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BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen für die Abänderung eines Prozessvergleichs - Veranlagung des Nettogehalts des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1577, § 1585c
Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der Lebensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten; Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1282
- FamRZ 1987, 1011
- FamRZ 1987, 1012
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Handelte es sich danach bei den vom Kläger behaupteten Mehreinkünften um solche, die die Beklagte aus einer von ihr nach § 1570 BGB nicht zu erwartenden Tätigkeit erzielt, richtet sich die Anrechnung nach der Vorschrift des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 - FamRZ 1983, 146 ff). - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Senats unterhaltsrechtlich eine - tatsächliche oder angenommene - Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird (vgl. die Urteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene. - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wegen der Darlegungs- und Beweislast in diesem Bereich verweist der Senat auf seine Urteile vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) und vom 11. Juli 1984 (IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986).
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Das hängt zunächst davon ab, ob der Beklagten im Hinblick auf das Alter des von ihr betreuten gemeinschaftlichen Kindes eine Ausdehnung der Halbtagsarbeit zuzumuten ist (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 89, 108, 111) [BGH 23.11.1983 - IVb ZR 21/82]. - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
An eine bei der früheren Beurteilung verwendete Verteilungsquote wäre das Gericht auch dann nicht gebunden, wenn ein Urteil über Unterhalt abzuändern wäre (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Senats unterhaltsrechtlich eine - tatsächliche oder angenommene - Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird (vgl. die Urteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene. - BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Wegen der Darlegungs- und Beweislast in diesem Bereich verweist der Senat auf seine Urteile vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 572) und vom 11. Juli 1984 (IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986). - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Diese Anspruchsgrundlage käme daher erst in Betracht, wenn sich in der aus anderen Gründen erforderlichen neuen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ergeben sollte, daß die Beklagte - wie der Kläger behauptet - seit Mai 1985 eine Vollzeitarbeit verrichtet, wenn sie sich die daraus erzielten Einkünfte auch voll anrechnen lassen muß (vgl. dazu unten) und wenn diese zusammen mit den weiteren gemäß § 1577 Abs. 1 BGB zurechenbaren Einkünften den vollen Unterhalt (§ 1578) gleichwohl noch nicht erreichen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. November 1984 - IVb ZR 38/83 - FamRZ 1985, 161). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat für die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO (auch) bei Prozeßvergleichen in ständiger Rechtsprechung anwendet (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790 m.w.N.). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86
Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners; …
Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zu § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F.), daß sich dies aus objektiven Gegebenheiten und Veränderungen der Lebensverhältnisse der früheren Ehegatten ergeben kann; das kommt in Betracht, wenn wie hier ein fester sozialer und wirtschaftlicher Zusammenschluß des unterhaltsbedürftigen Ehegatten mit einem neuen Partner über eine längere Zeit besteht, in dessen Folge beide ähnlich wie in einer Ehe zu einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 61/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Wie schon den Senatsurteilen vom 23. April 1980 (IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668) und vom 25. Juni 1980 (IVb ZR 523/80 = FamRZ 1980, 879, 880) zu entnehmen ist, setzt dies allerdings voraus, daß der Partner finanziell imstande ist, die ihm erbrachten Leistungen zu vergüten (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 59/86 = FamRZ 1987, 1011, 1013, 1014 m. Anm. Luthin).In seinem Urteil vom 20. Mai 1987 aaO S. 1014 hat der Senat, rund acht Monate vor Erlaß des Berufungsurteils, entschieden, ein verfügbarer Nettobetrag von 1.366 DM erlaube jedenfalls die Vergütung solcher Aufwendungen, die der Partner, wenn er alleine lebte, ebenfalls aus seinem verfügbaren Einkommen finanzieren müßte.
Als Härtegrund im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB hat es der Senat ferner angesehen, wenn der Unterhaltsberechtigte von einer Eheschließung mit seinem neuen Partner nur deshalb absieht, weil er den Unterhaltsanspruch gegen seinen geschiedenen Ehegatten nicht verlieren will (…Senatsurteile vom 26. Januar 1983 aaO; vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1014; zu § 66 EheG vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 711/80 - FamRZ 1982, 896, 897).
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
Ist die Erwerbsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten - wie hier krankheitshalber - eingeschränkt, versorgt er aber daneben noch einen neuen Partner, ist im Zweifel davon auszugehen, daß er diese häuslichen Tätigkeiten noch zusätzlich übernehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013 a.E.).Dann aber ist auch insoweit der Wert dieser Versorgungsleistungen als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes ihrer früheren Haushaltstätigkeit in der Ehe anzusehen, ohne daß es hier noch auf die Frage ankäme, ob es sich dabei um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im eigentlichen Sinn handelt (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 aaO; zweifelnd Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064).
- BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93
Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die nach ständiger Rechtsprechung anzusetzende Vergütung für Versorgungsleistungen der hier erörterten Art insoweit nicht einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit gleichzusetzen ist, daß vielmehr die tatsächliche Übernahme und Ausübung der Versorgungsdienste ein gewichtiges Indiz für deren Zumutbarkeit darstellt (vgl. Urteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013).Soweit es sich um die Anrechnung von Vergütungen für nicht zumutbare Versorgungsleistungen der hier erörterten Art handelt, ist die Vorschrift ebenfalls heranzuziehen, und zwar auch im Rahmen des Trennungsunterhalts (…vgl. Senatsurteil vom 24. November 1982 aaO. S. 149 und vom 20. Mai 1987 aaO.;… Kalthoener/Büttner aaO.;… s.a. Erman/Dieckmann BGB 8. Aufl. § 1577 Rdn. 13).
- BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97
Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im …
Hätte der Schuldner während seiner Arbeitslosigkeit die Haushaltsführung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übernommen, könnte dies unterhaltsrechtlich Bedeutung erlangen (vgl. zur unterhaltsrechtlichen Relevanz einer solchen Tätigkeit BGH, Urt. v. 20. Mai 1987 - IV b ZR 50/86, FamRZ 1987, 1011, 1013; v. 9. Dezember 1987 - IV b ZR 97/86, FamRZ 1988, 259, 263). - OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von …
Denn sie sind insoweit nicht anders zu beurteilen, als wenn die Klägerin eine bezahlte Tätigkeit als Haushälterin bei Dritten annähme (zur Zumutbarkeit neben der Kinderbetreuung vgl.: BGH, FamRZ 1987, 1011). - OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; …
Es handelt sich vielmehr um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, "den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene" (so BGH FamRZ 1987, 1011 [1013]; BGH FamRZ 1988, 259 [263]). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89
Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes
- BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93
Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben …
Diese kann, teilweise oder auch vollständig, entfallen, wenn der Berechtigte Zuwendungen von dem Partner erhält, die ihm - etwa wegen ihres Charakters als Entgelt für Haushaltsführung oder sonstige Versorgungsleistungen (vgl. Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668; vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 = FamRZ 1987, 1011, 1013) - als Einkommen zuzurechnen sind. - BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86
Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem …
Wenn im Falle des eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach der Rechtsprechung unterhaltsrechtlich eine Vergütung für die Haushaltsführung und Versorgung angerechnet wird, handelt es sich nicht um Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, der nicht unberücksichtigt bleiben kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 50/86 - FamRZ 1987, 1011, 1013). - OLG Hamm, 13.12.1996 - 5 UF 42/96
Familienrechtliche Ausgestaltung der Berechnung des Anspruchs auf monatlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer …
- KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
Nachehelicher Unterhalt: Fortschreibung einer im Unterhaltsvergleich vereinbarten …
- OLG München, 23.05.2003 - 16 UF 783/03
Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der …
- OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 W 16/00
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1987 - 10 UF 163/87
- OLG Hamm, 01.10.1987 - 4 UF 242/86