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   OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - IV-1 RBs 3/10   

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OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - IV-1 RBs 3/10 (https://dejure.org/2010,11802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2010 - IV-1 RBs 3/10 (https://dejure.org/2010,11802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IV-1 RBs 3/10 (https://dejure.org/2010,11802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für ein eine Blutprobenentnahme rechtfertigendes Alkoholdelikt; Rechtmäßigkeit einer polizeiliche Anordnung einer Blutentnahme zur Nachtzeit ohne richterliche Anordnung; Gefahr in Verzug bzgl. des Ermittlungserfolgs aufgrund der ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Gefährdung des Ermittlungserfolgs ist polizeiliche Anordnung der Blutentnahme nachts rechtens

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Auch OLG Düsseldorf springt beim Richtervorbehalt (§ 81a StPO) zu kurz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Diese Grundsätze beanspruchen nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 [1 Ss 183/08] ; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147) auch bei Blutentnahmen aus Anlass des Verdachts einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Geltung.

    § 81a Abs. 2 StPO ordnet indes nur einen einfachgesetzlichen Richtervorbehalt an, dessen Gewährleistung nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard gehört (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148 a.E.).

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Ein Beweisverwertungsverbot setzt nämlich nicht nur voraus, dass der Beschwerdeführer in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung - zu dem nach § 257 StPO maßgeblichen Zeitpunkt - der Verwertung des Beweismittels überhaupt widersprochen hat; er muss seinen Widerspruch vielmehr auch unter Angabe des/der hierfür konkret relevanten Verfahrensfehler(s) begründet und dadurch die Angriffsrichtung spezifiziert haben, die zugleich den Prüfungsumfang des Tatrichters begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3588f.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 2009 [3 Ss 7/09] ).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Diese Grundsätze beanspruchen nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 [1 Ss 183/08] ; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147) auch bei Blutentnahmen aus Anlass des Verdachts einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Geltung.
  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Angesichts dieser Sachlage stünde der mit der Einrichtung eines nächtlichen Eildienstes erreichbare Zuwachs an effektivem Rechtsschutz für den Bürger in keinem Verhältnis zu dem erheblichen personellen Aufwand, den eine solche Maßnahme mit sich bringen würde (ebenso OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 10. September 2009 [4 Ss 316/09] ).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Diese Grundsätze beanspruchen nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 [1 Ss 183/08] ; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147) auch bei Blutentnahmen aus Anlass des Verdachts einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Geltung.
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1442) hat eine dahingehende Verpflichtung bislang nur für Durchsuchungsanordnungen - unter der einschränkenden Voraussetzung eines über Ausnahmefälle hinausgehenden praktischen Bedarfs - im Grundsatz bejaht, da in diesem Bereich der Richtervorbehalt verfassungsrechtlichen Rang hat (Art. 13 Abs. 2 GG).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 7/09

    Anforderungen an die Revisionsrüge bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Ein Beweisverwertungsverbot setzt nämlich nicht nur voraus, dass der Beschwerdeführer in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung - zu dem nach § 257 StPO maßgeblichen Zeitpunkt - der Verwertung des Beweismittels überhaupt widersprochen hat; er muss seinen Widerspruch vielmehr auch unter Angabe des/der hierfür konkret relevanten Verfahrensfehler(s) begründet und dadurch die Angriffsrichtung spezifiziert haben, die zugleich den Prüfungsumfang des Tatrichters begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3588f.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 2009 [3 Ss 7/09] ).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Diese Grundsätze beanspruchen nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 [1 Ss 183/08] ; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147) auch bei Blutentnahmen aus Anlass des Verdachts einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Geltung.
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    § 81a Abs. 2 StPO ordnet indes nur einen einfachgesetzlichen Richtervorbehalt an, dessen Gewährleistung nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard gehört (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148 a.E.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10
    Ordnet die Strafverfolgungsbehörde eine Blutentnahme an, so muss die Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NZV 2007, 581, 582).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Der Senat hat durch Beschlüsse vom 21. Januar 2010 in einer Revisionssache (III-1 RVs 1/10) und in einer Bußgeldsache (IV-1 RBs 3/10) in der Besetzung mit drei Richtern entschieden, dass die polizeiliche Anordnung einer Blutentnahme zur Nachtzeit regelmäßig durch Gefahr im Verzug gerechtfertigt ist und der Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO in der richterlichen Eildienstzeit (6.00 bis 21.00 Uhr, JMBl. NRW 2007, 165) in aller Regel kein Beweis verwertungs verbot nach sich zieht.
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