Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,72
BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80 (https://dejure.org/1980,72)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1980 - IVb ZB 712/80 (https://dejure.org/1980,72)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 (https://dejure.org/1980,72)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,72) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den Versorgungsausgleich - Ausgleich von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach § 1587 b Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Beeinträchtigung der Rechte von am Versorgungsausgleich ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG § 20 Abs. 1; FGG § 53 b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1, § 53b Abs. 2
    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1274
  • MDR 1981, 304
  • FamRZ 1981, 132
  • VersR 1981, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 628/80

    Anwaltszwang - Versorgungsausgleichs-Folgesachen

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
    Die finanziellen Auswirkungen, die ohnehin oft nicht klar überschaubar sind, bleiben in dem hier zu erörternden Rahmen indessen von untergeordneter Bedeutung, wie sich schon daran zeigt, daß zwischen den am Versorgungsausgleich beteiligten Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen ein finanzieller Ausgleich nicht stattfindet (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 628/80 - FamRZ 1980, 990, 991).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
    Nach § 20 Abs. 1 FGG ist hierzu vielmehr erforderlich, daß sie durch die Entscheidung des Familiengerichts in ihrem Recht beeinträchtigt worden ist (BGHZ 41, 114, 116).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZB 625/80

    Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
    Soweit es sich um den Versorgungsausgleich nach § 1587 b Abs. 1 BGB handelt, ist sie dadurch in ihren Aufgaben und Befugnissen betroffen, daß das Familiengericht bei ihr bestehende Rentenanwartschaften des Ehemannes in bestimmter Höhe auf das ebenfalls bei ihr geführte Konto der Ehefrau übertragen hat (vgl. BGH Beschluß vom 20. September 1978 - IV ZB 97/78 - FamRZ 1978, 889, 890; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - IV b ZB 625/80 - FamRZ 1980, 989, 990).
  • BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78

    Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
    Soweit es sich um den Versorgungsausgleich nach § 1587 b Abs. 1 BGB handelt, ist sie dadurch in ihren Aufgaben und Befugnissen betroffen, daß das Familiengericht bei ihr bestehende Rentenanwartschaften des Ehemannes in bestimmter Höhe auf das ebenfalls bei ihr geführte Konto der Ehefrau übertragen hat (vgl. BGH Beschluß vom 20. September 1978 - IV ZB 97/78 - FamRZ 1978, 889, 890; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - IV b ZB 625/80 - FamRZ 1980, 989, 990).
  • OLG Hamm, 25.02.1980 - 3 UF 395/79
    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
    Der teilweise vertretenen Auffassung, im letztgenannten Fall scheide eine Beschwer der Sozialversicherungsträger überhaupt (so OLG Frankfurt FamRZ 1980, 603 - nur Leitsatz; OLG Celle - 10. ZS - Beschluß vom 26. März 1980 - 10 UF 199/79; ebenso die Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger in FamRZ 1979, 761, 762) oder wenigstens des "übernehmenden" Sozialversicherungsträgers (so OLG Hamm FamRZ 1980, 604) aus, vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Im Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach § 1587 b Abs. 1 bis 3 BGB sind neben den Interessen der Ehegatten auch diejenigen der von dem Ausgleich betroffenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen und der Versorgungslast berührt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133).

    Das Gesetz trägt den Interessen der Versorgungsträger dadurch Rechnung, daß sie am Verfahren zu beteiligen sind (§ 53 b Abs. 2 Satz 1 FGG; zum Fall des § 1587 b Abs. 3 BGB vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 a.a.O. S. 133).

    Aufgrund ihrer Stellung als Beteiligte sind sie nach § 20 Abs. 1 FGG auch zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt, mit denen sie jeden der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden Eingriff in ihre Rechtsstellung bekämpfen können (Senatsbeschluß vom 12. November 1980 a.a.O. S. 133 f.).

    Letzteres gilt im übrigen auch für das Rechtsmittel der Versorgungsträger, wenn auch für diese eine Beschwer schon allein in dem Eingriff in ihre Rechtsstellung gegeben ist, ohne daß es insoweit auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 a.a.O. S. 133 f.).

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Daher kann sich der Versorgungsträger mit seinem Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung der Härteklausel des § 27 VersAusglG stützen (OLG Stuttgart FamRZ 2012, 303, 305; Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 59 FamFG Rn. 12; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 134 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175, 177 zu § 1587 c BGB).

    Eine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass ein bei ihm bestehendes Anrecht durch das Gericht eine unrichtige Bewertung erfahren hat, ohne dass es darauf ankäme, ob der Wert des Anrechts zu hoch oder zu niedrig bemessen worden ist (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 12. November 1980 - IV b ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Für die Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers ist sein rechtliches Interesse an einer dem Gesetz entsprechenden Regelung des Versorgungsausgleichs maßgeblich; nicht entscheidend ist, ob die im Streit stehende Anwartschaft vom Gericht zu hoch oder zu gering bemessen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. November 1980, IVb ZB 712/80, FamRZ 1981, 132).

    Die gegenteilige Auffassung stelle allein auf die finanziellen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs ab und lasse das rechtliche Interesse der zu beteiligenden Sozialversicherungsträger an einer dem Gesetz entsprechenden Regelung des Versorgungsausgleichs außer Betracht (Senatsbeschluss vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132, 133; s. auch Senatsbeschlüsse vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 984, 985).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht