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   BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84   

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https://dejure.org/1988,349
BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84 (https://dejure.org/1988,349)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1988 - IVb ZB 151/84 (https://dejure.org/1988,349)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 (https://dejure.org/1988,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehegatte - Versorgungsanrecht - Wertunterschied - Erstverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VAHRG § 10a
    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 29
  • NJW-RR 1989, 131 (Ls.)
  • MDR 1988, 1042
  • FamRZ 1988, 1148
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats.(BGHZ 81, 100, 123; 90, 52, 57).

    Wie der Senat in BGHZ 90, 52 (59 f.) dargelegt hat, ist der Grund dafür, daß das Gesetz im Sinne einer "Momentaufnahme" auf die am Ende des der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgehenden Monats (§ 1587 Abs. 2 BGB) bestehenden Verhältnisse abstellt, ein rein praktischer: An sich wäre als "Ehezeit" die Zeit bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils zu rechnen gewesen.

    Die auf dieser Notwendigkeit beruhende Stichtagsregelung konnte auf die Berücksichtigung der tatsächlichen, individuellen Umstände beschränkt werden, weil davon auszugehen ist, daß dem Gericht Änderungen der Rechtslage, auch solche aus jüngerer Zeit vor seiner Entscheidung, rechtzeitig bekannt werden (BGHZ 90, 52, 60).

    Daß weitere künftige Eingriffe des Gesetzgebers in das Versorgungsrecht, die in der Tat nicht fernliegen, für den Versorgungsausgleich nicht ohne Auswirkung bleiben werden, hat den Senat schon früher nicht daran gehindert, eine jedenfalls für den Zeitpunkt der Entscheidung dem Grundsatz der Halbteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst nahe kommende Lösung zu suchen (BGHZ 90, 52, 61 f.).

  • KG, 19.03.1981 - 15 UF 5201/80
    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Entgegen der von dem Beschwerdegericht bereits in FamRZ 1981, 680, 681 vertretenen Rechtsauffassung sind die Beträge der auszugleichenden Anwartschaften (259, 75 DM und 258, 47 DM) mit den vorgenommenen Aufrundungen auf zehn Deutsche Pfennige anzusetzen.
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Gleichwohl hat der Senat es in einem Hinweis in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 1. Juni 1988 (IVb ZB 58/86) für zulässig gehalten, daß der Tatrichter Veränderungen in der Versorgungslage von Ehegatten, die sich aus individuellen Umständen bis zur letzten Tatsachenentscheidung ergeben und unter den Voraussetzungen des § 10a VAHRG zu einer - späteren - Abänderungsentscheidung führen würden, bereits im Erstverfahren berücksichtigt (ebenso Bergner aaO. S. 100 f.; s.a. Hahne FamRZ aaO. S. 231).
  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats.(BGHZ 81, 100, 123; 90, 52, 57).
  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 566/81

    Versorgungsausgleich nach Scheidung zwischem einen Beamten und Ehefrau -

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Deshalb hat der Senat mit dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 566/81 - auch dem Umstand, daß ein Beamter nach dem Ende der Ehezeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden war, keine Bedeutung beigemessen, an diese individuelle Änderung der Versorgungslage in der Zeit nach dem Ehezeitende also nicht die in der Entscheidung BGHZ 82, 66 entwickelten rechtlichen Folgerungen für die Bewertung der Versorgung eines Frühpensionärs geknüpft.
  • OLG Hamm, 25.09.1986 - 3 UF 127/86

    Anspruch auf Scheidung einer Ehe; Anwendungsbereich der Härteklausel des § 1568

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Aus dieser Rechtsprechung haben außer dem Kammergericht in dem angefochtenen Beschluß eine Reihe weiterer Beschwerdegerichte den Schluß gezogen, daß danach auch in Fällen der hier vorliegenden Art, in denen ein Beamter nach dem Ende der Ehezeit unter Verlust der Beamtenversorgung aus dem Dienst ausscheidet und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, der Bemessung des Versorgungsausgleichs weiterhin die bei Ehezeitende vorhanden gewesene Anwartschaft auf Beamtenversorgung zugrunde zu legen sei (OLG Stuttgart FamRZ 1984, 801; OLG Köln FamRZ 1985, 1050; OLG Hamm, 3. Familiensenat, FamRZ 1986, 1222).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 85/83

    Ausgleich von wegfallenden Anwartschaften auf landwirtschaftliches Altersgeld

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Wenn nicht mehr die ehezeitlich erlangte Anwartschaft auf Beamtenversorgung, wohl aber als Ersatz dafür durch Nachversicherung erworbene Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehen, findet der Ausgleich im Wege der Übertragung von Rentenanwartschaften statt (Senatsbeschluß vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - FamRZ 1982, 154, 155; s. auch Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/83 - FamRZ 1986, 892, 894).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Wenn nicht mehr die ehezeitlich erlangte Anwartschaft auf Beamtenversorgung, wohl aber als Ersatz dafür durch Nachversicherung erworbene Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehen, findet der Ausgleich im Wege der Übertragung von Rentenanwartschaften statt (Senatsbeschluß vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - FamRZ 1982, 154, 155; s. auch Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/83 - FamRZ 1986, 892, 894).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags;

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Dieses .sah vielmehr, wie in dem angefochtenen Beschluß anhand der Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt ist, außer im Falle des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB eine Berücksichtigung von nach Ehezeitende eingetretenen Veränderungen der die Versorgungslage der Ehegatten bestimmenden tatsächlichen, individuellen Verhältnisse bei der Höhe des Ausgleichs nicht vor (BGHZ aaO.; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006).
  • BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81

    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
    Dieses .sah vielmehr, wie in dem angefochtenen Beschluß anhand der Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt ist, außer im Falle des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB eine Berücksichtigung von nach Ehezeitende eingetretenen Veränderungen der die Versorgungslage der Ehegatten bestimmenden tatsächlichen, individuellen Verhältnisse bei der Höhe des Ausgleichs nicht vor (BGHZ aaO.; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 68/82

    Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers aufgrund einer seelischen Störung

  • OLG Hamm, 11.07.1986 - 7 UF 623/85

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Auszugleichende Versorgungsanrechte;

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

  • OLG Köln, 13.08.1985 - 4 UF 154/85

    Errechnung des Umfangs einer zu begründenden Rentenanwartschaft eines

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum früheren Recht (Senatsbeschluss vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1149 ff.) sollen solche nachehezeitlichen Veränderungen bereits im Erstverfahren berücksichtigt werden, wenn sie bis zur letzten Tatsachenentscheidung eingetreten sind (BT-Drucks. 16/10144 S. 49).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches

    Dieser Beurteilung steht es nicht entgegen, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte auf eine nach Ehezeitende eingetretene Veränderung der Versorgungslage Einfluss genommen hat, weil die Umstände, unter denen sich die Versorgungslage geändert hat, grundsätzlich keiner Bewertung nach Kriterien der Vorwerfbarkeit oder des Verschuldens unterliegen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1150 f. und vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/84 - FamRZ 1989, 44, 45).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum früheren Recht (Senatsbeschluss vom 6. Juli 1988 - IV b ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1149 ff.) sollen solche nachehezeitlichen Veränderungen bereits im Erstverfahren berücksichtigt werden, wenn sie bis zur letzten Tatsachenentscheidung eingetreten sind (BT-Drucks. 16/10144 S. 49).
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