Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - IV-3 RBs 54/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Lichtbild, Feststellungen, Toleranzwert
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)
Geschwindigkeitsüberschreitung, Lichtbild, Feststellungen, Toleranzwert
- beck-blog
Sachverständigen zur Täteridentifizierung beauftragt? Dann müssen dessen Ergebnisse ins Urteil!
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen an die Darlegung des Ergebnisses einer Begutachtung
- rewis.io
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Messfoto als Urkundsbeweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 1 ; StPO § 261
Anforderungen an den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erkennbarkeit des Fahrers bei Bußgeldbescheid
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 21.09.2011 - 322 SsBs 328/11
Standardisiertes Messverfahren, Geschwindigkeitsmessung, Urteilsanforderungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 RBs 54/18
Eine solche ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die genaue Fundstelle des konkreten Lichtbildes in den Akten mitgeteilt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2011, 322 SsBs 328/11 ). - BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 RBs 54/18
Durch die Bezugnahme wird das Lichtbild Bestandteil der Urteilsgründe und das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Möglichkeit, aus eigener Anschauung zu würdigen und zu beurteilen, ob das Lichtbild als Grundlage einer Identifizierung generell tauglich ist (vgl. BGH, NJW 1996, 1420, 1421 m. w. N.). - OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 216/17
Fahrerindentifizierung; Sachverständigengutachten; Beweiswürdigung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 RBs 54/18
Verschafft sich der Tatrichter - wie hier (UA S. 3) - auch aufgrund eigener Wahrnehmung von der Person des Betroffenen und einem Abgleich mit dem Radarfoto die notwendige Überzeugung von der Fahrereigenschaft, gelten die erhöhten Darlegungsanforderungen zwar nicht uneingeschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017, 4 RBs 216/17 ).