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   BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80   

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BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80 (https://dejure.org/1980,195)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1980 - IVb ZR 527/80 (https://dejure.org/1980,195)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 (https://dejure.org/1980,195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Unterhalts zur Sicherstellung der Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder - Anrechnung von Mietkosten bei Getrennleben auf den Unterhaltsanspruch - Voraussetzungen des Anspruchs auf Unterhalt

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anwendung von § 1579 Abs. 1 BGB bei Getrenntleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361, § 1579 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2; GG Art. 6
    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1686
  • MDR 1980, 741
  • FamRZ 1980, 665
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Die hierzu von der Revision verfochtene Heranziehung des § 122 BSHG sowie der aus dieser Vorschrift i.V.m. § 16 BSHG abzuleitenden Rechtsvermutung erweist sich, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. September 1979 (FamRZ 1980, 40) bereits entschieden hat, als nicht geeignet, das Problem der eheähnlichen Verbindungen im Rahmen des ehelichen Unterhaltsrechts zu lösen.

    Hiernach ergibt sich auch für die Beurteilung der Bedürftigkeit der Klägerin zu 1. die Notwendigkeit, die Höhe des anzurechnenden Betrages zu ermitteln, wobei dem Berufungsgericht Richtsätze, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, als Anhalt dienen können, soweit sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Abweichung bedingen (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

    Die kostenlose Wohnungsgewährung von Seiten des Partners der Mutter stellt eine vorgelegte freiwillige Leistung an die Kläger zu 2. und 3. dar, deren Anrechenbarkeit auf den Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten von dem Willen des Dritten abhängt (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Auf der anderen Seite kann die Ableitung des Kindesunterhalts von der Lebensstellung der Eltern nicht bedeuten, daß den Kindern eine der Lebensführung und überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werden müßte (vgl. BGH FamRZ 1969, 205, 207).
  • OLG Koblenz, 20.08.1979 - 15 WF 457/79

    Frist; Lauf; Vorprozeß; Urteil; Verkündung

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Deshalb schafft diese Abkehr des Ehegatten von der Ehe in aller Regel einen Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB angeführten Tatbeständen gleichgestellt werden muß und dazu führt, daß die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten, dem die Erfüllung eines derartigen Unterhaltsverlangens als (Mit-)Finanzierung des Zusammenlebens seines Ehepartners mit dem Dritten erscheinen muß, grob unbillig wäre (vgl. Diederichsen, NJW 1977, 353, 358; Gernhuber, Familienrecht, 3. Aufl. S. 235, 405; Palandt/Diederichsen, BGB 39. Aufl. § 1361 Anm. 3 a, § 1579 Anm. 2 d; Schwab, Handbuch des Familienrechts, Rdn. 385 f.; ferner OLG Hamburg FamRZ 1978, 118; OLG München FamRZ 1979, 34; OLG Saarbrücken FamRZ 1979, 1021; Ambrock, Ehe und Ehescheidung § 1579 Anm. II 4 b; derselbe JR 1978, 1, 3 Nr. 57; Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG § 1579 Rdn. 15; Dieckmann, FamRZ 1977, 81, 105; Giesen/Gick, JR 1979, 45; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Unterhaltsrechtsprechung, 3. Aufl. Rdn. 93; MünchKomm/Wacke, Ergänzung zu § 1361 Rdn. 19; MünchKomm/Richter, Ergänzung zu § 1579 Rdn. 13 bis 15 b).
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 7. März 1979 - IV ZR 36/78 - (FamRZ 1979, 569) und 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - (FamRZ 1979, 571) entschieden hat, schließt die Beseitigung des Verschuldensprinzips in der Regelung des Ehegattenunterhalts im Falle des Getrenntlebens und der Ehescheidung nicht aus, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Dabei kann es die Grundsätze heranziehen, die der Bundesgerichtshof in den zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/80 - und 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit dargelegt hat.
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 7. März 1979 - IV ZR 36/78 - (FamRZ 1979, 569) und 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - (FamRZ 1979, 571) entschieden hat, schließt die Beseitigung des Verschuldensprinzips in der Regelung des Ehegattenunterhalts im Falle des Getrenntlebens und der Ehescheidung nicht aus, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Andererseits folgt weder aus Art. 3 Abs. 1 noch aus Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Gesetzgeber die Unterhaltsleistungen für Kinder in der vollen Höhe des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs, der sich regelmäßig nach der Lebensstellung der Eltern bestimmt (vgl. BGH, NJW 1980, S. 1686 (1689); 1983 S. 1429), berücksichtigen müßte.
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Andererseits folge weder aus Art. 3 Abs. 1 noch aus Art. 6 Abs. 1 GG, dass der Gesetzgeber die Unterhaltsleistungen für Kinder in der vollen Höhe des bürgerlichrechtlichen Unterhaltsanspruchs, der sich regelmäßig nach der Lebensstellung der Eltern bestimmt (vgl. BGH, NJW 1980, S. 1686 ; 1983, S. 1429), berücksichtigen müsste.
  • OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11

    Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Amtsgericht gefolgt ist, kann ein solches Fehlverhalten vorliegen, wenn sich ein Ehegatte einseitig von der Ehe löst und sich einem anderen Partner zugewendet (vgl. BGH NJW 1980, 1686; NJW 1984, 2358).
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