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   BGH, 05.03.1980 - IVb ZB 583/80   

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BGH, 05.03.1980 - IVb ZB 583/80 (https://dejure.org/1980,5850)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - IVb ZB 583/80 (https://dejure.org/1980,5850)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - IVb ZB 583/80 (https://dejure.org/1980,5850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren Beschwerde - Pflicht zur Anfügung einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1971 - IV ZB 45/71

    Partei - Rechtsrat - Niederlegung - Post - Zustellung - Nachteiliges Urteil

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IVb ZB 583/80
    Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach der Form und der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (vgl. BGH LM BEG § 218 Nr. 1 = NJW/RzW 1957, 204; BGH VersR 1971, 1175; 1977, 719).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Gegen ihre allgemeine Ausweitung auf das Urteilsverfahren spricht bereits der Umstand, daß Rechtsmittelbelehrungen im Zivilprozeß nach wie vor generell nicht für erforderlich gehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1980 - IV b ZB 583/80 - FamRZ 1980, 555; vom 12. November 1986 - IV b ZB 127/86 - VersR 1987, 486, 487 und vom 22. November 1995 - XII ZB 163/95 - NJW-RR 1996, 387, 388), obwohl auch hier ersichtlich die Gefahr besteht, durch Unkenntnis der Verfahrensvorschriften Verteidigungsrechte einzubüßen.
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Dies entspricht einer verbreiteten Praxis (vgl. Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1174; Bergerfurth, Der Ehescheidungsprozeß und die anderen Eheverfahren 5. Aufl. Rdn. 256; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. Rdn. 306, 436, 437; Düsseldorfer Tabelle Stand 1. Januar 1979, A Kindesunterhalt 4 a; II Leistungsfähigkeit B 2, FamRZ 1978, 854, 855, 857; Hammer Leitlinien Stand 1. Januar 1982 I 1 FamRZ 1981, 1209, 1212; Leitlinien des OLG Köln Stand 1. Januar 1982 B II 2, NJW 1982, 23, 24) die auch der erkennende Senat für einen Fall des Kindesunterhalts nach § 1603 BGB bereits gebilligt hat (Beschluß vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - FamRZ 1980, 555, 556).
  • BGH, 22.11.1995 - XII ZB 163/95

    Zustellung eines Urteils an eine im Ausland lebende Partei; Übersetzung in die

    Es bedurfte entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde keiner Übersetzung des zuzustellenden Urteils in die polnische Sprache (vgl. Kissel GVG 2. Aufl. § 184 RdNr. 10 m.w.N.), ebensowenig einer Rechtsmittelbelehrung, die bei nach der Zivilprozeßordnung anfechtbaren Entscheidungen nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173 [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93]; Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - FamRZ 1980, 555 st.Rspr.).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zu diesem Zweck muß die Partei sich ggf. bei einer geeigneten Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 = FamRZ 1980, 555 und vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 1 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 96/87

    Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Weiterleitung -

    Zu diesem Zweck muß sie sich gegebenenfalls an einer geeigneten Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1986 - IVb ZB 583/80 = FamRZ 1980, 555; vom 23. November 1983 - IVb ZB 39/83 - m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZB 4/82

    Rechtsrateinholung - Konkurseröffnung - Unterbrechungswirkung

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei ist, alsbald Rechtsrat einzuholen, wenn sie im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens mit einem ihr nicht geläufigen prozeßrechtlichen Problem konfrontiert wird (vgl. BGH, Beschluß vom 5.3.1980 - IV b ZB 583/80 = FamRZ 1980 S. 555 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZB 31/93

    Anwaltszwang bei einer als Einspruch bezeichneten sofortigen Beschwerde -

    Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach der Form (und der Frist) eines Rechtsmittels zu erkundigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 = FamRZ 1980, 555; vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 7).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83

    Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen

    Sie muß sich gegebenenfalls an geeigneter Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - FamRZ 1980, 555; BGH Beschlüsse vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347, 6. April 1977 - IV ZB 50/76 - VersR 1977, 719, 720 und 5. April 1957 - IV ZB 58/57 - LM BEG 1956 § 218 Nr. 1).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 683/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach der Zustellung einer ihr nachteiligen Entscheidung über die einzuhaltende Frist und die zu beachtende Form eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung zu erkundigen (vgl. BGH LM BEG § 218 Nr. 1; BGH VersR 1971, 1175; 1977, 719; sowie die Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - und vom 23. April 1980 - IVb ZB 585/80 -).
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