Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - IV-2 RBs 179/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Doppelbestrafung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- beck-blog
Bekifft gefahren: Nach verwaltungsrechtlicher Fahrerlaubnisentziehung kann auch noch Fahrverbot angeordnet werden
- IWW
StVG § 3 Abs. 1, § 24a Abs. 2, § 25 Abs. 1 Satz 2; FEV § 46 Abs. 1
StVG, FEV - rewis.io
- bussgeldsiegen.de
Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG und Fahrerlaubnisentziehung - Doppelbestrafung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG und die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde stellen keine 'Doppelbestrafung' dar. 2. Die Verhängung eines Fahrverbots ist im Bußgeldverfahren auch dann veranlasst, wenn die Fahrerlaubnis durch ...
- rechtsportal.de
Keine Doppelbestrafung bei gleichzeitigem Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung Rechtsmäßigkeit des Fahrverbots im Bußgeldverfahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fahrerlaubnisbehörde
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine Doppelbestrafung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis können zusammenfallen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrverbot im Ordnungswidrigkeitenverfahren und Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fahrerlaubnisbehörde stellt keine Doppelbestrafung dar - Entzug der Fahrerlaubnis durch Behörde ist keine Bestrafung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 123
- NZV 2023, 283
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 2 RBs 157/16
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Beschränkung, Einspruch, Fahrverbot, Anrechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22
So erfolgt die Anordnung eines Fahrverbots auch dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Dauer der Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 25 Abs. 6 StVG) bereits erledigt ist (vgl. Senat DAR 2017, 92 = BeckRS 2016, 19216; OLG Frankfurt Blutalkohol 57, 367 = BeckRS 2020, 28167; zu § 51 Abs. 5 StGB: BGH NJW 1980, 130). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79
Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22
So erfolgt die Anordnung eines Fahrverbots auch dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Dauer der Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 25 Abs. 6 StVG) bereits erledigt ist (vgl. Senat DAR 2017, 92 = BeckRS 2016, 19216; OLG Frankfurt Blutalkohol 57, 367 = BeckRS 2020, 28167; zu § 51 Abs. 5 StGB: BGH NJW 1980, 130). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2009 - 3 M 575/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung des Betroffenen ist eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und dient nicht der Sanktionierung eines Verhaltens (vgl. statt vieler: OVG Hamburg NZV 2008, 262, 263; OVG Magdeburg Blutalkohol 47, 43 = BeckRS 2009, 41257; BayVGH SVR 2022, 117, 118). - OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
Anrechnung der Dauer der (rechtswidrigen) Entziehung der Fahrerlaubnis auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22
So erfolgt die Anordnung eines Fahrverbots auch dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Dauer der Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 25 Abs. 6 StVG) bereits erledigt ist (vgl. Senat DAR 2017, 92 = BeckRS 2016, 19216; OLG Frankfurt Blutalkohol 57, 367 = BeckRS 2020, 28167; zu § 51 Abs. 5 StGB: BGH NJW 1980, 130). - OVG Hamburg, 20.11.2007 - 3 So 147/06
Kein Norm- und Wertungswiderspruch bei Betäubungsmittelkonsum zwischen Fahrverbot …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung des Betroffenen ist eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und dient nicht der Sanktionierung eines Verhaltens (vgl. statt vieler: OVG Hamburg NZV 2008, 262, 263; OVG Magdeburg Blutalkohol 47, 43 = BeckRS 2009, 41257; BayVGH SVR 2022, 117, 118).