentsauslegung kommt es darauf an, die Willensrichtung des Erblassers für die Zeit der Testamentserrichtung festzustellen (RGZ 142, 175).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. April 1951 - IV ZR 4/50 (Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 2084 BGB) bereits dargelegt, daß bei gemeinschaftlichen Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Testaments stets zu prüfen ist, ob eine nach dem Verhalten eines der Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
    Hierbei brauchte das Berufungsgericht sich, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits ausgesprochen hat, nicht mit jedem einzelnen Parteivorbringen und Beweismittel ausdrücklich auseinanderzusetzen (BGHZ 3, 162 [175]).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
    Es ist allerdings nicht hinreichend deutlich, ob das Berufungsgericht sich des Unterschiedes bewußt gewesen ist, der zwischen der Ermittlung des mutmaßlichen (wirklichen) Willens des Erblassers und der Berücksichtigung eines nur unterstellten (hypothetischen) Willens im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung besteht (vgl. RGZ 134, 277 [280]; 142, 171 [175]).
  • RG, 10.12.1931 - IV 261/31

    Kann auf dem Wege ergänzender Testamentsauslegung in der Einsetzung der

    Auszug aus BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52
    Es ist allerdings nicht hinreichend deutlich, ob das Berufungsgericht sich des Unterschiedes bewußt gewesen ist, der zwischen der Ermittlung des mutmaßlichen (wirklichen) Willens des Erblassers und der Berücksichtigung eines nur unterstellten (hypothetischen) Willens im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung besteht (vgl. RGZ 134, 277 [280]; 142, 171 [175]).
  • LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

    Vorbringen, das über eine Stellungnahme zu dem neuen Vortrag aus dem verspäteten Schriftsatz hinausgeht, ist dagegen nicht zu berücksichtigen (BGH 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 - LM BGB § 242 (A) Nr. 7; 11. November 1964 - IV ZR 320/63 - NJW 1965/297; Stein/Jonas-Leipold ZPO 21. Aufl. § 283 Rdn. 26 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann ZPO 61. Aufl. § 283 Rdn. 14).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Somit handelt es sich nicht mehr darum, daß der erwiesene oder auch nur zu vermutende wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines nur hypothetischen Willens, den der Erblasser vermutlich gehabt haben würde, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte (vgl. BGH DNotZ 1953, 100/101; BayObLGZ 1954, 27/36; 1982, 159/165; MünchKomm/Leipold aaO.; Staudinger/Otte aaO. RdNr. 82; Palandt/Edenhofer § 2084 Anm. 1 d bb).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 39/64

    Anspruch auf Einräumung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs -

    (Das letztgenannte Zitat stimmt nicht; es kann nicht festgestellt werden, welche Entscheidung gemeint ist.) Der Rechtsbeschwerdeführer meint sodann unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 (LM BGB § 242 (A) Nr. 7), bei der Feststellung des mutmaßlichen Willens komme es darauf an, die Willensrichtung des Erblassers festzustellen.

    Von den angeführten und diesen Grundsatz vertretenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 1951 (RdL 1951, 138), vom 12. Juni 1951 (RdL 1952, 21) und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 (LM BGB § 242 (A) Nr. 7) ist das Beschwerdegericht nicht abgewichen.

  • BGH, 06.05.1954 - IV ZR 53/54

    Rechtsmittel

    Wenn in dem Tatbestand des Berufungsurteils wegen aller Einzelheiten auf den Inhalt der Akten und Beiakten Bezug genommen wird, so lässt sich dem nicht entnehmen, dass die in Frage stehende Behauptung bereits in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wurde; in dem nachgereichten Schriftsatz aber durfte der Kläger sich nur zu Behauptungen der Beklagten erklären, die ihm nicht rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt worden waren, nicht mehr durfte er aber in diesem Zeitpunkt selbständige neue Behauptungen aufstellen (BGH Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52 [S. 16]).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1997 - 19 U 13/97

    Erbenstellung der Beklagten als Ersatzerbe; Rücktritt vom Ehe- und Erbvertrag bei

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  • OLG Köln, 19.09.1996 - 1 U 39/95
    Dabei gilt es, anhand des gesamten Inhalts des Testaments (vgl. BGH LM § 2084 Nr. 12; MünchKomm/Leipold a.a.O. Rn. 12) den in oder hinter dem Wortlaut der Verfügung stehenden wahren Willen des Erblassers zu ermitteln und ihm zur rechtlichen Geltung zu verhelfen (Erman-Schmidt, BGB, 9. Aufl. § 2084 Rn. 1; MünchKomm/Leipold a.a.O. Rn. 26, 27), wobei gemeinschaftliche Testamente nach den Vorstellungen beider Ehegatten auszulegen sind (BGH DNotZ 1953, 100, 102; BGHZ 122, 129; Erman-Schmidt a.a.O. Rn. 2).
  • BGH, 09.10.1954 - VI ZR 122/53

    Rechtsmittel

    Der verneinenden Ansicht des IV. Zivilsenats (Urteil vom 20. Oktober 1952 IV ZR 99/52 - L-M (7) § 242 (A) BGB -) steht die Auffassung des I. Zivilsenats (Urteil vom 9. November 1951 I ZR 107/50 - NJW 1952, 222 = L-M (4) § 1 UWG) gegenüber, dass der Inhalt des gemäß § 272 a ZPO nachgebrachten Schriftsatzes voll zu berücksichtigen sei, ohne dass es darauf ankomme, ob er sich im Rahmen einer einfachen Gegenerklärung halte oder darüber hinausgehe (so auch Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 272 a Bem. III 1; Baumbach ZPO 22. Aufl. § 272 a Bem. 3 B).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 78/52

    Rechtsmittel

    Die Auslegung als solche, und gerade auch die ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB ist eine von dem Pächter zu erfüllende Aufgabe, die an sich mit der Beweislast nichts zu tun hat, so daß es nicht angängig ist, einer Partei den Beweis für die von ihr vertretene Auslegung aufzuerlegen (Urteil des IV. Zivilsenats vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52, LM § 242 A Nr. 7).
  • BGH, 23.12.1955 - V ZR 152/55

    Rechtsmittel

    Deshalb kommen hier nicht die Grundsätze des IV. Zivilsenats (DNotZ 1953, 100) in Betracht, nach denen in diesem Falle neues Vorbringen über den Rahmen einer Gegenerklärung hinaus nicht als Bestandteil des Tatbestands anzusehen ist (vgl. dazu auch I. Zivilsenat in NJW 1952, 222).
  • BGH, 27.05.1971 - V BLw 7/71

    Verfügung zum Nachteil des Nacherben - Einsetzung zu Nacherben - Teilnichtigkeit

    Welche bestimmte Rechtsfragen das Beschwerdegericht anders beantwortet hat, als dies in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 99/52, LM § 242 BGB (A) Nr. 7) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOblGZ 1954, 36) geschehen ist, hat die Rechtsbeschwerde nicht dargetan.
  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 6/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1960 - VII ZR 86/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 66/60
  • BGH, 28.01.1954 - IV ZR 105/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1953 - IV ZR 197/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1961 - VIII ZR 72/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1956 - V ZR 96/54

    Rechtsmittel

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