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   OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - IV-4 RBs 96/19   

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https://dejure.org/2019,36924
OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - IV-4 RBs 96/19 (https://dejure.org/2019,36924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2019 - IV-4 RBs 96/19 (https://dejure.org/2019,36924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2019 - IV-4 RBs 96/19 (https://dejure.org/2019,36924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

  • IWW

    § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Spalte 3 Nr. 49, Zeichen 274, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. §§ 24

  • bussgeldsiegen.de

    Poliscan Speed - Geschwindigkeitsmessung -Absehen vom Fahrverbot bei Arbeitsplatzverlust

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer in Meerbusch wohnt, braucht kein Auto!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden (BGHSt 43, 241, 250; OLG Celle, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 322 SsBs 245/11, NZV 2011, 618, und 28. Oktober 2013 - 322 SsRs 280/13, VRS 125, 178; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471; jeweils nach ).

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wie vorliegend - um fünfundsechzig Prozent kann allerdings regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden, da deren Annahme sich bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96, NStZ-RR 1997, 378, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94, NZV 1995, 161, außerorts um mindestens 52 km/h; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O., außerorts um mehr als 45 Prozent; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06, NStZ-RR 2006, 249, außerorts um annähernd 50 Prozent; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99, DAR 1999, 227, außerorts um 51 km/h, und 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471, außerorts um mindestens 40 km/h; jeweils nach ).

    Dem steht das Verschlechterungsverbot gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG in Verbindung mit § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGHSt 37, 5, 8; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 79 Rn. 37 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 358 Rn. 11, § 331 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19
    Diesem ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt auch hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (vgl. OLG Hamm, JMBl. NW 1996, 246; Beschluss vom 4. September 2007 - 4 Ss OWi 455/07 -, ; Burmann, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 25 StVG Rn. 22).

    Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nach der Rechtsprechung daher nur in Frage, wenn wesentliche Besonderheiten sachlicher oder persönlicher Art, erhebliche Härten oder eine Vielzahl an sich gewöhnlicher, durchschnittlicher Milderungsgründe zu Gunsten des Betroffenen vorliegen, die - einzeln oder in einer Gesamtwürdigung - zu der Beurteilung führen, dass das Fahrverbot eine unangemessene unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt oder den Betroffenen unverhältnismäßig härter als den Durchschnitt treffen würde, so zum Beispiel bei drohendem Arbeitsplatz- oder Existenzverlust (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. September 2007, 4 Ss OWi 455/07 -, ; Burmann, a.a.O., Rn. 19, 20 m.w.N.; Asholt in Münchener Kommentar zum StVR, 1. Aufl., § 25 StVG Rn. 35).

  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden (BGHSt 43, 241, 250; OLG Celle, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 322 SsBs 245/11, NZV 2011, 618, und 28. Oktober 2013 - 322 SsRs 280/13, VRS 125, 178; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471; jeweils nach ).

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wie vorliegend - um fünfundsechzig Prozent kann allerdings regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden, da deren Annahme sich bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96, NStZ-RR 1997, 378, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94, NZV 1995, 161, außerorts um mindestens 52 km/h; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O., außerorts um mehr als 45 Prozent; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06, NStZ-RR 2006, 249, außerorts um annähernd 50 Prozent; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99, DAR 1999, 227, außerorts um 51 km/h, und 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471, außerorts um mindestens 40 km/h; jeweils nach ).

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