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   OLG Düsseldorf, 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15   

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https://dejure.org/2016,340
OLG Düsseldorf, 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15 (https://dejure.org/2016,340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15 (https://dejure.org/2016,340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - IV-3 RBs 132/15 (https://dejure.org/2016,340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Mitteilung der Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Angabe des Toleranzabzuges im erstinstanzlichen Urteils über eine Geschwindigkeitsüberschreitung; In ein Messfoto eingeblendete Daten keine Abbildung im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Berücksichtigung des Toleranzwertes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Erfordernis der Angabe des Toleranzabzuges im erstinstanzlichen Urteils über eine Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf die Daten in einem Messfoto - Geht das?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Im Ort 106 km/h statt erlaubter 50 km/h: Annahme von Vorsatz rechtsfehlerhaft

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Beim standardisierten Messverfahren muss die Höhe des Toleranzabzugs angegeben werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung - Toleranzabzug nennen!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Erfordernis der Angabe des Toleranzabzuges im erstinstanzlichen Urteils über eine Geschwindigkeitsüberschreitung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.01.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Verweis; Abbildung; Tempo-30-Zone; Zonenausdehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2016 - 3 RBs 132/15
    Um Abbildungen handelt es sich selbst dann nicht, wenn die Daten auf einem Messfoto eingeblendet sind (OLG Hamm NStZ-RR 2009, 151 ).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Der Rechtsbeschwerde ist zwar zuzugeben, dass auf einem Radarfoto eingeblendete Daten regelmäßig nicht im Wege der Inaugenscheinnahme sondern durch Verlesung als Urkunde bzw. Bekanntgabe i.S.v. § 78 Abs. 1 OWiG zum Gegenstand des Strengbeweises zu machen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2016 - IV - 3 RBs 132/15, juris Rn. 7).
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N.; zu Geräten des Typs ESO ES 3.0 vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris, unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15, 3 RBs 132/15 -, juris, Rn. 2, und OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z) -, juris, Rn. 6; nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen sein] Insbesondere muss gesehen werden, dass bei Messungen mit dem Gerät Vitronic PoliScan neben den Orts- und Zeitkoordinaten von erstem und letztem Messpunkt drei weitere Punkte gespeichert werden, was eine photogrammetrische Auswertung ermöglicht, sowie der Geschwindigkeitsmesswert mit Hilfe des sog. Smear-Effektes überprüft werden kann.
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15, 3 RBs 132/15 - juris Rn. 2; OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z) - juris Rn. 6] Der Eichschein für das konkrete Gerät befindet sich ebenso wie die Teilnahmebescheinigung des Polizeikommissars ... in der Verwaltungsakte.
  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Zum anderen erfolgte die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350, sondern des Typs ESO ES 3.0, das von der Rechtsprechung als Radargerät für standardisierte Messverfahren anerkannt ist.(OLG Düsseldorf v. 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15, 3 RBs 132/15 - juris Rn. 2; OLG Dresden v. 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z) - juris Rn. 6) Der Eichschein für das konkrete Gerät befindet sich ebenso wie die Teilnahmebescheinigung der Polizeikommissars ... in der Verwaltungsakte.
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    Vielmehr geht es bei deren Verwertung um den Inhalt einer textlichen Darstellung, die allein dem Urkundenbeweis nach § 249 StPO zugänglich ist (ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2021 - III-4 RBs 44/21 = ZfSch 2021, 531; 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15 = NStZ-RR 2016, 121 = NZV 2016, 241; OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15 = DAR 2016, 149; BeckOK StPO/Peglau [41. Ed. 1.10.2021] § 267 Rn. 11; KK-StPO/Kuckein/Bartel 8. Aufl. StPO § 267 Rn. 19, Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 267 Rn. 9), weil es nicht auf das äußere Erscheinungsbild des Textes, sondern allein den Inhalt ankommt.
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