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   OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - IV-1 RBs 189/18   

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https://dejure.org/2019,548
OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - IV-1 RBs 189/18 (https://dejure.org/2019,548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.2019 - IV-1 RBs 189/18 (https://dejure.org/2019,548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - IV-1 RBs 189/18 (https://dejure.org/2019,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Qaulifizierter Rotlichtverstoß, Eine-Sekunde-Rotlichtzeit, Beweiswürdigung

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Eine-Sekunde-Rotlichtzeit - Beweiswürdigung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    OLG Düsseldorf zu den notwendigen Feststellungen zur Örtlichkeit bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 1 RBs 189/18
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist bzw. wenn sie gegen Denkgesetze, Gesetze der Logik oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 171).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 1 RBs 189/18
    Ein solcher liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 - "Halt vor der Kreuzung!" - verstoßen wird, ein Fahrzeugführer also - wie hier - bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich, im Regelfall den Kreuzungsbereich oder Einmündungsbereich, einfährt (vgl. BGH NJW 1999, 2978).
  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19

    Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten

    Dabei muss erkennbar sein, dass die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen auf einer festen Tatsachengrundlage beruhen und sich nicht nur als bloße Vermutungen beweisen, die nicht mehr als einen Verdacht begründen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2019, IV-1 RBs 189/18, burhoff-online).
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