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   OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - IV-1 RBs 55/16   

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https://dejure.org/2017,17795
OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - IV-1 RBs 55/16 (https://dejure.org/2017,17795)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2017 - IV-1 RBs 55/16 (https://dejure.org/2017,17795)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - IV-1 RBs 55/16 (https://dejure.org/2017,17795)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bescheidung eines Beweisermittlungsantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Beweisermittlungsantrag - Bescheidung im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bescheidung eines Beweisermittlungsantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 244
    Bescheidung eines Beweisermittlungsantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwei "Künstler" am Werk, oder: Wenn der Amtsrichter den Verteidiger "rettet".

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bescheidung eines Beweisermittlungsantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16
    Zwar mag im Einzelfall aus der Angabe der Blattzahl darauf geschlossen werden können, dass der Tatrichter das Rechtsmittelgericht dazu auffordern wollte, sich durch die Betrachtung der an entsprechender Stelle zu findenden Abbildung einen eigenen Eindruck zu verschaffen, weil die Angabe der Fundstelle sonst ohne Sinn wäre (so BGH Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16
    Das muss nicht in der Weise geschehen, dass die Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO angeführt und ihr Wortlaut verwendet wird, obwohl sich dieses Vorgehen als die kürzeste und deutlichste Form der Verweisung aufdrängt (Senat NZV 2007, 254, 255); OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 jeweils m.w.N.) Den Gründen muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll (Senat a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16
    Die Bezugnahme auf ein Radarfoto muss in den Urteilsgründen deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden (BGHSt 41, 376, 382).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 373/07

    Entscheidung über einen Beweisermittlungsantrag (Anordnung des Vorsitzenden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16
    Dies ändert indes nichts daran, dass über den Antrag eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen, entweder durch die Anordnung des Tatrichters, dass dem Begehren nachzugehen ist, oder aber durch die Ablehnung des Antrags, die nach § 34 StPO so zu begründen gewesen wäre, dass der Antragsteller über den Grund der Ablehnung ausreichend unterrichtet und dadurch in die Lage versetzt wird, sein weiteres Prozessverhalten darauf einzurichten und eventuell weitere Beweisanträge zu stellen (vgl. BGH Beschluss vom 2. Oktober 2010 - 3 StR 373/07 ).
  • BayObLG, 15.05.1986 - 1 ObOWi 81/86

    Ablehnung; Beweisantrag; Hauptverhandlung; Verkündung; Gründe; Beschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 1 RBs 55/16
    Eine solche Entscheidung ist unerlässlich, denn der Antragsteller darf - schon aufgrund seines Anspruchs auf rechtliches Gehör - nicht im Unklaren darüber gelassen werden, warum seinem Antrag nicht nachgegangen wird (vgl. BGH a.a.O.; Krehl in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. [2013], § 244 Rn. 101 m.w.N.; BayObLG Beschluss vom 15. Mai 1986 - 1 Ob OWi 81/86 m.w.N. für den Beweisantrag).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Gemäß § 71 Abs. 1 OWiG, § 244 Abs. 6, 34 StPO hat die Ablehnung eines Beweisantrages bis zum Schluss der Beweisaufnahme durch einen mit Gründen versehenen Beschluss zu erfolgen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 2 Ss 115/97 - 3 Ws (B) 260/97, juris, Rn. 3; zum Beweisermittlungsantrag: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2017 - IV-1 RBs 55/16, juris, Rn. 4).

    So kann nach der wohl herrschenden Auffassung ein Urteil selbst dann auf der fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrags beruhen, wenn der Beweisantrag nach der gegebenen Sachlage mit einer rechtsfehlerfreien Begründung hätte abgelehnt werden können, der Betroffene durch die unterbliebene Mitteilung der Ablehnungsgründe aber in seiner Prozessführung behindert worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O., Rn. 10; OLG Hamm, a.a.O., Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2017 - IV-1 RBs 55/16, juris, Rn. 5; Senge, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 77 Rn. 50; a.A. wohl hinsichtlich der Kurzbegründung nach § 77 Abs. 3 OWiG: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Juli 2001 - 1 SsOWi 149/01, juris).

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    Von einem Verstoß gegen das Prozessgrundrecht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren auch in seiner Ausprägung als Recht auf eine wirksame Verteidigung mit der Folge eines Verwertungsverbots ist auch nicht (allein) deshalb auszugehen, weil durch das - wie bei dem verfahrensgegenständlichen Gerät "TRAFFIPAX TraffiStar S 330' - zur Geschwindigkeitsmessung oder zur Verfolgung sonstiger Verkehrsordnungswidrigkeiten eingesetzte, im Übrigen alle Kriterien eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der gebotenen Toleranzabzüge erfüllende Messgerät (zur Anerkennung des Messgeräts "TRAFFIPAX TraffiStar S 330" als sog. "standardisiertes Messverfahren" und näher zu seiner Funktionsweise vgl. u.a. OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008 - 1 Ss 281/07 = VRS 114 [2008], 464 = DAR 2009, 40; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2013 - 1 Ss [OWi] 71/13 = VerkMitt 2014, Nr. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2016 - 3 RBs 385/15 und 03.03.2016 - 1 RBs 55/16 jew. bei juris) aufgrund der zugehörigen Messgerätesoftware samt der geräteinternen Algorithmen neben dem dokumentierten Messergebnis keine sog. Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang aufgezeichnet, abgespeichert, vorgehalten oder sonst nach Abschluss der Messung zur nachträglichen Befundprüfung und "Plausibilisierung der Messrichtigkeit" bereitgehalten oder diese Daten unterdrückt werden.
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