Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - IV-3 RBs 67/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18439
OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - IV-3 RBs 67/13 (https://dejure.org/2013,18439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2013 - IV-3 RBs 67/13 (https://dejure.org/2013,18439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - IV-3 RBs 67/13 (https://dejure.org/2013,18439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsausführungen im Falle der Identifizierung eines Betroffenen durch ein Lichtbild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3; OWiG § 71 Abs. 1
    Urteilsausführungen im Falle der Identifizierung eines Betroffenen durch ein Lichtbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täteridentifizierung im Straßenverkehr - aufgehoben und zurück

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - Zur Beweiswürdigung im Fall der Identifizierung eines Betroffenen an Hand eines Messfotos

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf VRS 112, 43; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss-OWi 464/07; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).

    Sieht der Tatrichter von einer Verweisung gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicherweise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGH NJW 1996, 1420; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).

  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf VRS 112, 43; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss-OWi 464/07; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).

    Sieht der Tatrichter von einer Verweisung gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicherweise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGH NJW 1996, 1420; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf VRS 112, 43; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss-OWi 464/07; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Alleine der Hinweis auf die in der Hauptverhandlung erfolgte Inaugenscheinnahme genügt den Anforderungen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Köln NJW 2004, 3274; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238).
  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss OWi 464/07

    Täteridentifizierung; Bezugnahme; ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf VRS 112, 43; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss-OWi 464/07; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Alleine der Hinweis auf die in der Hauptverhandlung erfolgte Inaugenscheinnahme genügt den Anforderungen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Köln NJW 2004, 3274; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13
    Sieht der Tatrichter von einer Verweisung gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicherweise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGH NJW 1996, 1420; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris).
  • KG, 13.02.2017 - 3 Ws (B) 23/17

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe und die

    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGHSt 41, 376, juris Rn. 21 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IV-3 RBs 67/13 -, juris Rn. 3 und VRS 112, 43; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21. August 2007 - 3 Ss-OWi 464/07 - und 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 -, juris Rn. 5).

    Dadurch wird lediglich der Beweiserhebungsvorgang beschrieben, nicht aber der Wille zum Ausdruck gebracht, das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2013 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2019 - 3 RBs 168/18

    Umfang der Beweiswürdigung durch Tatrichter

    Ausreichend ist es hierfür, dass in den Urteilsgründen auf die in der Akte befindlichen Fotos gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Bezug genommen wird, wodurch die Fotos zum Bestandteil der Urteilsgründe werden und vom Rechtsbeschwerdegericht dann zur Prüfung der Frage, ob sie als Grundlage einer Identifizierung uneingeschränkt tauglich sind, selbst in Augenschein genommen werden können (zu vgl. Beschluss des Senats vom 18. Juli 2013 -IV-3 RBs 67/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht